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Sozialwahl Wie wird gewählt?

05.04.2005 ·  Es gibt zwei Verfahren, nach denen die Mitglieder der Vertreterversammlung bestimmt werden. Bei den meisten Sozialversicherungsträgern haben sich die bisherigen Vertreter der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite bereits darauf geeinigt, wer in den kommenden sechs Jahren weiter in der Vertreterversammlung sitzen soll. Dort finden sogenannte "Wahlen ohne Wahlhandlung" statt, die auch "Friedenswahlen" genannt werden. Das heißt, mit Ablauf des Wahltages gelten diejenigen als gewählt, auf die man sich vorher geeinigt hat.

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Quelle: cag., F.A.S. 3. April 2005
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Die Förderlücke

Von Heike Göbel

Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld ist ein Ausweis unbelehrbaren Glaubens an die unbegrenzte Leistungsfähigkeit des Sozialstaates. Dass Eltern ihre Kinder, wie seit Menschengedenken, unbezahlt hüten, ist in Deutschland offenbar nicht mehr denkbar. Mehr 8 7

29.05.2012 17:45 Uhr
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