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Steuerhinterziehung SPD: Sonderstaatsanwälte sollen gegen Schweizer Banken ermitteln

 ·  In der Debatte um die Schweizer Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder fährt die SPD schwere Geschütze auf. Parteichef Gabriel prangert an, dass sich „niemand gründlich um die Steuerhinterziehung mit Hilfe ausländischer Institute kümmert“. Abhilfe soll eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft schaffen.

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Die SPD fordert ein härteres Vorgehen gegen Schweizer Banken, bei denen deutsche Steuersünder Geld anlegen. „Die Beihilfe ausländischer Banken zur Steuerhinterziehung muss endlich systematisch untersucht werden“, sagte SPD-Chef Sigmar Gabriel der „Bild“-Zeitung. Es könne nicht sein, dass „die Finanzämter hierzulande bei jedem kleinen Handwerker penibelste Betriebsprüfungen veranstalten, sich aber niemand gründlich um die Steuerhinterziehung mit Hilfe ausländischer Institute kümmert“.

Gabriel verlangt, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft einzurichten. Vorstellbar sei auch, den Generalbundesanwalt mit den Ermittlungen zu betrauen. Kreditinstitute, die sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig machen, könnten in Deutschland belangt werden, auch wenn sie ihr Hauptsitz im Ausland liegt und das Delikt dort begangen wurde. Das Strafgesetzbuch sehe dafür Haftstrafen von bis zu zehn Jahren vor, so der SPD-Chef weiter.

„Hier fehlt dieser Regierung Charakter“

Der Sprecher des konservativen „Seeheimer Kreises“ in der SPD, Johannes Kahrs, warf der Bundesregierung vor, mit dem Steuerabkommen Kriminelle zu schonen, die von der Schweiz mit Haftbefehl gesuchten drei Steuerfahnder aus NRW aber allein zu lassen. Dies sei „ungeheuerlich“, sagte er „Handelsblatt Online“. „Hier fehlt dieser Regierung Anstand, Maß und Charakter.“

Am Samstag war bekannt geworden, dass die Schweizer Justiz drei deutsche Finanzbeamte wegen „nachrichtlicher Wirtschaftsspionage“ und Verstoßes gegen das Bankgeheimnis mit Haftbefehlen sucht. Bei der Einreise in die Schweiz riskieren die Beamten, dass sie verhaftet werden. Hintergrund ist, dass NRW vor zwei Jahren eine CD mit Daten von deutschen Kunden der Schweizer Großbank Credit Suisse für 2,5 Millionen Euro von einem Informanten gekauft hatte. Die drei beschuldigten Steuerfahnder sollen den Ankauf mit ausgehandelt haben.

Unterzeichnung steht bevor

Ungeachtet des Streits um die Haftbefehle soll das korrigierte Steuerabkommen mit der Schweiz an diesem Donnerstag unterzeichnet werden. Wenn die Regierung in Bern die letzten formalen Fragen geklärt habe, werde das Änderungsprotokoll für die deutsche Seite vom Botschafter unterschrieben, sagte der Sprecher von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Mittwoch in Berlin.

Ob das Abkommen aber jemals in Kraft treten wird, ist nach wie vor offen. Vor allem die rot-grün regierten Länder lehnen es ab. Ohne ihre Zustimmung im Bundesrat kann es nicht in Kraft treten. Das Bundeskabinett dürfte den Gesetzentwurf für die Ratifikation des Abkommens im April oder Mai auf den parlamentarischen Weg bringen.

Regierung hofft auf Kehrtwende der Sozialdemokraten

Die Bundesregierung hofft, dass sich nach den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen die maßgeblichen Politiker von SPD und Grünen eines Besseren besinnen werde.

Nach Informationen der F.A.Z. sind in den Nachverhandlungen, die auf Druck der Opposition nach Unterzeichnung des ausgehandelten Abkommens geführt wurden, ohne so genannt zu werden, einige Korrekturen verabredet worden. So soll der Höchstsatz auf unversteuertes Vermögen bei Schweizer Banken demnach nicht länger 34 Prozent betragen.

Keine rückwirkende Bloßstellung

Vielmehr ist „ab je einer Million Euro 1,0 Prozent zu bezahlen bis maximal 39 Prozent“, verlautete aus Verhandlungskreisen. Auch beim Mindestsatz soll die Schweiz zu einer Heraufsetzung bereit sein. Die genau Höhe galt zuletzt als noch offen, aber im Gespräch war ein Satz von 22 Prozent statt der ursprünglich verabredeten 19 Prozent.

Weiterhin gilt, dass künftig Kapitalerträge wie in Deutschland mit knapp 26,4 Prozent (Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag) belastet werden sollen. Von privaten Zinserträgen wird die Schweiz jedoch vorab 35 Prozent einbehalten. Grund ist das Abkommen, das die EU mit der Schweiz geschlossen hat und das als vorrangig gilt. Den Unterschied zur Belastung in Deutschland kann sich der Steuerzahler beim Finanzamt erstatten lassen.

Die Schweiz beharrt darauf, dass Kunden der Schweizer Banken nicht rückwirkend bloßgestellt werden. Wenn das Abkommen wegen des Widerstands der Länder nicht in Kraft tritt, sind die deutschen Steuerfahnder auf neue Datendiebe angewiesen, wenn sie Steuerhinterzieher auf die Spur kommen wollen.

Wenn es in Kraft tritt haben Kunden die Wahl: Entweder sie akzeptieren die pauschale Abgeltungsteuer, oder sie treten aus dem Schutz der Anonymität heraus und offenbaren sich dem Finanzamt (was in vielen Fällen günstiger sein dürfte). Wer beides scheut, muss sein Geld vorher abziehen. Ursprünglich wollte ihnen die Schweiz dafür noch eine fünfmonatige Übergangsfrist gewähren, darauf soll nun verzichtet werden.

„Die Nachbesserungen sind nicht ausreichend“

Wie Finanzstaatssekretär Hans Bernhard Beus vergangene Woche sagte, rechnet man in Berlin damit, dass mindestens 10 Milliarden Euro aus der nachträglichen pauschalen Besteuerung des Altvermögens nach Deutschland fließen werden.

Allerdings scheinen die Chancen, dass die SPD dem Abkommen nach den Landtagswahlen zustimmt, nicht sonderlich hoch. Zumindest Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) sieht auch für das nachgebesserte Steuerabkommen keine Chance im Bundesrat. „Die Nachbesserungen sind nicht ausreichend, weil es noch zu viele Schlupflöcher gibt“, sagte er der Nachrichtenagentur DPA. Die Schweiz habe sich zwar bewegt, aber zu wenig. Da seien sich die von SPD und Grünen regierten Länder einig.

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