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Staatsfinanzen Bund verschwendet bis zu 3 Milliarden Euro

14.11.2006 ·  Der Bund fördert überflüssige Projekte, die Verwaltung handelt unwirtschaftlich und bei den „Einkommens-Millionären“ schaut das Finanzamt nicht genau genug hin: Die Mängelliste im Jahresbericht des Bundesrechnungshofes ist lang.

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Durch überflüssige Projektförderung und unwirtschaftliches Verwaltungshandeln verschwendet der Bund trotz der beklagten Finanzknappheit immer noch 2 bis 3 Milliarden Euro jährlich. Das geht aus dem Jahresbericht des Bundesrechnungshofes hervor. Einbußen erleidet der Bund überdies durch die uneinheitliche Steuerprüfung in den Ländern.

Rechnungshof-Präsident Dieter Engels warnte die Bundesregierung, in Anbetracht der Steuermehreinnahmen den Konsolidierungskurs aufzugeben. „Die guten Zahlen sind ein erster Silberstreifen am Horizont - ein Silberstreifen, der nicht dazu verführen darf, den unerwarteten Steuersegen für konsumtive Zwecke zu verwenden“, sagte Engels am Dienstag in Berlin.

Kritik an der Schätzung der Bundes der Steuerzahler

Höhere Einnahmen dürften auch nicht dazu führen, daß sich die Verwaltung nicht mehr um wirtschaftliches Handeln bemühe. Im Bericht listet der Rechnungshof Beispiele für Verschwendung auf. Die Schätzung des Bundes der Steuerzahler, daß die öffentliche Hand insgesamt jedes Jahr rund 30 Milliarden Euro verschwende, hält Engels indes für stark überzogen.

Die Steuerschätzer haben im Vergleich zu ihren bisherigen Annahmen ein Plus von rund 8,1 Milliarden Euro allein für das laufende Jahr ermittelt. Bundesfinanzminister Steinbrück hält trotzdem an der Mehrwertsteuererhöhung fest.

Den Finanzämtern werfen die Rechnungsprüfer vor, „Einkommens-Millionäre“ nur unzureichend zu prüfen und so erhebliche Steuerausfälle in Kauf zu nehmen. Der Fiskus prüfe im Durchschnitt jährlich nur 15 Prozent der Großverdiener. Dabei gebe es zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede: Ein Land prüfe 60 Prozent der Einkommensmillionäre, ein anderes nur 10 Prozent. Der Rechnungshof stellt fest, jede Sonderprüfung habe Mehreinnahmen von durchschnittlich 135.000 Euro ergeben.

Essen zum Mitnehmen - ein steuerliches Problem

Föderale Uneinheitlichkeit belastet den Bundesetat auch an anderer Stelle, etwa bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Jedes Jahr würden im Schnitt nur 2 Prozent aller Unternehmen dieser Prüfung unterzogen. Diese Quote sei zu gering, um nicht erklärte Umsatzsteuern flächendeckend zu ermitteln. Die unterschiedliche Prüfungsdichte in den Bundesländern gefährde zudem die Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Engels sagte, der Bundesfinanzminister müsse ein Weisungsrecht bekommen, das nicht mit einem Einspruchsrecht der Länder verknüpft werden dürfe.

In der Gastronomie kommt es, wie der Rechnungshof weiter anprangert, wegen der unterschiedlichen Besteuerung von In-Haus- und Außer-Haus-Umsätzen jährlich zu Umsatzsteuerausfällen in zweistelliger Millionenhöhe. Wenn ein Kunde Speisen zum sofortigen Verzehr im Restaurant kaufe, müsse das Unternehmen hierfür 16 Prozent Umsatzsteuer abführen. Kaufe der Kunde die gleichen Speisen zum Mitnehmen, würden nur 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Diese Differenz könnten Schnellrestaurants mißbräuchlich ausnutzen, indem sie den Verkauf der Ware steuerlich falsch als Außer-Haus-Verkauf erfaßten und so ihren Nettoverdienst um rund 9 Prozent steigerten. Das Problem sei nur durch eine einheitliche Besteuerung aller Restaurationsumsätze mit 16 Prozent zu lösen.

Steuerliche Förderung im Visier

Auch die steuerliche Förderung hat der Rechnungshof im Visier: Eine „weitgehend erfolglose Förderung“ ist danach die Begünstigung von Handelsschiffen inländischer Reeder im internationalen Verkehr. Das Steuerprivileg soll dazu dienen, die Seeschiffahrt der EU-Staaten zu stärken. Die Steuermindereinnahmen betrügen mindestens eine Milliarde Euro im Jahr, sagte Engels. Gleichwohl seien immer mehr Schiffe ausgeflaggt und immer weniger EU-Seeleute beschäftigt.

Die Prüfer kritisieren ferner, daß der Bund Einrichtungen und Projekte finanziell fördert, auch wenn dies nicht (mehr) nötig ist. So unterstütze das Bundeswirtschaftsministerium seit vielen Jahren drei Einrichtungen für Mittelstandsforschung, ohne im Einzelnen vorzugeben, was die Institute erforschen sollten. Ein Interesse an der Förderung konnte das Ministerium nicht nachweisen. Diese Förderung müsse wegfallen.

Die Bundeswehr könnte Kosten sparen

Der Rechnungshof beanstandet überdies das zuweilen wenig kostenbewußte Handeln der Verwaltung. So könnte die Bundeswehr jährlich 17 Millionen Euro einsparen, wenn sie für die Kraftfahrausbildung nicht eigene, sondern zivile Fahrschulen nutzte. Überprüfungen hätten keine Unterschiede zwischen der Ausbildung in zivilen Fahrschulen und Bundeswehrfahrschulen aufgewiesen.

Die Bundeswehr betreibt ferner seit 1956 einen Rettungsdienst mit militärischen Hubschraubern und Besatzungen, der mittlerweile überwiegend in zivilen Notfällen zum Einsatz komme. Diese Hilfe könnten zivile Rettungsdienste kostengünstiger erbringen. Der Rechnungshof rät, den Dienst neu zu organisieren und dabei kommerzielle Betreiber einzubeziehen.

Quelle: enn./F.A.Z., 15.11.2006, Nr. 266 / Seite 13
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