Home
http://www.faz.net/-gqe-px0j
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Montag, 13. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Sportwetten Der Staat verdient an der Spielwut seiner Bürger

28.01.2005 ·  Glücksspiele sind in Deutschland eigentlich verboten. Doch der Gesetzgeber läßt Ausnahmen zu: Er will die Spielsucht der Menschen „in geordnete Bahnen“ lenken. Wer könnte das besser als ein staatlicher Anbieter?

Von Hanno Beck
Artikel Bilder (2) Lesermeinungen (0)

Glücksspiele sind in Deutschland verboten - zu sehr hat der Staat wohl Angst davor, daß seine Kinder sich hemmungsloser Spielsucht ergeben und Haus und Hof verspielen. Doch der Gesetzgeber ist auch realistisch, so stellt er nicht den Anspruch, den Bürgern das Spielen ganz auszutreiben, nein, er will die Spielsucht der Menschen "kanalisieren und in geordnete Bahnen" lenken - und wer könnte das besser als ein staatlicher Anbieter?

Im Falle der Sportwetten ist das der staatliche Anbieter Oddset, der den spielwütigen Deutschen ein wenig Auslauf gönnen soll, ohne daß sie dabei Haus und Hof verlieren. Doch wie immer keine Regel ohne Ausnahmen: Zum einen sind Pferdewetten in Deutschland erlaubt, was daran liegt, daß clevere Unternehmer in den zwanziger Jahren Pferderennen nicht als Sportveranstaltungen, sondern als "Leistungsprüfungen" definierten - und darauf darf man den Buchstaben des Gesetzes nach wetten. Die zweite Ausnahme von der Regel stammt aus den Wirren der deutschen Wiedervereinigung: Damals erhielten die Konzessionen von DDR-Sportwettenanbietern Bestandsschutz. Seitdem gibt es vier private Anbieter von Sportwetten in Deutschland, die auf der Basis der alten DDR-Lizenzen ihr Geschäft betreiben.

Mehrere Klagen beim Bundesverfassungsgericht

Daß dies den staatlichen Lotteriegesellschaften, die hinter Oddset stehen, nicht paßt, liegt auf der Hand. Für sie sind diese Anbieter schlichtweg "illegal". Man streitet darüber, ob die Anbieter mit ihren DDR-Lizenzen beispielsweise über lokale Wettbüros auch auf westdeutschem Boden Sportwetten anbieten dürfen. Die staatlichen Lottogesellschaften sehen das nicht so, wie auch die Frankfurter Eintracht erfahren mußte: Der Verein wurde kurz vor Beginn der Saison 2003 von der hessischen Lottogesellschaft aufgefordert, die Bandenwerbung der Sportwetten Gera - einem privaten Anbieter mit DDR-Lizenz - zu entfernen, weil es sich um eine illegale Toto-Gesellschaft handele, die Oddset unzulässig Konkurrenz mache. Wenn der Club nicht einlenke, werde man alle Werbe- und Sponsorverträge mit dem Bundesligisten sofort kündigen.

Diese Art juristischer Kleinkrieg ist an der Tagesordnung im Geschäft mit Sportwetten. Bayerns Lotto-Präsident Erwin Horak konstatierte 2003, daß man "regelmäßig Strafanzeigen" stelle. Und die Gerichte? Sie bestätigen das alte Vorurteil: Zwei Juristen, drei Meinungen. Die Rechtslage ist diffus, mal entscheiden die Gerichte zugunsten der Privaten, mal gegen sie. Mittlerweile sind beim Bundesverfassungsgericht mehrere Klagen anhängig.

Private Anbieter wollen auf den deutschen Markt

Als wäre das nicht schon schlimm genug, kommt jetzt noch Europa ins Spiel: Anbieter aus Österreich und England, wo Sportwetten erlaubt sind und zudem die Steuersätze auf Sportwetten niedriger sind als in Deutschland, drängen auf den deutschen Markt und berufen sich dabei auf das sogenannte Gambelli-Urteil. Dieses besagt, daß der Staat grundsätzlich in die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit von Glücksspielanbietern eingreifen darf, wenn es dem Zweck dient, die Gelegenheit zum Spiel zu mindern - wenn also damit der vielbeschworene Spielbetrieb kanalisiert wird.

