21.07.2010 · Tausende Unternehmen müssen sich auf höhere Energiesteuern einstellen: Finanzminister Schäuble will den Mindestbetrag um das Vierzigfache steigern - und damit 800 Millionen Euro mehr einnehmen. Die FDP nennt sein Vorhaben „nicht ausgegoren“.
Von Andreas Mihm und Manfred Schäfers, BerlinTausende Unternehmen müssen sich auf höhere Energiesteuern einstellen, wenn die Ausnahmen von der Ökosteuer abgeschafft werden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will den Mindestbetrag um das Vierzigfache erhöhen, den Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf jeden Fall im Rahmen der Stromsteuer und Energiesteuer zahlen müssen. Bisher beträgt dieser Sockelbetrag 512,50 Euro. Nur wer mehr Strom- oder Energiesteuer zahlt, kann in den Genuss der ermäßigten Steuersätze für das produzierende Gewerbe kommen. Der Vorteil liegt bei rund 40 Prozent und kann im Rahmen des sogenannten Spitzenausgleichs auf bis zu 95 Prozent steigen. Schäuble will nächstes Jahr die ermäßigten Steuersätze für die Wirtschaft streichen und den Sockelbetrag auf 20 000 Euro erhöhen. Vom Jahr 2012 soll der Spitzenausgleich, von dem große energieintensive Betriebe profitieren, beschränkt werden, so dass Unternehmen im Ergebnis nur noch um 80 statt um 95 Prozent entlastet werden.
Schäuble will den Entwurf zur „Abschaffung der Mitnahmeeffekte von Steuervergünstigungen“ bald verschicken. Wie im Juni verabredet, sind Mehreinnahmen von 1 Milliarde Euro im Jahr 2011 und jeweils 1,5 Milliarden Euro in den Folgejahren eingeplant. Rund 800 Millionen Euro soll der höhere Sockelbetrag eintragen. Knapp 200 Millionen Euro erhofft sich Schäuble, indem nur der Weiterverkauf von Nutzenergie an produzierende Unternehmen und die Fernwärme steuerbegünstigt wird. Bisher war es möglich, sich die Begünstigung durch Vertragsgestaltung zu verschaffen („Contracting“).
„Hier können 400 bis 500 Millionen Euro herausgeholt werden“
Weitere 500 Millionen Euro erhofft sich Schäuble von der Einschränkung des Spitzenausgleichs. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, Martin Wansleben, sagte dieser Zeitung: „Fakt ist: Ohne Spitzenausgleich in der Ökosteuer sind energieintensive Prozesse in Deutschland stark in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt.“ Allerdings warnte er davor, das Sparpaket aufzuschnüren. „Es reduziert die Sorgen von Bürgern und Unternehmen, dass der Fiskus zur Haushaltskonsolidierung mit Steuererhöhungen zukünftig kräftig zulangen muss.“ Die chemische Industrie beziffert ihre Belastung aus der Stromsteuer auf 100 Millionen Euro im Jahr. Ohne ermäßigten Steuersatz und Spitzenausgleich wären es 1 Milliarde Euro. Das Handwerk befürchtet dagegen eine Heraufsetzung des Sockelbetrags, da dies die kleineren Betriebe belasten würde.
Kritik an den Plänen von Schäuble kommt auch aus der Koalition. „Bei der Umsetzung der Sparbeschlüsse kommt es mir besonders darauf an, dass wir intelligent sparen, dass Wachstum gestärkt und Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden“, sagte Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP). Ähnlich äußerte sich der wirtschaftspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Joachim Pfeiffer. „Der Vorschlag ist nicht ausgegoren“, kritisierte der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Klaus Breil. Er plädierte dafür, die Schlupflöcher zu schließen. „Hier können 400 bis 500 Millionen Euro herausgeholt werden“, meinte Breil. Einzelhandelsgruppen hatten ihre Strom- und Wärmeversorgung über eigens gegründete Gesellschaften abgewickelt, um in den Genuss der Vergünstigung zu kommen. Der Bundesrechnungshof hat diesen Effekt allein für das Jahr 2007 auf 500 Millionen Euro geschätzt.
Atomsteuer soll 2,3 Milliarden Euro im Jahr generieren
Nach Expertenschätzungen werden nur noch 2600 Unternehmen Steuerentlastung über den Spitzenausgleich bei der Energiesteuer erhalten, wenn der Sockelbetrag auf 20.000 Euro erhöht werden sollte. Bisher sind es mehr als 9000. Bei der Stromsteuer wären es 9685 statt gut 22.000 Unternehmen. Das Finanzministerium lehnte es ab, sich zu den Details der Pläne zu äußern.
Unterdessen wurde dieser Zeitung der Entwurf des „Kernbrennstoffsteuergesetzes“ bekannt. Die Steuer soll 220 Euro je Gramm Kernbrennstoff betragen und im Jahr ein Aufkommen von 2,3 Milliarden Euro generieren. Das Geld ist zur Sanierung des Haushaltes und des Atommülllagers Asse II gedacht. Eine zeitliche Begrenzung der Steuer ist nicht vorgesehen. Zu den Auswirkungen auf den Strompreis heißt es lediglich: „Für die Verbraucher sind allenfalls geringe Änderungen des Endabnehmerpreises für Strom zu erwarten.“ Allenfalls für Industriekunden sei mit Überwälzungen zu rechnen.