05.04.2005 · Gewählt werden die Mitglieder der Vertreterversammlung, die bei den Krankenkassen Verwaltungsräte heißen, dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung. Sie stellen den Haushaltsplan der Sozialversicherungen auf und wählen den Vorstand. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind dabei in den meisten Fällen paritätisch vertreten. Eine Ausnahme sind die Ersatzkassen. Dort gibt es nur Arbeitnehmervertreter. Die Sozialwahl findet bei allen Kranken- und Rentenversicherungen statt.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2465 | −0,19% |
| Rohöl Brent Crude | 106,29 $ | −0,52% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
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