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Start-up Patentstrategien auf globalen Märkten

13.02.2003 ·  Erfinder sein ist das eine, seine Erfindungen sichern und optimal verwerten das andere. Viele Unternehmen sparen am falschen Ende, wenn sie Erfindungen ihrer Mitarbeiter nicht ausreichend schützen lassen. Das rächt sich in der Regel.

Von Dominik Eickemeier
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Eine Erfindung ist die Lösung eines technischen Problems. Sie stellt häufig den entscheidenden oder zumindest einen wesentlichen Vermögenswert von Start-up-Unternehmen dar. Wird an den Überlegungen gespart, wie dieses geistige Eigentum geschützt werden kann, hat das Unternehmen schon verloren. Zum einen kann es Konkurrenten nicht mehr davon abhalten, die Erfindung kopieren und selbst zu verwerten, zum anderen wird es Schwierigkeiten haben, potenzielle Investoren vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu überzeugen. Intensive Überlegungen zur Anmeldung eines Patentes sind ebenso unvermeidlich wie die Entwicklung einer Strategie zum Schutz des Patentes in verschiedenen Ländern. Die Patentierung von Erfindungen kostet Geld, verspricht dem Anmelder aber ein Monopol auf die Verwertung seiner Erfindung in nahezu allen gewünschten Ländern.

Unbedingt zu beachten ist bei allen Erfindungen, dass der Anmelder seine Erfindung bis zur Patentanmeldung geheim hält. Denn ein wichtiges Kriterium für die Schutzfähigkeit einer Erfindung ist ihre Neuheit. Eine in der Öffentlichkeit bekannte Erfindung gilt automatisch als zum Stand der Technik gehörend und ist daher nicht mehr schutzfähig. Da im Einzelnen umstritten ist, welche Veröffentlichungshandlungen die Neuheit einer Erfindung bereits stören, sollte vorsorglich so wenig wie möglich über die Erfindung kommuniziert werden.

Für nationale Patente in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt in München (DPMA, www.dpma.de) zuständig. Das Europäische Patentamt (EPA, www.european-patent-office.org), ebenfalls in München beheimatet, erteilt europäische Patente für die derzeit 26 Vertragsstaaten des europäischen Patentübereinkommens. Das vom EPA ausgegebene europäische Patent ermöglicht es Unternehmen (oder einzelnen Erfindern), kosteneffizient und zeitsparend Erfindungen zu schützen. Es erspart ihnen insbesondere die Beauftragung von Patent- oder Rechtsanwälten in den einzelnen Staaten, in denen das Patent Geltung erlangen soll. Auch Übersetzungskosten für jeden einzelnen Vertragsstaat fallen so nicht an. Das in der Presse in den letzten Monaten häufig erwähnte EU-Gemeinschaftspatent, das mit einer Anmeldung und Prüfung ein Patent für die gesamte EU gewähren soll, ist leider noch nicht in Kraft getreten.

Wer über Europas Grenzen hinausgehen will, hat zwei Möglichkeiten: Er kann in einzelnen Ländern nationale Patente beantragen oder sich des Patent Co-operation Treaty (PCT) bedienen. Dieser internationale Vertrag wurde von den 20 Gründungsstaaten, darunter Deutschland, 1970 geschlossen und trat 1978 in Kraft. Über eine internationale Anmeldung bei dem DPMA in München kann in derzeit 117 Mitgliedsländern Schutz beantragt werden. Leider wird nur der erste Schritt der Anmeldung - die so genannte internationale Phase - vereinfacht. Nach in der Regel 20, spätestens aber 30 Monaten muss die Anmeldung vor den nationalen Patentbüros der betroffenen Länder weitergeführt werden (nationale Phase). Einen besonderen Vorteil hat dieses Verfahren allerdings: Mit Einreichung der internationalen Anmeldung wird eine internationale Recherche nach Patenten mit identischen oder ähnlichen Erfindungen eingeleitet. Dies gibt dem Anmelder die Möglichkeit, festzustellen, ob entgegenstehende Rechte bestehen und ob es daher Sinn macht, die Anmeldung (oder gar die Produktentwicklung selbst) fortzuführen.

Die taktische Platzierung von Patentanmeldungen für besonders bedeutende Patente ist ein geeignetes Mittel, um die Konkurrenz über Jahre hinweg von einem bestimmten Entwicklungsgebiet fernzuhalten. Ohne eine Lizenz an der Erfindung kann der Konkurrent in den gesicherten Märkten nicht tätig werden. Soll gespart werden, so empfiehlt sich unter Umständen eine Anmeldung nur in den wichtigsten Absatzländern des Unternehmens. Soll zudem sichergestellt werden, dass die Erfindung von Konkurrenten nicht zur Herstellung von Produkten in anderen Ländern genutzt wird, ist Patentschutz in den Produktionsländern zu beantragen. Als Faustregel lässt sich festhalten, dass Patente zuallererst in den wirtschaftlich für das Unternehmen wichtigen Ländern angemeldet werden sollten.

Eine gute Patentstrategie auf nationalen wie globalen Märkten wird durch die Überwachung von Wettbewerbern abgerundet. Die kontinuierliche Recherche nach möglicherweise kollidierenden Erfindungen oder nach technischen Neuerungen, die die eigene Erfindungstätigkeit anregen können, hat sich schon für viele Unternehmen ausgezahlt.

Dominik Eickemeier, Rechtsanwalt und Partner bei der PricewaterhouseCoopers Veltins Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln

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Quelle: @wiz
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