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Staatshilfen Die Opel-Nagelprobe

19.10.2009 ·  Brüssel hat gute Gründe dafür anzunehmen, dass die deutsche Hilfe im Fall Opel gegen europäisches Recht verstößt. Die EU-Kommission hat ihren Job erledigt. Ob sie ihren Worten Taten folgen lässt, steht auf einem anderen Blatt. Wettbewerbskommissarin Kroes entscheidet über den Fall nicht allein.

Von Werner Mussler
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Wessen Aufgabe ist es, die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der Staatshilfen für die Opel-Übernahme zu prüfen, und wer hat (hoffentlich) die meiste Expertise darin? Ist es Jürgen Rüttgers, der ohne nähere Begründung erklärt, es gebe keinen Verstoß gegen europäisches Recht?

Ist es Karl-Theodor zu Guttenberg, der die Bedenken der EU-Kommission mit einigen „unglücklichen Äußerungen“ aus Deutschland (natürlich nicht von ihm) erklärt? Oder ist es Günter Verheugen, der aus Gewohnheit auch etwas dazu sagt? Die Herren vermitteln den Eindruck, dass der Kern der Botschaft von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes zu vernachlässigen sei. Dieser lautet nach vorläufiger Prüfung: Es gibt gute Gründe dafür anzunehmen, dass die deutsche Hilfe gegen europäisches Recht verstößt.

Die EU-Kommission hat ihren Job erledigt. Ob sie ihren Worten Taten folgen lässt, steht auf einem anderen Blatt. Kroes entscheidet über den Fall nicht allein. Für Kommissionschef José Manuel Barroso wird der Fall zur Nagelprobe: Er muss entscheiden, ob er wieder einmal dem Konflikt mit einem großen Mitgliedstaat aus dem Weg geht - oder das tut, was seines Amtes ist.

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Jahrgang 1966, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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