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Steuergerechtigkeit Fürsorgepflicht zählt

18.08.2010 ·  Nach der Entscheidung zur erbrechtlichen Gleichstellung Homosexueller wird die Diskussion über das Ehegattensplitting wieder aufleben. Doch in Union und FDP finden sich dafür immer weniger Befürworter.

Von Joachim Jahn
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Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal eine Diskriminierung entdeckt. Dagegen, dass eingetragene Lebenspartner künftig bei Schenkungen und Todesfällen genauso besteuert werden wie Eheleute, ist nichts einzuwenden. Denn beide Formen der Bindung begründen Unterhalts- und andere Pflichten; und Kinder sind auch bei heterosexuellen Paaren keine Selbstverständlichkeit. Die Ehe wird durch eine Gleichbehandlung in der Erbschaftsteuer also nicht ausgehöhlt.

Ob Karlsruhe den Bundestag allerdings zu einer Reform zwingen musste, die dieser zu einem Teil bereits vorgenommen hat und zur anderen Hälfte ohnehin schon plant, steht auf einem anderen Blatt. Klar ist jedenfalls, dass nun auch die Diskussion über das Ehegattensplitting wieder aufleben wird. Vorauseilender Gehorsam gegenüber den Verfassungsrichtern ist zwar nicht geboten. Doch schrumpft auch in Union und FDP seit längerem die Zahl derer, die den Splittingvorteil verteidigen, mit dem Eheleute ihre Steuerlast mindern können, auch wenn sie keinen Nachwuchs zu versorgen haben. Freilich wäre der Umstieg auf ein „Familiensplitting“, mit dem so mancher liebäugelt, ein Kraftakt mit hohem (finanz)politischen Risiko.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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