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Start-up Die Ich -AG: Ein neuer Gründungsanreiz?

06.02.2003 ·  Die Ich-AG der Hartz-Kommission ist in aller Munde. Sie soll den Arbeitsmarkt durch Förderung von Existenzgründungen bisher arbeitslos gemeldeter Arbeitnehmer ankurbeln. Das Konzept hat manche Schwäche.

Von Stefan Wagner
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Im Wettbewerb um das Unwort des Jahres 2003 konnte sich die „Ich-AG“ aus den Vorschlägen der Hartz-Kommission unangefochten durchsetzen. In der Begründung der Jury heißt es, diese Wortschöpfung sei schon deswegen „lächerlich“, weil eine Einzelperson unmöglich eine Aktiengesellschaft gründen könne (was nicht stimmt - dies ist seit 1994 möglich). Ist die Behauptung, die Ich-AG sei ein echter Anreiz zur Unternehmensgründung, ebenso lächerlich?

Existenzgründungszuschuss

Die Grundidee der Hartz-Kommission bei der „Ich-AG“ besteht darin, für Arbeitslose einen Anreiz zu schaffen, sich im Rahmen einer Unternehmensgründung selbständig zu machen. Dazu wird jedem Arbeitnehmer, der durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit seine Arbeitslosigkeit beendet, für drei Jahre ein monatlicher Existenzgründungszuschuss von durchschnittlich 400 EUR gewährt. Darüber hinaus wird das erzielte Einkommen unter Verzicht auf Umsatzsteuer pauschal mit 10% besteuert. Diese Vergünstigungen bestehen allerdings nur, solange das erzielte Einkommen unter 25.000 EUR pro Jahr bleibt. Außerdem unterliegen alle Einkommen, die im Rahmen einer Ich-AG erzielt werden, der vollen Sozialversicherungspflicht.

Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die Ideen der Ich-AG ab 1. Januar 2003 in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Die Ich-AG selbst ist dabei keine vom Gesetzgeber gewählte Bezeichnung. Vielmehr ist sie das Schlagwort, hinter dem sich die Ideen des Existenzgründungszuschusses für Arbeitslose verbergen, und keine rechtsformspezifische Bezeichnung.

Gründungswelle?

Die Ich-AG ist laut Hartz-Kommission eine „Vorstufe zu einer vollwertigen Selbständigkeit“, da es sich um subventionierte Gründungen handelt. Die gewährten Subventionen sowie eine unbürokratische und schnelle Bearbeitung eingereichter Anträge sollen - geht es nach den Vätern der Ich-AG- eine regelrechte Gründungswelle in Deutschland auslösen: Zum einen sollen Arbeitslose durch die Zuschüsse animiert werden, durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit wieder in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Andererseits sollen arbeitslos gemeldete Schwarzarbeiter einen Anreiz erhalten, durch die gewährten steuerlichen Vergünstigungen und Zuschüsse ihr Einkommen korrekt zu versteuern. In beiden Fällen wird damit gerechnet, dass nach der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im eigenen Betrieb weitere Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Nur, geht diese Rechnung auf?

Keine Anreize zur Gründung

Bereits simple Rechenbeispiele zeigen, dass die Zuschüsse im Rahmen einer Ich-AG kaum ausreichen werden, den erhofften Gründungsboom zu erzielen. So übersteigt für einen Schwarzarbeiter die Summe unversteuerten Lohns plus Arbeitslosengeld die verbleibenden Einnahmen im Falle einer Ich-AG - also nach Abzug von Steuer und Sozialbeiträgen - bei weitem. Auch für viele Arbeitslose dürfte es trotz der Förderung schwierig sein, Einkommen aus der Ich-AG zu erzielen, das über der bezahlten Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfe liegt. In einigen Fällen wird auch für Arbeitslose der Anreiz fehlen, sich selbständig zu machen.

Mit angezogener Hand(werks)bremse

Die Ich-AG soll Gründern mit „alltagspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten“ eine Existenz sichern. Damit sind allerdings Konflikte mit dem Handwerk vorprogrammiert: So können etwa Fliesen auch ohne Meisterbrief fachmännisch verlegt werden. Wer dies tut, muss allerdings aufgrund des sog. Meisterzwanges damit rechnen, von den zuständigen Ordnungsbehörden als „Schwarzarbeiter“ verfolgt und mit hohem Bußgeld belegt zu werden, auch wenn alle Einnahmen korrekt versteuert werden.
Solange nicht eindeutig geklärt ist, welche Arbeiten nur mit und welche auch ohne Eintrag als Meister in die Handwerksrolle ausgeübt werden dürfen, ist zu befürchten, dass die Gründung einiger Ich-AGs aufgrund der herrschenden Rechtsunsicherheit unterbleibt.

Weitere Maßnahmen nötig

Nimmt man die oben genannten Punkte zusammen, ist zu bezweifeln, dass die Ich-AG eine Gründungswelle in Deutschland auslösen wird. Um die Gründung von Kleinstunternehmen attraktiv zu machen, muss weiter über zusätzliche Mittel der Arbeitsmarktpolitik nachgedacht werden.

Stefan Wagner ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Innovationsforschung, Technologiemanagement und Entrepreneurship an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). swagner@bwl.uni-muenchen.de

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Quelle: @wiz
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