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Steuerhinterziehung Schneller im Gefängnis

08.02.2012 ·  Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wer dem Fiskus mehr als eine Million Euro vorenthält, muss in aller Regel ins Gefängnis. Dafür müssen allerdings viele Strafverfolger mitziehen und bequeme Absprachen meiden.

Von Joachim Jahn
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Der Kauf von Steuer-CDs durch den Staat wird künftig noch wesentlich mehr Angst und Schrecken verbreiten als bisher. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wer dem Fiskus mehr als eine Million Euro vorenthält, muss in aller Regel wirklich ins Gefängnis. Bisher kamen selbst hochkarätige Steuerkriminelle wie der ehemalige Postchef Klaus Zumwinkel fast immer mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren davon - was genau die Grenze ist, bis zu der die Haft noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Der Grund: Die Landgerichte werten ein Geständnis gerne als strafmildernd - obwohl dieses einem ohnehin überführten Straftäter wenig abverlangt. Der Justiz, die sich stets überlastet fühlt, ermöglicht das nämlich den Verzicht auf eine umfangreiche und mühsame Beweisaufnahme. Mit ihrem neuen Entscheid haben die obersten Strafrichter ihrem strengen Kurs Nachdruck verliehen.

Zu hoffen bleibt, dass sich die Staatsanwaltschaften nunmehr solchen auch für sie bequemen Absprachen mit Angeklagten und Gericht verweigern. Denn wenn weiterhin viele Strafverfolger beim "Dealen" mitspielen, kann auch der Bundesgerichtshof Schuldsprüche zum Billigtarif nicht kassieren.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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