06.11.2003 · Zahlreiche Steueränderungen sollen ab 2004 Geld in die leeren Staatskassen spülen. Womit müssen Start-ups konkret rechnen?
Von Astrid BechtelAb 2004 sollen für Unternehmen zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft treten. Insgesamt sieben verschiedene Gesetzgebungsverfahren sind derzeit im Gang. Auch wenn einige dieser Neuregelungen erst im Dezember 2003 in ihrer endgültigen Fassung verkündet werden und damit zu rechnen ist, daß sie bis dahin noch mehrmals geändert werden, bleibt festzustellen, daß der Gesetzgeber bemüht ist, Steuergelder in die leeren Kassen zu spülen.
Mit den geplanten Gesetzesänderungen hemmt er die Entwicklung von Start-ups durch Steuerzahlungen, die gerade in einer verlustreichen Anlaufphase sehr schmerzhaft sein können.
Mindestbesteuerung
Die geplante Einführung einer Mindestbesteuerung dürfte für Start-up-Unternehmen eine gravierende Maßnahme darstellen. Bisher konnten Verluste unbegrenzt in Höhe und Zeit vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Zukünftige Gewinne standen somit für Reinvestitionen oder zur Refinanzierung der bisher getätigten Ausgaben zur Verfügung. Ab 2004 soll der Verlustabzug auf die Hälfte des Gesamtbetrages der Einkünfte beziehungsweise auf die Hälfte des Gewerbeertrages begrenzt werden. Eine uneingeschränkte Verrechnung ist nur bis zur Höhe eines Sockelbetrages von 100.000 Euro möglich (bei Ehegatten bis zu 200.000 Euro).
Zudem ist geplant, die bisherige Begrenzung der Verlustverrechnung zwischen verschiedenen Einkunftsarten abzuschaffen. Demnach wäre die Hälfte des erzielten Gewinns steuerpflichtig, wenn innerhalb eines Veranlagungszeitraums keine anderweitigen Verluste aus anderen Einkünften zur Verfügung stehen.
Gesellschafterfremdfinanzierung
Gerade in der Anfangsphase benötigen Start-ups Fremdkapital. Von der geplanten Neuregelung der Gesellschafterfremdfinanzierung droht jedoch Gefahr für die herkömmliche Gewährung von Darlehen. Denn die Fremdkapitalzuführung durch den Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft wird grundsätzlich auf das 1,5-fache des Eigenkapitals der Kapitalgesellschaft beschränkt. Bei Nichteinhalten dieser Relation ("Safe Haven") sind die darüber hinaus gezahlten Zinsen steuerlich nicht abzugsfähig. Zudem gelten sie als verdeckte Gewinnausschüttung und sind damit zur Hälfte beim Gesellschafter steuerpflichtig. Gleiches soll für eine inländische Personengesellschaft gelten, wenn eine Kapitalgesellschaft zu mehr als einem Viertel an ihr beteiligt ist.
Darüber hinaus werden Miet-, Pacht- und Lizenzzahlungen in die Berechnung einbezogen. In der Höhe findet jedoch eine Begrenzung auf pauschal 75 Prozent (für Immobilien) beziehungsweise 25 Prozent (für Mobilien und Lizenzen) der Entgeltzahlungen statt. Eine Freigrenze von 50.000 Euro soll als Mittelstandskomponente eingeführt werden. Diese Beschränkungen sollen jedoch nicht gelten, wenn die Kapitalgesellschaft dieses Fremdkapital unter den gleichen Umständen von einem fremden Dritten erhalten kann. Den Beweis hierfür muß die Gesellschaft erbringen. Eine Alternative ist die Zuführung von Fremdkapital durch einen stillen Gesellschafter. Jedoch auch hier drohen weitere Verschärfungen bei der Verlustverrechnung für den stillen Gesellschafter.
Gewerbesteuer
Des weiteren ist geplant, die Gewerbesteuer durch die sogenannte Gemeindewirtschaftssteuer zu ersetzen. Die Gewerbesteuer war bisher als Betriebsausgabe abzugsfähig und minderte damit nicht nur die Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer, sondern auch ihre eigene steuerliche Bemessungsgrundlage. Zukünftig soll all dies nicht mehr der Fall sein. Zum Ausgleich wird dem Gesellschafter die gezahlte Gemeindewirtschaftssteuer mit einem Faktor von 3,8 statt bisher 1,8 pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet. Zudem soll die Veräußerung von Einzelunternehmen und von Anteilen an Personengesellschaften durch natürliche Personen der Gemeindewirtschaftssteuer unterliegen.
Fazit
Die geplanten Steueränderungen - insbesondere die Einführung der Mindestbesteuerung - erschweren die Gründungsphase junger Unternehmen. Es muß daher nach Vermeidungsstrategien gesucht werden, wobei der Rechtsformwahl eine entscheidende Bedeutung zukommen kann.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2465 | −0,19% |
| Rohöl Brent Crude | 106,29 $ | −0,52% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
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