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Staatsanwaltschaft ermittelt Razzia bei Schlecker

 ·  Die Staatsanwaltschaft macht ernst: Nach der Pleite nimmt sie jetzt Ermittlungen gegen den Gründer der Drogeriemarktkette Schlecker auf. Bei bundesweiten Razzien stellen Ermittler Unterlagen sicher. Auch Anton Schleckers Privathaus wurde durchsucht.

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© dpa Journalisten vor dem Anwesen des Schlecker-Gründers in Ehingen, während Ermittler das Haus durchsuchen.

Die Staatsanwaltschaft nimmt den Gründer der zusammengebrochenen Drogeriemarktkette, Anton Schlecker, und seine Kinder ins Visier. In mehreren Bundesländern durchsuchten rund 170 Polizisten und Staatsanwälte am Mittwoch 18 Wohnungen und vier Geschäftsräume, wie die Behörde in Stuttgart mitteilte. Ermittelt werde gegen insgesamt 14 Beschuldigte, bei denen der Verdacht der Untreue, des betrügerischen Bankrotts, und der Insolvenzverschleppung bestehe. Durchkämmt wurden unter anderem die Schlecker-Zentrale und zwei Büros im schwäbischen Ehingen sowie die Firmenzentrale der ebenfalls insolventen Tochter IhrPlatz in Osnabrück. In Baden-Württemberg, Berlin, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen nahmen die Ermittler des Landeskriminalamts zudem Wohnungen der Schlecker-Familie unter die Lupe, Unterlagen wurden beschlagnahmt.

„Wir hatten genügend Anhaltspunkte für die Durchsuchungen“, sagte eine Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Die Behörde habe nach dem Anfang des Jahres gestellten Insolvenzantrag routinemäßig Vorermittlungen aufgenommen, dabei habe sich der Tatverdacht erhärtet. Ermittelt werde gegen „Verantwortliche“, dazu gehörten auch Mitarbeiter des Unternehmens. Die Namen der Beschuldigten wollte die Behörde nicht preisgeben. Es habe „seit langem und immer wieder“ Vermögensverschiebungen gegeben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Dadurch seien die Gläubiger des Unternehmens möglicherweise geschädigt worden. Neben Grundstücken seien den bisherigen Ermittlungen zufolge auch andere Wertgegenstände transferiert und damit der Insolvenzmasse möglicherweise entzogen worden. Bankrott und Untreue können mit mehrjährigen Freiheitsstrafen geahndet werden. Beim Anwalt der Familie Schlecker war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Insolvenzverwalter: „Kein ungewöhnlicher Vorgang“

Der Sprecher des Schlecker-Insolvenzverwalters Arndt Geiwitz sagte, die Durchsuchungen seien von der Staatsanwaltschaft angekündigt worden. „Wir wurden vorab informiert und unterstützen die Ermittlungen“, sagte er. Ermittlungen und Durchsuchungen seien nach Firmen-Zusammenbrüchen „kein ungewöhnlicher Vorgang“.

Die einst größte deutsche Drogeriemarkt-Kette Schlecker war Ende Januar wegen hoher Außenstände in die Zahlungsunfähigkeit gerutscht. Zuletzt schuldete die von Anton Schlecker vor 37 Jahren aus dem Boden gestampfte Kette mit einst 40.000 Beschäftigten in Deutschland und im europäischen Ausland den Gläubigern mindestens 665 Millionen Euro, größter Gläubiger ist der Warenkreditversicherer Euler Hermes. Die zuletzt noch verbliebenen rund 2800 Filialen zwischen Flensburg und dem Bodensee schlossen Ende Juni ihre Türen, der Verkauf in den oft nur noch auf einem dürren Sortiment sitzenden IhrPlatz-Filialen läuft hingegen weiter. Der geplante Verkauf des Schlecker-Konzerns als Ganzes scheiterte, die Gläubiger beschlossen daher die Zerschlagung. Verkauft wurde unter anderem die Tochter in Frankreich, für IhrPlatz und einige Auslandsbeteiligungen wie Österreich und Spanien sucht die Insolvenzverwaltung noch nach Käufern.

Die Gewerkschaft Verdi hatte im Juni einige Immobiliengeschäfte von Anton Schlecker öffentlich gemacht und mit einer Klage gegen ihn gedroht. Er soll mehrere Grundstücke kurz vor der Insolvenz an seine Kinder Meike und Lars verkauft haben.

