06.11.2003 · Für Bezieher kleinerer Einkommen fällt die Entlastung unterm Strich am geringsten aus. Ein erheblicher Einschnitt ist durch den Wegfall der Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer zu erwarten.
Ein Vorziehen der dritten Steuerreform-Stufe käme vor allem den Beziehern höherer Einkommen zugute. Das zeigen Berechnungen der Steuerberatergenossenschaft Datev für diese Zeitung. Der Bundesrat will an diesem Freitag über das Vorhaben der rot-grünen Bundesregierung abstimmen. Die ohnehin bereits vom Bundestag beschlossenen Steuersenkungen würden dann ein Jahr früher als zunächst geplant in Kraft treten. Zugleich wird die zweite Stufe verwirklicht. Diese war ursprünglich bereits für 2003 vorgesehen, wurde aber wegen der Flutkatastrophe verschoben.
Die Opposition hat zwar ihren Widerstand gegen das Vorhaben angekündigt, weil sie um die klammen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen bangt. Doch klaffen die Positionen der unionsgeführten Länder weit auseinander. Das letzte Wort dürfte deshalb erst kurz vor Weihnachten der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat sprechen.
Erheblicher Einschnitt bei Pendlerpauschale
Die fällige Einkommensteuer sinkt nach Angaben der Regierung durchschnittlich um 10 Prozent. Der Eingangssteuersatz fällt von derzeit 19,9 auf 15 Prozent (vor 2001: 22,9), der Grundfreibetrag pro Person steigt von 7235 auf 7664 Euro. Der Höchststeuersatz wird von 47 auf 42 Prozent (vor 2001: 51) ermäßigt, wovon auch Personengesellschaften profitieren.
Aber wie groß würde die Entlastung konkret für den einzelnen Bürger ausfallen? Das Ergebnis der Nürnberger Datev-Spezialisten: Für Bezieher kleinerer Einkommen fällt die Entlastung unterm Strich am geringsten aus. Manche Bürger zahlen sogar drauf. Viel hängt davon ab, wo ein Arbeitnehmer wohnt. Wenn die Pendlerpauschale - wie geplant - für die ersten 20 Kilometer wegfällt, bedeutet dies einen erheblichen Einschnitt. Unsere Musterberechnungen unterstellen einen Krankenkassenbeitrag von 14,0 und einen Rentenbeitragssatz von 19,5 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen in diesem Jahr bei 41 400 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie 61 200 Euro in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Jahr 2004 steigen sie auf 41 850 Euro in der Kranken- und 61 800 Euro in der Rentenversicherung. Zur Erinnerung: Bis zur "Notoperation" der Regierung für die Rentenkasse vom vergangenen November lag die Höchstgrenze für die Beitragsbemessung noch bei 54 000 Euro.
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