25.02.2008 · Das starke Beben an der Saar zeigt, dass die von langer Hand vorbereitete Finanzplanung für den Ausstieg aus der Kohlesubventionierung ihre Tücken hat. Wenn das Bergwerk Saar vorzeitig stillgelegt werden muss, steht die Steinkohlengesellschaft RAG vor zwei Problemen.
Von Werner SturbeckSelten ist in Berlin um ein Vorhaben so lange gerungen worden wie um das vor einigen Monaten in Kraft getretene Steinkohlefinanzierungsgesetz. Es regelt endgültig den Subventionsbetrag und seine Quellen. Mit den bis 2018 festgeschriebenen Zuschüssen von fast 22 Milliarden Euro sollen die acht deutschen Steinkohlenzechen stillgelegt und 30.000 Bergleute sozialverträglich aus dem Arbeitsprozess entlassen werden.
Das starke Beben an der Saar zeigt nun, dass die von langer Hand vorbereitete Finanzplanung ihre Tücken hat. Wenn das Bergwerk Saar vorzeitig stillgelegt werden muss, steht die Steinkohlengesellschaft RAG vor zwei Problemen: 1000 Bergleute sind dort noch zu jung für Altersprogramme jeglicher Art. Außerdem gehen die Deckungsbeiträge der vergleichsweise kostengünstig arbeitenden Saarzeche verloren.
Die neue RAG-Stiftung muss diese Löcher schließen. Dabei darf sie weder auf höhere Subventionen noch auf das Evonik-Vermögen setzen. Denn der aus der alten RAG ausgegliederte Chemie- und Energiekonzern darf erst nach 2018 ausschließlich zur Finanzierung der Altlasten angezapft werden. Sonst wäre der mühsam errungene Ausstiegskompromiss obsolet.
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2465 | −0,19% |
| Rohöl Brent Crude | 106,29 $ | −0,52% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
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