Medienberichten zufolge soll es sich um drei Immobilien in Österreich handeln, die für insgesamt sieben Millionen Euro den Besitzer wechselten. Dieser Kaufpreis soll unter dem Marktwert liegen, durch den innerfamiliären Verkauf könnte die Insolvenzmasse geschmälert worden sein. Insolvenzverwalter Geiwitz hat nach Angaben seines Sprechers routinemäßig alle Geschäftsbeziehungen der vergangenen Jahre unter die Lupe genommen und kann als Vertreter der Gläubiger diese gegebenenfalls rückabwickeln, wenn zu geringe Preise bezahlt oder ungünstige Konditionen vereinbart wurden.

Bundesregierung: Keine Insolvenzverschleppung

Anton Schlecker hat den Konzern als „eingetragener Kaufmann“ geführt, deshalb ist die Firmen-Pleite zugleich auch seine Insolvenz als Privatmann. Nach Einschätzung der Bundesregierung kann sich der einstige Drogerie-König keiner Insolvenzverschleppung schuldig gemacht haben: Zwar hätten alle natürlichen Personen das Recht, aber keine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages, antwortete die Regierung am Dienstag auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag: „Ein als eingetragener Kaufmann handelnder Unternehmer kann mithin im Zusammenhang mit der eigenen Insolvenz keine Insolvenzverschleppung begehen“, erläuterte die Bundesregierung.

Der öffentlichkeitsscheue Anton Schlecker hat sich seit dem Firmenzusammenbruch nicht zu Wort gemeldet. Seine Kinder Lars und Meike greifen ihm nach der Pleite finanziell unter die Arme, wie die beiden in einer Ende Juni veröffentlichten Erklärung mitteilten. „Wir helfen unserem Vater und werden ihn selbstverständlich auch in dieser Situation nicht im Stich lassen“, heißt es darin. Er besitze kein Vermögen mehr. „Vom Sportwagen bis zur schönen Uhr hat er alles als Teil der Insolvenzmasse abgeben müssen“, berichteten die Kinder, die als Jugendliche entführt wurden und gegen Lösegeld wieder freikamen. „Ein signifikantes Vermögen, das dies (die Insolvenz) hätte verhindern oder die Restrukturierung sichern können, hat es nicht gegeben, was auch der Insolvenzverwalter inzwischen mehrfach bestätigt hat“, berichteten die Kinder.

Auch sie hätten in den vergangenen Jahren und durch die Insolvenz „das Allermeiste verloren“, ließen die Schlecker-Kinder wissen, deren für den Konzern tätige Firmen im Juni ebenfalls in die Insolvenz schlitterten. 49 Millionen Euro, die sie als private Einlage in den Schlecker-Konzern eingebracht hätten, seien ebenso wie 64 Millionen Euro einer Dienstleistungsgesellschaft voraussichtlich verloren.

Hintergrund: Die Vorwürfe

Anton Schlecker führte sein Drogerie-Imperium als eingetragener Kaufmann (e.K.). Mit dieser Rechtsform gibt es keine Handhabe gegen ihn wegen möglicher Insolvenzverschleppung. Das heißt aber nicht, dass er ungeschoren davonkommt, falls er sich etwas zuschulden kommen ließ. Die Vorwürfe im Ermittlungsverfahren:

Insolvenzverschleppung: Dieser Straftatbestand (Paragraf 15a der Insolvenzordnung) besagt im Kern, dass im Falle einer Firmenpleite Geld- oder Freiheitsstrafen drohen, wenn die Insolvenz „nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig“ bei Gericht angezeigt wird. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Anders als etwa bei einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft greift das Gesetz nicht für den eingetragenen Kaufmann (e.K.), weil der nämlich keine juristische Person ist. Beim Dachunternehmen Anton Schlecker e.K. ergibt sich somit keine Handhabe, sehr wohl aber bei den Tochterfirmen IhrPlatz und Schlecker XL, die als GmbH & Co. KG beziehungsweise GmbH firmierten.

Bankrott: Dieser Straftatbestand (Paragraf 283 Strafgesetzbuch) hängt eng mit einer Insolvenz zusammen, denn „wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit“ beispielsweise Werte für die mögliche Insolvenzmasse zur Bedienung der Gläubiger verheimlicht oder verschwinden lässt, dem drohen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe. Belangt werden kann auch jemand, der die Bücher einer Firma nicht oder nicht ausreichend führt oder aufbewahrt.

Untreue: Kann laut Paragraf 266 im Strafgesetzbuch vorliegen, wenn jemand die ihm anvertraute Macht missbraucht und die Pflicht zur Betreuung eines Vermögens verletzt. Bei dem Geschäftsführer einer Firma kann das zum Beispiel der Fall sein, wenn er Firmenvermögen unter Wert verkauft und so nicht den Gegenwert erzielt, wie es seine Pflicht gewesen wäre. Es drohen fünf Jahre Haft oder Geldstrafen.

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