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Steuerhinterziehung Die Welle von Selbstanzeigen beginnt zu rollen

11.02.2010 ·  Für Selbstanzeigen von deutschen Steuerhinterziehern ist es in den allermeisten Fällen noch nicht zu spät. Das sagte ein Steueranwalt der F.A.Z. Das niedersächsische Finanzministerium verbreitet täglich „Wasserstandsmeldungen“ über die Zahl der Selbstanzeigen.

Von Joachim Jahn
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Für Selbstanzeigen von deutschen Steuerhinterziehern ist es in den allermeisten Fällen noch nicht zu spät. Das sagte ein Steueranwalt der F.A.Z. Nach seinen Erkenntnissen hatten sich die verschiedenen Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen bis Wochenbeginn noch nicht einmal darüber geeinigt, wer für die Auswertung der CD mit Bankdaten aus der Schweiz zuständig sein soll. Diese waren der Steuerfahndung in Wuppertal angeboten worden. Bundes- und Landesregierung haben angekündigt, das mutmaßlich gestohlene Beweismaterial für 2,5 Millionen Euro aufzukaufen. Es soll am Wochenende in Frankreich übergeben worden sein. Bayern und Baden-Württemberg prüfen derweil den Erwerb weiterer Datensammlungen, die ihnen angeboten worden sind.

Nach der Klärung der Zuständigkeit dürfte es weitere Wochen dauern, bis die Strafverfolger die Unterlagen gesichtet haben. Dann müssen diese an das Finanzamt am Wohnsitz der jeweiligen Kontoinhaber übermittelt und mit deren Steuerakten abgeglichen werden. Bis dahin gelte die Tat noch nicht als entdeckt, meinen Steuerrechtler; erst dann setze eine Sperre für die Straffreiheit ein. Anders könnte dies allerdings aussehen, wenn zuvor weitere Einzelheiten über den genauen Umfang des Beweismaterials öffentlich bekannt werden, das im Fall Nordrhein-Westfalens von der Credit Suisse stammen soll.

„Mit Angstschweiß auf der Stirn“

Bei den Finanzämtern hat inzwischen die für diese Woche erwartete Welle von Selbstanzeigen begonnen. Etliche Steuerhinterzieher hatten zunächst, wie Bankberater erzählen, "mit Angstschweiß auf der Stirn" ihr jeweiliges Geldinstitut in der Schweiz angerufen. Für eine schlichte Kontoauskunft verlange etwa die Credit Suisse einen Kostenvorschuss von 1000 Euro, wurde der F.A.Z. berichtet. Anschließend haben sich viele Betroffene zunächst noch mit ihrem Rechtsanwalt besprochen. Steuerberater raten hingegen ihren Kunden mitunter davon ab, sich bei ihnen zu offenbaren, weil sie dann - falls im konkreten Fall eine Selbstanzeige nicht möglich ist - das gesamte Mandat niederlegen müssten (Wirtschaftsbücher: Fibeln zur Selbstanzeige)

Das niedersächsische Finanzministerium verbreitet nun täglich "Wasserstandsmeldungen" über die Zahl der abgegebenen Selbstanzeigen. Bis Mittwochmittag waren es bereits 98, am Vortag nur halb so viel. Die dortige Steuerverwaltung hat daraus zusätzliche Einnahmen von fast 8 Millionen Euro errechnet. Auch die Berliner Finanzämter melden einen konstanten Anstieg der Selbstbezichtigungen auf mittlerweile 74. Dem Vernehmen nach ist darunter ein Hauptstadtbewohner, der allein Steuern in Höhe von 4,5 Millionen Euro nachzahlen muss. Noch größere Erträge werden in den grenznäheren Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erwartet.

Derweil will sich ein ertappter Steuersünder aus dem hessischen Bad Homburg nicht mit einer Entschädigung von 7,3 Millionen Euro von der LGT-Bank zufriedengeben, die ihm das Landgericht Vaduz zugesprochen hat (Vaduzer Bank muss Steuersünder entschädigen). Der Immobilienhändler will in der nächsten Instanz 13,7 Millionen Euro verlangen, wie sein Liechtensteiner Anwalt sagte. Der Kunde wirft dem Geldinstitut vor, ihn nicht rechtzeitig vor dem Aufkauf seiner Kontodaten durch den Bundesnachrichtendienst gewarnt zu haben.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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