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Steuergeschenk Milliardenentlastung für Versicherer

15.12.2003 ·  Die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses werden für die Versicherungsbranche voraussichtlich zu einer Entlastung in Milliardenhöhe führen.

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Die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses werden für die Versicherungsbranche voraussichtlich zu einer Entlastung in Milliardenhöhe führen. Lebens- und Krankenversicherer dürfen rückwirkend für die vergangenen Jahre Verluste aus direkt gehaltenen Aktienanlagen und Aktienfonds zu 80 Prozent steuermindernd geltend machen. Anders als im Bundestagsbeschluß vom Oktober gilt die Rückwirkung nicht nur für das Jahr 2003, sondern auch auch für die Jahre 2001 und 2002. Damit kommt die Politik den Forderungen einiger Versicherungsgesellschaften entgegen, die stille Lasten schon in den Vorjahren aufgelöst hatten. Von einer auf das Jahr 2003 beschränkten Steuererleichterung hätten sie nicht profitiert.

Für die Jahre 2001 bis 2003 galt bisher, daß die Versicherungsgesellschaften für Erträge aus Aktienanlagen keine Steuern zahlen mußten. Sie durften im Gegenzug aber auch keine Verluste geltend machen. Diese Regelung war auf Drängen der Versicherungswirtschaft eingeführt worden und wirkte sich steuermindernd aus, wenn die Kurse auf den Aktienmärkten wie erhofft stiegen und wenn bei Beteiligungsverkäufen Buchgewinne erzielt wurden. Umgekehrt führt die Steuerregel in schlechten Börsenjahren aber auch zu einer paradoxen Wirkung. Zu den Verlusten auf den Aktienmärkten kam in diesen Jahren der Baisse eine erhöhte Steuerlast.

Die Lebensversicherer haben in den vergangenen Jahren mehr als 100 Milliarden Euro an den Börsen verloren. Viele Gesellschaften haben in dieser Zeit hohe stille Lasten aufgebaut, die sie zu einem großen Teil im Jahr 2003 auflösen müssen. Durch die bisher geltende paradoxe Steuerwirkung hätte dies zu einer steuerlichen Mehrbelastung geführt, die auf eine Größenordnung von mehr als 5 Milliarden Euro geschätzt wird. Nach Einschätzung der Investmentbank Goldman Sachs hätte die Gefahr von Insolvenzen bestanden. Zusammen mit den Entlastungen aus den Jahren 2001 und 2002 wird die gesamte rückwirkende Steuerentlastung in der Branche auf etwa 8 Milliarden Euro geschätzt.

Quelle: ruh., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.12.2003, Nr. 292 / Seite 12
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