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Steuerbetrug Privatbank Julius Bär warnt Kunden vor Ermittlungen

 ·  Nordrhein-Westfalen kauft weiter Datensätze, die deutsche Steuerflüchtlinge in der Schweiz auflisten. Bekannt ist, dass sich die Fahnder stark für Kunden der Großbank UBS interessieren. Nun stellt sich heraus: Auch die Schweizer Privatbank Julius Bär warnt ihre Kunden.

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Nach Kunden der Schweizer Großbank UBS und der kleineren Bank Coutts sind nun auch wieder Anleger von Julius Bär ins Visier der Steuerfahnder geraten. Die Bank hat dem Vernehmen nach Kunden gewarnt, sie könnten auf einer der neuen CDs mit Bankdaten verzeichnet sein, die Nordrhein-Westfalen gekauft hat. Die ersten von ihnen lassen sich schon juristisch beraten, ist aus Anwaltskreisen zu hören.

Flucht nach Fernost

Die Ermittler stellen aber auch zunehmend fest, dass Steuerhinterzieher ihr Geld aus der Schweiz nach Fernost verlagern. Der Düsseldorfer Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte, seine Fahnder hätten Hinweise darauf, dass darüber „jetzt schon in großem Stil nachgedacht“ werde. Hintergrund ist ein Steuerabkommen, das Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit der Schweiz ausgehandelt hat, das aber von der SPD im Bundesrat abgelehnt wird.

Der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Manfred Lehmann, sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, eine Verschiebung von verstecktem Kapitalvermögen nach Singapur sei schon länger zu beobachten. „Das zeichnet sich seit dem Fall Zumwinkel vor vier Jahren ab.“ Schon seit geraumer Zeit verlagerten „Hardcore-Steuerhinterzieher“ systematisch ihr Geld nach Asien. „Konservativere“ Steuerkriminelle beschränkten sich allerdings auf Steuerparadiese in einigermaßen sicheren Staaten: „Nach Malaysia trauen sich die meisten noch nicht hin, aber auch dafür haben wir erste Anzeichen.“ Wer hingegen schon das zugrundeliegende Vermögen schwarz erworben habe und damit noch näher dran sei am kriminellen Milieu, wolle „auf Biegen oder Brechen“ nicht beim Finanzamt auffallen: „Bei einem Umsturz in instabilen Ländern ist dann aber die Kohle weg.“

Amtshilfe auch in Singapur

Die Steuergewerkschaft wirft Banken vor, über Niederlassungen in Singapur, Hongkong und China Modelle zur Steuerhinterziehung anzubieten. Lehmann wies jedoch darauf hin, dass auch Singapur Amtshilfe für den deutschen Fiskus leiste. „Unsere Anträge werden zwar noch etwas langsam bearbeitet, aber das schleift sich zunehmend ein.“ Obwohl es dort viele Briefkastenfirmen gebe, werde es für Steuerkriminelle schwerer. Das Bundesfinanzministerium verhandelt derzeit nach eigenen Angaben mit Singapur, um den Informationsaustausch zu verbessern. Auch sei in dem noch nicht ratifizierten Abkommen mit der Schweiz vorgesehen, Deutschland die wichtigsten Staaten zu nennen, in die Geld abfließt. Wer sein Vermögen vor dem geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2013 weiterverlagere, profitiere nicht von der Straffreiheit.

Deutschland macht den Kapitalverkehr - also unter anderem Überweisungen ins Ausland - nicht von einer Genehmigung abhängig. Überweisungen von mindestens 12.500 Euro auf Fremdkonten müssen der Bundesbank zu statistischen Zwecken gemeldet werden. Dem Finanzamt muss niemand unaufgefordert mitteilen, wenn er sein Vermögen in ein anderes Land transferiert - er muss nur die laufenden Steuern zahlen. Bei Nachfragen müssen Bürger allerdings im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten erklären, wohin Geldanlagen plötzlich „verschwunden“ sind. Zudem müssen Banken ihre Kunden identifizieren und Einzahlungen sowie Überweisungen von mehr als 15.000 Euro registrieren. Melden müssen sie aber nur Verdachtsfälle von Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Dafür gibt es eine zentrale Anlaufstelle beim Bundeskriminalamt.

„Datenlieferanten lassen sich ihr Diebesgut königlich bezahlen“

Die Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses, Birgit Reinemund (FDP), warb am Freitag für das Steuerabkommen. „Nordrhein-Westfalen torpediert als einzelnes Bundesland das laufende Verabschiedungsverfahren“, sagte sie der F.A.Z. Reinemund warf Walter-Borjans Doppelmoral vor: „Die Datenlieferanten geben die CDs schließlich nicht aus ehrenwerten Motiven gratis beim Finanzamt ab, sondern lassen sich ihr Diebesgut königlich bezahlen.“ Die Vereinbarung mit der Schweiz biete die Chance, rechtsstaatliche Lösungen für die Zukunft und eine Nachbesteuerung für Altvermögen zu erreichen.

Die Bank Julius Bär in Zürich sagte auf Anfrage, aufgrund der gehäuften Berichte in jüngster Zeit über Datenkäufe in Deutschland sei man mit der Kundschaft laufend in Kontakt und kläre sie über die aktuelle Entwicklung auf. Julius Bär hatte sich im April 2011 mit 50 Millionen Euro von weiteren Ermittlungen gegen die Bank und einige ihrer Mitarbeiter im Zusammenhang mit Steuerflucht freigekauft. Die UBS wollte die jüngste Entwicklung nicht weiter kommentieren.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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