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Steuerreform Unternehmen sollen um zwei Milliarden Euro entlastet werden

15.02.2012 ·  Lange haben sie beraten, nun auch geliefert: Die Finanzpolitiker von Union und FDP haben sich auf zwölf Punkte einer Reform der Unternehmensbesteuerung geeinigt. Noch in diesem Jahr soll die erste Lesung im Bundestag stattfinden.

Von Manfred Schäfers
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Die schwarz-gelbe Koalition will sich eine Reform der Unternehmensbesteuerung knapp 2 Milliarden Euro kosten lasse. Die Finanzpolitiker von Union und FDP verständigten sich auf zwölf Punkte der Reform. Dabei geht es nicht um eine grundlegende Neugestaltung wie unter Rot-Grün, sondern um eine letztlich behutsame Fortschreibung, die zur geplanten deutsch-französischen Annäherung beitragen soll.

Erste Lesung in diesem Jahr geplant

Unter anderem sollen Konzerne leichter Gewinne mit Verlusten verrechnen können. Auch das steuerliche Reisekostenrecht soll vereinfacht werden. Bisher wird danach unterschieden, wie viele Stunden ein Arbeitnehmer auswärts eingesetzt war. Bei eintägigen Einsätzen soll diese Staffelung wegfallen. Zudem soll es nur noch eine erste Tätigkeitsstätte und andere geben, um Rechtssicherheit zu schaffen. Noch in diesem Jahr soll sich der Bundestag in erster Lesung damit befassen. Da die Länder über den Bundesrat mitentscheiden, können SPD und Grüne das Projekt im Wahljahr stoppen.

Wichtigste Einzelmaßnahme aus Sicht der großen Unternehmen ist sicherlich der geplante Verzicht auf den Gewinnabführungsvertrag als Voraussetzung für die Ergebnisverrechnung im Konzern. Diese Auflage gilt als zu aufwendig. Man will sich daher an den anderen Ländern wie Frankreich orientieren. Wie der CDU-Abgeordnete Klaus-Peter Flosbach berichtete, hat man sich noch nicht auf ein Modell verständigt und auch noch nicht auf eine Mindestbeteiligung. Doch müsste diese auf jeden Fall mindestens 75 Prozent betragen, meinte er. Da die Umstellung einen längeren Vorlauf benötige, kann sie frühestens Anfang 2016 in Kraft treten, betonte er. Darüber hinaus ist geplant, den Verlustrücktrag zu ändern. Der Höchstbetrag soll auf 1 Million Euro verdoppelt werden. Entsprechend sinken damit rückwirkend Gewinn und Steuerlast des Vorjahres. Bisher gibt es hier ein Wahlrecht, das soll gestrichen werden.

Vorschläge zur Gegenfinanzierung

Zur Gegenfinanzierung dienen vor allem folgende Maßnahmen: Grenzüberschreitender Gestaltung, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof befüchtet wird, will man enge Grenzen setzen. Die Koalition will das deutsche Recht zur Anrechnung von Verlusten aus ausländischen Betriebstätten auf das unbedingt Erforderliche begrenzen und sie nur anerkennen, wenn sie sonst endgültig nicht mehr verrechnet werden könnten.

Auch will man verschärft gegen den Gestaltungsmissbrauch mit der „hybriden“ Finanzierung kämpfen. Dabei wird ausgenutzt, dass eine bestimmte Finanzierung in einem Land als Eigenkapital und in einem anderen Land als Fremdkapital eingestuft wird, so dass sie einmal als Betriebsausgabe abgezogen und einmal als Dividende gering oder gar nicht besteuert wird. Schließlich will man Schluss damit machen, dass einem gekauften Unternehmen die damit verbundenen Schulden und Zinslasten aufgehalst werden. Solche Betriebsausgaben seien alles andere als wünschenswert, meinte der FDP-Abgeordnete Volker Wissing. Solche Zinskosten sollen künftig vom Finanzamt nicht mehr als Betriebsausgaben anerkannt werden.

„International inkompatibel“

Ein wettbewerbsfähiges Steuerrecht sei entscheidend für den Mittelstand, meinte der CSU-Abgeordnete Hans Michelbach. Sein Kollege Flosbach wies darauf hin, dass die Finanzpolitiker eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes einvernehmlich ablehnten. Dies hatte der CDU-Haushaltspolitiker Norbert Barthle vorgeschlagen. Auch so liege man mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bei einer Belastung von etwa 50 Prozent. Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes um 1 Prozentpunkt bringe dem Fiskus gerade einmal 300 Millionen Euro, dem Bund 120 Millionen Euro. Das sei gerade einmal ein Tausendstel des Sozialetats, würde aber den Mittelstand massiv treffen.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie begrüßte die Einigung der Koalition auf ein neues System zur Gruppenbesteuerung. Das Konzernsteuerrecht stehe seit Jahren auf der Reformagenda, „denn es ist nach wie vor international inkompatibel“, urteilte Hauptgeschäftsführer Markus Kerber. Der Ersatz des Ergebnisabführungsvertrages sei ein wichtiger Schritt hin zu einem wettbewerbsfähigen Unternehmensteuerrecht.

Einmal Pizza voll besteuert

Der Lieferservice mit Pizza Funghi oder Hähnchen Chop Suey könnte teurer werden. Das Bundesfinanzministerium bereitet ein Schreiben vor, in dem klargestellt wird, dass solche Dienstleistungen künftig mit dem normalen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent belastet werden. Dies verlautete aus dem Finanzministerium. Bisher sind in solchen Fällen 7 Prozent fällig. Grund für die Anpassung sind Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs. Es sei davon auszugehen, dass die Lieferdienste vom Fiskus nicht rückwirkend stärker zur Kasse gebeten werden, hieß es weiter. Wenn der Dienstleistungscharakter überwiegt, ist stets der Normalsatz fällig. Davon ist bei individuellen Lieferungen auf Zuruf („bitte mit einmal extra Knoblauch“) auszugehen. Wenn der Lebensmittelhändler die Tiefkühlpizza auf dem Weg nach Hause abliefert, ist diese wie beim Kauf im Laden als Lebensmittel mit 7 Prozent zu besteuern. Catering-Leistungen etwa zum Geburtstagsfest werden sicherlich voll belastet, das normierte „Essen auf Rädern“ für Senioren eher nicht.

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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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