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Steuerhinterziehung Strafe muss sein

21.02.2010 ·  Wer hätte gedacht, dass kleine silberne Scheiben so eine Wirkung entfalten können! Daten-CDs schaffen das. Noch bevor der Fiskus die Daten überhaupt in die Hände bekommt, sind schon Tausende Schwindler aufgeflogen: Sie haben sich per Selbstanzeige beim Finanzamt offenbart. Doch die Regelung ist Unsinn.

Von Dyrk Scherff
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Wer hätte gedacht, dass kleine silberne Scheiben so eine Wirkung entfalten können! Daten-CDs schaffen das. Vor allem, wenn sie mit lauter Steuersündern aus der Schweiz gespickt sind und von Datendieben dem deutschen Staat zum Kauf angeboten werden. Noch bevor der Fiskus die Daten überhaupt in die Hände bekommt, sind schon Tausende Schwindler aufgeflogen: Sie haben sich per Selbstanzeige beim Finanzamt offenbart.

Für die Sünder ist das ein guter Deal. Müssen sie befürchten, dass ihre Daten auf den Scheiben sind, drohen ihnen Strafen bis hin zu Gefängnis. Zeigen sie sich aber rechtzeitig an, bleiben sie straffrei, müssen nur Steuern nachzahlen und Verzugszinsen von sechs Prozent. Das ist günstig. Ein Bankkredit ist heute teurer.

Ökonomisch nur bedingt sinnvoll

So eine Regelung ist Unsinn. Denn kann sich ein Sünder noch retten, selbst wenn er schon kurz vor der Enttarnung steht, geht jeder Anreiz verloren, steuerehrlich zu bleiben.

Ökonomisch macht die Selbstanzeige für den Staat derzeit nur bedingt Sinn. Ihm entgehen kräftige Strafzahlungen, die er fast sicher hätte verbuchen können. Er kann allerdings hoffen, ein paar mehr Sünder zu entdecken, die vielleicht nicht auf der CD zu finden sind. Und er erspart seiner Steuerfahndung viel Ermittlungsaufwand, weil die Schweiz-Flüchtlinge ihre Sünden dem Fiskus mundgerecht auftischen.

Für den Staat nützlicher wären Selbstanzeigen aber in Zeiten, in denen gerade keine Daten-CDs auf dem Markt herumschwirren. Dann hätte das Finanzamt die Chance, an Gelder zu kommen, die es andernfalls nie entdeckt hätte. Doch diese Hoffnung trügt seit langem. Wenn die Sünder nicht fürchten müssen, enttarnt zu werden, machen sie keine Selbstanzeigen. Selbst wenn die Bedingungen noch so lukrativ sind. Das hat 2004 Hans Eichels Steueramnestie gezeigt. Die war noch attraktiver als die Selbstanzeige, denn es fielen keine Verzugszinsen an, und der Steuersatz lag für Zinserträge bei effektiv nur 15 Prozent. Doch nur 1,4 Milliarden Euro spülte die Amnestie in die Staatskasse. Bei im Ausland versteckten Vermögen von geschätzten 480 Milliarden Euro ist das ein Debakel für den Staat.

Keine Ausnahmen für Steuersünder

Aber nur für die, die sich ohne akute Entdeckungsgefahr anzeigen, ist eine Strafbefreiung zumindest diskutabel. Sie wäre der Lohn für echte Reue. Die Selbstanzeiger von heute handeln hingegen nicht aus Reue, sondern aus taktischem Kalkül und purer Angst, hohe Strafen zu kassieren. Zu Hause erzählen sie dann weiter, wie gerechtfertigt doch ihre Steuerflucht über die deutsche Grenze war. Mit Reue hat das nichts zu tun.

Wer das für legitim hält, muss auch allen anderen Gaunern und Kriminellen die Chance geben, sich nach der Tat kurz vor der Verhaftung durch Selbstanzeige reinzuwaschen: Anlagebetrügern à la Madoff, Hackern, die Bankdaten ausspähen und nutzen, oder Arbeitslose, die nebenbei schwarzarbeiten und damit die Sozialsysteme betrügen.

Das will niemand. Und daher gibt es auch keinen Grund, für Steuersünder eine Ausnahme zu machen. Die strafbefreiende Selbstanzeige sollte mit einer Übergangsfrist aus dem Gesetz getilgt werden. Dann hat jeder Schummler Zeit, noch die alte Regelung für ein reines Gewissen zu nutzen. Die Bereitschaft dazu würde steigen, wenn gleichzeitig der Informationsaustausch mit der Schweiz und anderen Steuerfluchtburgen beschlossen wäre. Wer trotzdem im Ausland bleibt, kann dann bei späterer freiwilliger Offenbahrung nur noch auf Strafmilderung hoffen - wie in jedem anderen Prozess auch.

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Jahrgang 1971, Redakteur im Ressort „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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