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Steuern Bankrotterklärung der Finanzämter

01.12.2009 ·  Hier eine Ausnahme, da ein Sonderfall, und am Ende blickt selbst die Finanzverwaltung nicht mehr durch - und fordert Betroffene dazu auf, gegen ihren Steuerbescheid Einspruch zu erheben und den betreffenden Betrag selbst auszurechnen. Diese Bankrotterklärung zeigt: Das Steuerrecht muss einfacher werden.

Von Manfred Schäfers
Artikel Lesermeinungen (6)

Hier eine Ausnahme, da ein Sonderfall, und am Ende blickt selbst die Finanzverwaltung nicht mehr durch. Man redet von Vereinfachung, macht aber das Gegenteil. Schwarz-Gelb ist keine Ausnahme, man denke nur an die Vergünstigung für die Hoteliers, die diese Woche durch den Bundestag gepeitscht werden soll.

In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist die traurige Folge solcher Politik zu beobachten. In den beiden wahrlich nicht kleinen Ländern sehen sich die Finanzämter nicht in der Lage, bestimmte Steuererklärungen zu bearbeiten – obwohl die Änderung, um die es geht, seit bald zwei Jahren in Kraft ist.

Eine eindringliche Mahnung

So kann es vorkommen, dass Betroffene vom Sachbearbeiter aufgefordert werden, gegen den eigenen Bescheid Einspruch einzulegen. Den relevanten Betrag sollen sie selbst ausrechnen, denn das kann der amtliche Computer nicht – anders als die Standardsoftware der Steuerberater, die das ohne Probleme leistet.

Man stelle sich vor, ein Autohersteller wäre zwei Jahre nach Auslieferung seines neuesten Modells nicht in der Lage, das Ding zum Fahren zu bringen. Die Bankrotterklärung der Finanzverwaltung ist eine eindringliche Mahnung, das Steuerrecht zu vereinfachen.

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