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Stabilitätspakt Solbes erwägt Klage wegen Defizitüberschreitung

07.01.2004 ·  Die Europäische Kommission will Klarheit über die Zukunft des Stabilitätspakts. In der kommenden Woche plant EU-Währungskommissar Solbes, gegen das Aussetzen der Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich zu klagen.

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EU-Wirtschafts- und Währungskommissar Pedro Solbes hält eine Klage der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) gegen den EU-Ministerrat wegen dessen Vorgehen in den Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich nach eigenen Worten für „zweckdienlich“. „Wir müssen Klarheit für die Zukunft schaffen“, erklärte Solbes am Mittwoch in Brüssel.

Der juristische Dienst sei zu dem Schluß gekommen, daß einige Aspekte der Ratsentscheidung, die Verfahren auszusetzen, juristisch fragwürdig seien.

Solbes sagte weiter, es sei noch keine Entscheidung gefallen, die Kommission „überlege aber ernsthaft“, beim EuGH ein Urteil zu bekommen. Über diesen Schritt wolle die EU-Behörde bei ihrer Sitzung am kommenden Mittwoch beschließen.

Potentieller Verstoß gegen EU-Recht

Solbes sieht in der Art und Weise, wie der EU-Ministerrat seine Empfehlungen zur Feststellung der übermäßigen Defizite in Deutschland und Frankreich sowie zur Ausweitung der Verfahren nach Artikel 104/8 und 9, EG-Vertrag, abgeblockt hat, einen potentiellen Verstoß gegen EU-Recht.

Der Ministerrat hatte es mit einer rechtlich unverbindlichen Zusage der Regierungen in Berlin und Paris belassen, ihre Haushalte bis 2005 in den Griff zu bekommen. Wäre der Rat den Empfehlungen dagegen gefolgt, wäre dies ein nächster Schritt zu Sanktionsmöglichkeiten gegen Berlin und Paris gewesen, die im laufenden Jahr die Maastrichter Defizitgrenze von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im dritten Jahr in Folge brechen dürften. Beiden Länder drohten dann Sanktionen mit Milliardenhöhe.

Eichel sieht Pakt als nicht verletzt

Bundesfinanzminister Hans Eichel ging zuletzt davon aus, daß die Kommission den Ministerrat wegen dessen Verhaltens in den Defizitverfahren nicht verklagen wird. “Der Pakt ist überhaupt nicht verletzt worden“, hatte Eichel am Rande des EU-Gipfels Mitte Dezember in Brüssel erklärt.

Der Pakt schreibe eine Verschärfung des Verfahrens nicht zwingend vor, sondern sei eine „Kann“-Bestimmung. Der Rat habe das Recht, Empfehlungen der Kommission mehrheitlich abzulehnen, zudem wären zusätzliche, formelle Sparzusicherungen kontraproduktiv, weil sie das aufkeimende Wachstum behindern könnte, so die Berliner Argumentation.

Solbes will Verfahren für die Zukunft prüfen

Solbes bekräftigte indes die Haltung der Kommission nach der Entscheidung Ende November, wonach der Rat gegen „Geist und Buchstaben“ des EG-Vertrags sowie des Stabilitäts- und Wachstumspakts verstoßen habe. Es stelle sich nunmehr die Frage, ob die EU-Regierungen das Recht hätten, einen neuen Entscheidungsprozeß einzurichten, indem sie das gemeinsame Regelwerk durch ein anderes Vorgehen einfach ersetzten, ergänzte Solbes.

Er wolle das System der Verfahren für die Zukunft prüfen, weshalb es eine juristische Klärung bräuchte, sagte Solbes weiter. Auch müsse die bestehende Unsicherheit beseitigt werden. “Was dann geschieht, ist im Moment noch offen“.

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