Das klingt gut in den Ohren der staatlichen Anbieter, hat aber eine Fußangel: Sollte der Staat mit dem eigenen Angebot von Glücksspielen primär nur finanzielle Interessen verfolgen, dann dürfe er andere Anbieter auch nicht unbillig diskriminieren, führte der Europäische Gerichtshof weiter aus. Nach dem Gambelli-Urteil müßte das Geschäftsziel von Oddset also eher darin bestehen, die Umsätze zu minimieren - dann wäre dem Spieltrieb der Bürger Einhalt geboten. Je mehr und je aggressiver Oddset aber Werbung macht, um so mehr liegt die Vermutung auf der Hand, daß hier jemand den Spieltrieb eher anzuheizen als zu kanalisieren versucht - und um so lauter klopfen die ausländischen und privaten Anbieter an.

Experten: Bis zu 1000 Millionen für Sportwetten

Angesichts dieser interpretationsfähigen und -bedürftigen Rechtslage wundert es nicht weiter, daß der Interpretationsspielraum, den das Urteil bietet, reichlich genutzt wird: Bis jetzt ist richterlich ungeklärt, ob ausländische Anbieter mit einer Lizenz in einem anderen Staat in Deutschland zulässig sind. Die Länder, in deren Einflußbereich das Sportwettenrecht fällt, wehren sich mit Händen, Füßen und Anwälten. Experten sprechen davon, daß die Urteile im Wochentakt ergehen - ein solides Beschäftigungsprogramm für Anwälte.

Nichts liegt den Ländern natürlich ferner, als mit der Spielwut ihrer Bürger den Landeshaushalt aufzubessern: Auf rund 800 bis 1000 Millionen Euro pro Jahr schätzen Experten den Markt für Sportwetten. Alleine der Umsatz von Oddset beläuft sich auf rund 400 bis 450 Millionen Euro - zur Freude der Länderfinanzminister. Insgesamt fließen dem Staat aus der Veranstaltung von Glücksspielen jährlich fast 5 Milliarden Euro in die Kassen der Länder.

„Gesetzliche Monopol nicht mehr lange zu halten“

Nicht nur die Länderfinanzminister, auch der Deutsche Fußballbund hofft auf die Spielwut der Bürger. Dem deutschen Organisationskomitee der Weltmeisterschaft ist bis 2006 jährlich eine Beteiligung an den Überschüssen von Oddset versprochen - doch sind diese zuletzt geschrumpft, auch wegen der privaten Konkurrenz. Kein Wunder, daß der DFB kürzlich die Zusammenarbeit mit einem privaten Wettanbieter aufgeben mußte.

"Das gesetzliche Monopol wird nicht mehr lange zu halten sein. Darauf deuten sehr viele Urteile hin", sagt Jens Becker, ein auf Sportwettenrecht spezialisierter Anwalt. "Auch faktisch läßt sich das Monopol im Zeitalter des Internets nicht mehr aufrechterhalten. Das kann der Gesetzgeber nicht ignorieren."

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.01.2005, Nr. 24
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Mit Schulden

Von Johannes Ritter

Die Stadt Hamburg will ihren Anteil an der Reederei Hapag-Lloyd aufstocken. Solche ordnungspolitischen Sündenfälle haben in der Hansestadt Tradition. Mehr 3

13.02.2012 09:53 Uhr
  Vortag
Dax 6.767,86 +1,12%
 OK
13.02.2012
Name Kurs Prozent
DAX 6.767,72 +1,12%
FAZ-INDEX 1.510,81 +1,05%
TecDAX 775,02 +0,67%
MDAX 10.337,20 +0,86%
SDAX 5.003,64 +0,37%
REX 421,06 −0,02%
Eurostoxx 50 2.508,80 +1,13%
F.A.Z. EURO INDEX 81,13 +1,40%
Dow Jones 12.801,20 −0,69%
Nasdaq 100 2.547,32 −0,65%
S&P500 1.342,64 −0,69%
Nikkei225 8.999,18 +0,58%
EUR/USD 1,3277 +0,29%
Rohöl Brent Crude 118,38 $ +0,41%
Gold 1.711,50 $ −2,09%
Bund Future 137,71 € −0,66%