24.11.2005 · Nachdem vergangene Woche bereits das Kartellamt Bedenken an der Übernahme von Pro Sieben Sat.1 durch Springer angemeldet hat, droht der Medienhochzeit weiterer Widerstand von der Prüfungskommission KEK.
Dem Axel Springer Verlag droht bei seiner umstrittenen Übernahme des Fernsehkonzerns Pro Sieben Sat.1 ein weiterer Rückschlag. Vergangene Woche hat bereits das Bundeskartellamt damit gedroht, die Fernsehexpansion des Verlags zu blockieren. Branchenkreise und Fernsehaufseher rechnen nun fest auch mit Widerstand der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), deren Zustimmung Springer ebenfalls braucht. Eine Vorentscheidung fällt am kommenden Montag.
Springer gibt das Boulevardblatt „Bild“ heraus und ist das mit Abstand größte deutsche Zeitungshaus. Pro Sieben Sat.1 ist eine der beiden führenden deutschen Privatfernsehgruppen. Für Montag nachmittag hat die KEK an den Potsdamer Sitz ihrer Geschäftsstelle eingeladen. Mit von der Partie sind Vertreter von Springer, Pro Sieben Sat.1 und der Landesmedienanstalten, die für die Aufsicht über das Privatfernsehen zuständig sind. Die KEK hat den Status eines unabhängigen Gemeinschaftsorgans der Landesmedienanstalten.
„Das ist kein einfacher Fall“
Bei dem Termin zu Wochenbeginn ist mit klaren Hinweisen der KEK zu den Springer-Plänen zu rechnen. „Wir werden uns zu dem Fall äußern und man wird daraus erkennen können wie eine Entscheidung ausfallen könnte“, sagte KEK-Geschäftsführer Bernd Malzanini am Donnerstag der F.A.Z.. Der KEK-Vorsitzende Dieter Dörr hat bereits nach Ankündigung der Pro-Sieben-Übernahme im Sommer Bedenken geäußert. „Das ist kein einfacher Fall“, sagte der Mainzer Medienrechtler.
Springer habe im Zeitungsgeschäft eine sehr starke Stellung und sei auch nicht mit dem größeren Konkurrenten Bertelsmann zu vergleichen, der ebenfalls Fernsehsender und Verlage kontrolliert. „Bertelsmann ist ganz anders strukturiert als Springer und etwa im Zeitungsgeschäft lange nicht so stark aufgestellt“, sagte Dörr im August der F.A.Z.. Wenn die KEK am Montag Springer wie erwartet die gelbe Karte zeigt, hätte der Konzern die Möglichkeit, durch Zugeständnisse ein endgültiges Verbot abzuwenden. „Wir wären für Vorschläge offen“, sagte Malzanini. Eine endgültige Entscheidung hat die KEK für den 13. Dezember in Aussicht gestellt. Das Kartellamt will seinen Beschluß ebenfalls noch vor Weihnachten bekanntgeben.
Zugeständnisse?
Laut Gesetz sind Zugeständnisse im Fall von Übernahmen allerdings gar nicht vorgesehen. Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt vor, daß die KEK das Springer-Vorhaben verbieten muß, wenn sie der Konzern dadurch eine „vorherrschende Meinungsmacht“ erlangen würde. Doch Malzanini zeigt Kompromißbereitschaft: „Es ist die Frage, ob gegebenenfalls nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht Alternativen zu prüfen wären.“ Für die KEK ist der Pro-Sieben-Fall bislang der mit Abstand größte.
Noch ist unklar, wie mögliche Zugeständnisse von Springer aussehen würden. So könnten die Sender von Pro Sieben Sat.1 zum Beispiel mehr Programmzeit für unabhängige Drittanbieter wie etwa „Spiegel TV“ zur Verfügung stellen. Auch ein mit externen Aufsehern besetzter Programmbeirat, ähnlich wie bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF, wäre nach Einschätzung von Fachleuten denkbar. Zudem könnten auch einige der zahlreichen Regionalzeitungsbeteiligungen von Springer zur Disposition stehen. Seine großen Gewinnbringer „Bild“, „Bild am Sonntag“ und das „Hamburger Abendblatt“ würde Springer allerdings mit Sicherheit nicht zum Verkauf stellen.
Zwei Möglichkeiten ein Veto anzufechten
Falls es trotz möglicher Zugeständnisse von Springer beim Nein der KEK bliebe, hätte der Konzern zwei Möglichkeiten, um das Veto anzufechten. So können die 15 Landesmedienanstalten eine KEK-Entscheidung mit einer Dreiviertelmehrheit überstimmen. Doch einen breiten Konsens für Springer gibt es unter den Rundfunkaufsehern bisher nicht. „So ein Votum wird nur sehr schwer zu erreichen sein“, sagt der Chef einer Landesmedienanstalt.
Alternativ könnte Springer eine Verwaltungsgerichtsklage gegen das KEK-Veto einreichen. Der Verlag hat dann die Möglichkeit, die Übernahme zunächst gegen den Willen der KEK zu verwirklichen, weil diese kein Vollzugsverbot erteilen darf. Sollte Springer vor Gericht freilich verlieren, müßte die Fusion rückabgewickelt werden, was einem wirtschaftlichen Desaster gleichkäme.
Bisher habe ich nicht ein einziges vernünftiges Argument gehört!
Rolf-Dirk Maehler (RDMAEHLER1)
- 24.11.2005, 21:48 Uhr
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2465 | −0,19% |
| Rohöl Brent Crude | 106,29 $ | −0,52% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
Anonym bewerben? Ist das gut?