Nach ausländischen Steuerhinterziehern sollen nun auch Schweizer, die Einkünfte vor dem Fiskus verheimlichen, künftig härter angepackt werden. Das Bankkundengeheimnis in der Eidgenossenschaft wird zu diesem Zweck auch für Inländer stark gelockert. Die Regierung in Bern beschloss am Freitag überraschend, dass die Kantone nicht nur bei Steuerbetrug, sondern grundsätzlich auch schon beim Verdacht der Steuerhinterziehung von den Banken Unterlagen einfordern können. Für Ausländer gilt diese Regelung schon seit 2009.
Nun hat der Bundesrat, wie die Regierung in der Schweiz heißt, das Finanzministerium damit beauftragt, eine entsprechende Vorlage auch für Inländer zu erarbeiten. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte schon im Februar 2010 in einem Zeitungsinterview die Frage gestellt, ob angesichts der internationalen Entwicklungen „wir nicht auch im Inland längerfristig auf die Unterscheidung von Steuerbetrug und schweren Fällen von Steuerhinterziehung verzichten sollen.“ Steuerbetrug erfordert ein aktives Handeln der Betroffenen wie zum Beispiel das Manipulieren von Bilanzen. Steuerhinterziehung bezieht sich auf das bloße Verheimlichen von Einkünften in der Steuererklärung, eine „schwere Steuerhinterziehung“ liegt bei großen Beträgen vor.
Im März 2009 erzwang die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für das grenzüberschreitende Geschäft der Schweizer Banken die Aufhebung dieser Unterscheidung, nachdem sie der Schweiz mit einer „schwarzen Liste“ von Steueroasen gedroht hatte.
Der damalige Finanzminister Hans-Rudolf Merz sagte damals zu dem Schwenk der Regierung: „Der Informationsaustausch mit anderen Ländern wird im Einzelfall auf konkrete und begründete Anfrage bei Steuerhinterziehung ausgebaut.“ Seitdem hat die Schweiz entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen mit zahlreichen Ländern abgeschlossen, darunter auch mit Deutschland. Dies soll die Amtshilfe erleichtern und auf eine gesetzliche Grundlage stellen. In dem Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz über eine Abgeltungssteuer für Steuerflüchtlinge sind darüber hinaus bis zu 1300 erleichterte Kontrollanfragen vorgesehen, die zunächst in den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens gestellt werden können. Damit soll die Anlage weiteren Schwarzgeldes in der Schweiz verhindert werden.
Stärkung der Rechtssicherheit
Kürzlich hatte der frühere schweizerische Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand mit der Bemerkung für Aufsehen gesorgt, das Verstecken von Geld vor dem Fiskus sei in der gesamten Welt der OECD-Staaten Geschichte. Dessen ungeachtet dürfte der Plan der Regierung in der Schweiz eine heftige Debatte auslösen. Insbesondere die rechtskonservative SVP als größte Partei des Landes argumentiert vehement gegen jede Aufweichung des Bankgeheimnisses.
Auslöser der Vorlage, die später in die parlamentarischen Beratungen einfließen soll, ist der Wunsch des Bundesrats nach einer Vereinheitlichung der Verfahren und der Straftatbestände im Steuerstrafrecht. Dadurch werde die Rechtssicherheit gestärkt, heißt in einer Mitteilung vom Freitag aus Widmer-Schlumpfs Ministerium. Ein einheitliches Verfahren besteht schon bei den indirekten Steuern. Ein Sachverhalt soll für sämtliche davon betroffenen Steuern strafrechtlich gleich verfolgt und beurteilt werden, wird weiter betont. Einheitliche Straftatbestände könnten dazu führen, dass Verstöße stärker nach der Schwere der Tat beurteilt werden, heißt es in der Mitteilung weiter. Das Finanzministerium hat nun bis zum Frühjahr kommenden Jahres Zeit, gemeinsam mit den Kantonen eine Vorlage zu erarbeiten. Sie ginge dann zunächst in eine Anhörungsphase.
Der Text der FAZ ist tendenziös
H. Trickler (tricky1)
- 22.09.2012, 16:40 Uhr
Der Souverän wird wohl entscheiden
Beat Leutwyler (beat126)
- 22.09.2012, 12:17 Uhr
Die Schweiz wäscht nicht nur weißer!
Josef Erwin Herz (Ontotheo)
- 22.09.2012, 12:13 Uhr
Lernfähig !
Diethard Manzer (diethardmanzer)
- 22.09.2012, 11:01 Uhr
Irreführender Titel
Mario Meier (Tell_me)
- 22.09.2012, 10:54 Uhr