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Steueränderungsgesetz Worauf sich die Bürger einstellen müssen

29.06.2006 ·  Die Pendlerpauschale wird eingeschränkt, der Sparerfreibetrag sinkt, die Reichensteuer kommt, Einschnitte auch beim Kindergeld: Die Koalition hat ihr Steueränderungsgesetz durch den Bundestag gebracht.

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Pendlerpauschale: Aufwendungen für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeit werden nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sein. Zur Vermeidung von Härten für Fernpendler wird die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro in Zukunft vom 21. Kilometer an "wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben" berücksichtigt. Grundsätzlich soll das "Werkstorprinzip" gelten. Danach beginnt die Arbeit erst im Betrieb, die Fahrtkosten werden so dem privaten Bereich zugeordnet.

Arbeitszimmer: Wenn es in der eigenen Wohnung ist, sollen Aufwendungen nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn es den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" bildet.

Sparerfreibetrag: Für Ledige wird er von 1370 Euro auf 750 Euro, für Eheleute von 2740 Euro auf 1500 Euro gesenkt. Kapitalerträge, die darüber liegen, erhöhen entsprechend das zu versteuernde Einkommen.

Steuerbalkon: Für Einkommen, die über 250000 Euro liegen, gibt es einen Zuschlag von 3 Prozentpunkten auf den Spitzensteuersatz. Für Ehegatten erhöht sich die Grenze auf das Doppelte. Für die Dauer eines Jahres sollen davon alle Gewinneinkünfte ausgenommen werden. Dazu wird für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit ein Entlastungsbetrag eingeführt, der bis zum geplanten Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform am 1. Januar 2008 gewährt wird.

Kindergeld: Die Altersgrenze für das Kindergeld und die entsprechenden Freibeträge werden gesenkt. Für Kinder, die nach 1983 geboren sind, gibt es die staatliche Leistung nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Bisher gibt es sie zwei Jahre länger. Für Kinder mit dem Geburtsjahr 1982 gibt es Kindergeld bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.

Quelle: F.A.Z., 30.06.2006, Nr. 149 / Seite 13
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