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Steuerprozess Zumwinkels Abschied

21.01.2009 ·  Dem Bochumer Landgericht ist am Donnerstag die Aufmerksamkeit sicher: Hier beginnt der Steuerprozess gegen den ehemaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel. Ins Gefängnis wird er wohl nicht kommen. Doch seine Reputation ist für immer ruiniert.

Von Georg Meck
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Alles ist bereit zum großen Prozess: Am Donnerstagmorgen, halb elf Uhr, wird Klaus Zumwinkel in Bochum vor Gericht erscheinen. Der ehemalige Post-Chef wird seine Personalien angeben, dann wird die Anklage verlesen. Strittig ist die Sache nicht. Zeugen müssen nicht gehört werden. Der Angeklagte ist geständig. "Ja, ich habe Steuern hinterzogen." Das hat Klaus Zumwinkel schon vor knapp einem Jahr, Mitte Februar 2008, nach der Razzia in seinem Haus zugegeben. Vor 20 Jahren hat er Teile seines geerbten Vermögens in eine Liechtensteiner Stiftung verfrachtet und die Erträge daraus dem deutschen Finanzamt verschwiegen.

Vor Gericht wird er seine Missetat noch einmal schildern. Er wird Fehler zugeben, Reue zeigen. Jedes andere Verhalten wäre auch unklug: Die Beweise liegen auf dem Tisch. Und Einsicht mildert die Strafe. Ganz abgesehen davon, dass das Publikum Buße verlangt von einem Manager, der so jäh gestürzt ist wie Zumwinkel, ehemals der dienstälteste Vorstandsvorsitzende eines Dax-Konzerns. "Häuptling Silberlocke" wurde er respektvoll genannt, als "Manager des Jahres" ausgezeichnet und etliches mehr.

Lässt man die Großen immer laufen?

Von Glanz und Ruhm ist nichts mehr übrig. Seinen Job hat Zumwinkel längst verloren, auch die diversen Mandate als Aufsichtsrat, seinen Ruf sowieso. Von dem Moment an, in dem er vor laufenden Kameras als Krimineller vorgeführt wurde, war er der Raffke im Gewand des Biedermanns; von seinem Großaktionär, der Bundesregierung, hinabgestoßen in das Reich der "Asozialen".

Theoretisch wäre für solch einen Fall fortgesetzter Steuerhinterziehung fünf Jahre Gefängnis plus Geldstrafe möglich. So hart wird es aller Voraussicht nicht kommen. Der Angeklagte Zumwinkel erfüllt alle Bedingungen der Justiz, um die Strafe zur Bewährung auszusetzen: Der Manager ist voll geständig. Er hat in den vergangenen Monaten mit der Staatsanwaltschaft kooperiert. Vorher war er noch nie straffällig, in Zukunft sind keine weiteren Straftaten von dem 65 Jahre alten Mann zu erwarten. Und seine Steuerschulden hat er inzwischen beglichen. Vier Millionen Euro hat Zumwinkel dem Fiskus überwiesen, hinterzogene Steuern plus sechs Prozent Zins pro Jahr.

So rechnet alle Welt mit einer Bewährungsstrafe von 18 bis 24 Monaten für den ehemaligen Post-Chef, auch wenn die Bochumer Ermittler ahnen, den Ressentiments des Volkes damit nicht Genüge zu tun. "Die Kleinen werden gefangen. Die Großen lässt man laufen", wird es nach dem Urteil vermutlich wieder heißen, auch wenn der Satz noch nie so falsch war wie im Fall Zumwinkel: Erst seine Prominenz, sein Rang als einer der wichtigsten Wirtschaftsführer des Landes, hat dazu geführt, dass er im Licht der Scheinwerfer wie ein Schwerverbrecher zur Staatsanwaltschaft gebracht wurde.

Pranger als Argument für eine milde Strafe

Ein Zufall war dies kaum: Der Finanzminister nutzte ihn als abschreckendes Beispiel für Steuersünder, als Aufforderung zur Selbstanzeige. Für den Staat hat es sich gelohnt. Hunderte haben dem Fiskus heimliche Vermögen im Ausland gebeichtet, 400 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet, mehr als 100 Millionen Steuern nachträglich bezahlt.

Im Gerichtsprozess werden Zumwinkels Anwälte den öffentlichen Pranger als Argument für eine milde Strafe verwenden, zumal selbst die Bochumer Staatsanwälte das Vorgehen an jenem Februarmorgen als "absolut unwürdig" bezeichnen und dem Anklagten als vorgezogene Strafe zugute halten.

In der Regel werden Steuersünder weit diskreter behandelt, wie der erste verhandelte Fall aus dem Liechtenstein-Komplex zeigt: Ein Bad Homburger Immobilienmakler, der siebenmal so viel Steuern hinterzogen hat wie Zumwinkel, wurde ohne großes Aufsehen verurteilt: 18 Monate auf Bewährung hat der Mann erhalten.

Auf ein ähnliches Strafmaß hofft nun auch Zumwinkel, ohne dass er sich der Illusion hingibt, jemals wieder gesellschaftlich akzeptiert zu werden. Berufliche Pläne verfolgt der ehemalige Grandseigneur der Deutschland AG nicht mehr. Mit dem Urteil, das nach zwei Verhandlungstagen gesprochen werden soll, wird er sich als vermutlich Vorbestrafter aus dem öffentlichen Leben verabschieden und sich zurückziehen - wenn möglich auf sein Schloss oberhalb des Gardasees.

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Jahrgang 1967, stellvertretender Ressortleiter Wirtschaft.

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