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Start-up Fördermöglichkeiten in Mittel- und Osteuropa

05.06.2003 ·  Im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung ist stets von Chancen und Marktpotentialen die Rede. Die Europäische Kommission stellt umfangreiche Fördermittel zur Beitrittsvorbereitung zur Verfügung.

Von Grit Bugasch
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Mit der Erweiterung kommen im nächsten Jahr zehn neue Mitgliedsländer mit etwa 75 Millionen Menschen, die insgesamt Waren und Dienstleistungen im Wert von rund 412 Milliarden Euro erwirtschaften, in die Europäische Union (EU). Die neuen Mitgliedstaaten sind: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Diese Märkte und die mit ihnen verbundenen Möglichkeiten gilt es zu entdecken und zu nutzen.

Dazu bedarf es fundierter Informationen zu volkswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, zu regionalen Besonderheiten bei Markteintritt und Investitionsvorhaben oder zu den günstigsten Standorten für künftige Gewerbeansiedlungen. EU, Bund und Länder stellen für die Erschließung dieser neuen Märkte ebenso Fördermittel bereit wie Behörden in den Beitrittsländern vor Ort. Insbesondere die Fördermöglichkeiten in den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) sind wenig bekannt und werden bisher kaum in Anspruch genommen.

Förderlandschaft teilweise der EU-Struktur angeglichen

Erfahrungen aus Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakei zeigen, daß die Förderlandschaft in den MOEL im Rahmen der Beitrittsvorbereitung bereits weitgehend an die Struktur innerhalb der EU angepaßt worden ist. So regeln beispielsweise gesetzliche Grundlagen die Zugangsberechtigung für in- und ausländische Unternehmen. Faktoren wie die geplante Investitionssumme, die Anzahl der neu entstehenden Arbeitsplätze sowie das durchschnittliche Bruttoinlandsprodukt beziehungsweise die Arbeitslosenquote in der Zielregion, sind wichtige Kriterien für die Beantragung und Gewährung von Fördermitteln.

Die wichtigsten thematischen Förderschwerpunkte in den MOEL unterscheiden sich kaum von denen in Deutschland. Im Fokus stehen auch hier die Förderung der Investitionstätigkeit in der verarbeitenden Industrie und im Dienstleistungsbereich sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen. Dementsprechend gibt es in einigen MOEL die Möglichkeit, über einen bestimmten Zeitraum Vergünstigungen bei der Körperschaftssteuer in Anspruch zu nehmen, die in der Regel an ein vorgegebenes Investitionsvolumen und eine Mindestanzahl neu zu schaffender Arbeitsplätze gebunden sind.

Zudem können Lohnkostenzuschüsse für die Einstellung von Arbeitslosen, Jugendlichen, Hochschulabsolventen und Behinderten gewährt werden. Darüber hinaus bestehen zahlreiche Fördermöglichkeiten für Fortbildungs-, Schulungs- oder Umschulungsmaßnahmen, für Forschungs- und Entwicklungstätigkeit und innovative Vorhaben sowie für Umweltschutz- und energiesparende Maßnahmen.

Augenmerk auf die Förderung von Existenzgründern und KMU

Auch die MOEL richten besonderes Augenmerk auf die Förderung von Existenzgründern sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). In diesen Bereichen können beispielsweise die Einführung von Qualitätsmanagement- oder Zertifizierungssystemen, Kooperationsvorhaben, die Einführung neuer Technologien und Produkte sowie Maßnahmen zur Entwicklung beziehungsweise Stabilisierung der regionalen Industrie und Industriedienstleistungen förderbar sein.

Beim Vergleich der in den MOEL und den EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden Förderarten wird deutlich, daß die Beitrittsländer ebenfalls die gesamte Palette der möglichen Förder- und Unterstützungsmaßnahmen nutzen. Dazu zählen Steuervergünstigungen, nicht oder bedingt rückzahlbare Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und Zollvergünstigungen.

Statt Programme zur Beitrittsvorbereitung ab 2004 Strukturfonds

Mit dem Beitritt der neuen Mitgliedsländer im Jahr 2004 wird sich die Struktur der EU-Förderung nur wenig verändern. So kann die bisherige Förderung aus Programmen zur Beitrittsvorbereitung (zum Beispiel PHARE und ISPA) dann zwar nicht mehr in Anspruch genommen werden, jedoch werden statt dessen umfangreiche Mittel aus den EU-Strukturfonds (zum Beispiel Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds) für den Aufholprozeß der MOEL in den ersten Jahren bereit stehen.

Bereits jetzt ist für assoziierte Beitrittsländer die Beteiligung an zahlreichen EU-Programmen - beispielsweise dem 6. Forschungsrahmenprogramm oder dem Finanzierungsinstrument für die Umwelt LIFE - möglich. Die Beitrittsländer haben hier die gleichen Rechte und Pflichten wie die EU-Mitgliedsstaaten, so daß sich nach dem Beitritt lediglich der formale Status der Antragsteller ändern wird.

Förderlandschaft und -richtlinien nicht immer ganz übersichtlich

Obgleich und gerade weil die Fördermöglichkeiten für Vorhaben in den MOEL sehr unterschiedlich ausfallen können, lohnt sich eine individuelle Prüfung für die geplanten Projekte. Durch die Nutzung entsprechender Fördermöglichkeiten lassen sich im Einzelfall Beihilfen, die bis zu 50 Prozent des Projektvolumens umfassen können, in Anspruch nehmen. Viele Unternehmer wissen jedoch gar nichts von derartigen Programmen. Andere scheuen den bürokratischen Aufwand und die inhaltlichen Anforderungen. Diese Bedenken sind hinsichtlich der umfangreichen Vorgaben von Förderrichtlinien - wie Antragsberechtigung, Antragsfristen, Projektvolumen, Wechselwirkungen verschiedener Förderprogramme, steuerliche Auswirkungen - nicht ganz unberechtigt. Um mögliche Hürden im Verfahren zu umgehen beziehungsweise adäquate Fördermittel zu erlangen, sollten Unternehmen von der Evaluierung und Analyse bis hin zur Administration des Förderprozesses professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Grit Bugasch ist im Bereich Förderberatung bei PricewaterhouseCoopers tätig und berät Unternehmen zu Fördermöglichkeiten für Projekte in mittel- und osteuropäischen Ländern.

E-mail: grit.bugasch@de.pwc.com

www.pwc.com/de

Quelle: @wiz
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