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Donnerstag, 20. Juni 2013
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Steuerdaten-CDs UBS unter Verdacht

 ·  UBS-Mitarbeiter stehen im Verdacht, Steuerhinterziehern geholfen zu haben, ihre schwarzen Konten nach Singapur zu transferieren. Ein solches Verhalten wäre nicht nur ungeheuerlich, sondern auch kurzsichtig.

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Steuerverstecke haben als Geschäftsmodell der Banken in der Schweiz ausgedient. Diese Einsicht fällt manchen Geldhäusern, aber auch zahlreichen Steuerhinterziehern schwer. Schon in der Vergangenheit hätten sie in Deutschland zur Selbstanzeige greifen können. Darüber hinaus sollte das Abkommen zwischen der Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik, das Nordrhein-Westfalen mit aller Macht zu torpedieren versucht, die Steuersünder für die Vergangenheit im Idealfall mindestens gleich hoch belasten und die künftige Besteuerung sicherstellen, dies jedoch unter Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes.

Manche Geldanleger halten davon nichts. Sie schleusen ihr Schwarzgeld in Schweizer Immobilien. Andere kaufen Gold und mieten einen Safe. Wieder andere sagen sich, weg mit den Vermögen in andere Länder, die ein härteres Bankgeheimnis als die Schweiz haben. In der jüngeren Vergangenheit fiel hier immer wieder das Stichwort Singapur. Im April sagte der vormalige UBS-Chef Oswald Grübel, seit eineinhalb Jahren verliere die Schweiz Geld auch nach Singapur.

Gruppenanfragen in der Amtshilfe

Nimmt man die Freiheit des Kapitalverkehrs ernst, müssen die Menschen ihr Geld anlegen können, wo immer sie wollen. Die Gründe hierfür sind vielfältig und kein zwangsläufiger Fingerzeig auf Steuervermeidung. Nach den jüngsten Datenkäufen in Nordrhein-Westfalen heißt es aber, es gebe Hinweise, dass die UBS Steuerhinterziehern helfe, ihre schwarzen Konten nach Singapur zu transferieren. Die Bank entgegnet, UBS-Kunden, die Vermögen aus der Schweiz in ihre Filiale im Stadtstaat überweisen wollten, würden dort als neue Antragsteller behandelt und unterlägen eingehenden Kontrollen in Bezug auf Geldwäsche und Steuerehrlichkeit.

Wenn sich gleichwohl der Vorwurf aus Düsseldorf erhärten sollte, würde dies den Geist des bilateralen Steuerabkommens ebenso verletzen wie der Erwerb von Bankunterlagen gegen Geld in Deutschland. Ein solches Verhalten wäre ungeheuerlich. Es erwiese sich auch als kurzsichtig, würde es doch den Gang in den automatischen Informationsaustausch mit Namensnennung auf der Ebene der OECD nur beschleunigen. Bei Gruppenanfragen in der Amtshilfe ist die Organisation schon angelangt. Die Dienste von UBS-Kundenberatern für amerikanische Steuersünder sollten der Bank eine Warnung sein. Sie bedrohten zuerst die Bank und dann den gesamten Finanzplatz Schweiz.

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Jahrgang 1948, Korrespondent für Politik und Wirtschaft in der Schweiz.

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