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Sozialreformen Gold für die Pflege

25.09.2003 ·  Die Herzog-Kommission will die Versicherungsbeiträge mit einem Mix aus Leistungsausgrenzungen und Eigenvorsorge dauerhaft auf 40 Prozent senken. Von einer Bürgerversicherung rät sie dringend ab.

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Die CDU-Kommission zur Reform der Sozialsysteme lehnt die Einführung einer "Bürgerversicherung" ab. Sie rate "ausdrücklich davon ab, das derzeit diskutierte Modell einer ,Bürgerversicherung' weiterzuverfolgen", heißt es im Abschlußbericht, den die Kommission unter Vorsitz des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog am Sonntag und Montag beraten und beschließen will. Dagegen zeigt sie Sympathien für ein Gesundheitsprämien-Modell. In dem Dokument, das dieser Zeitung vorliegt, wird ferner bis 2030 der Umstieg der Pflegeversicherung auf ein Prämienmodell mit Kapitaldeckung vorgeschlagen. Dabei sei zu prüfen, ob zum Aufbau des Kapitalstocks Bundesbankgewinne "aus einem mittelfristigen Verkauf der Goldreserven" genutzt werden könnten.

Durch einen Mix aus Leistungsausgrenzungen und Eigenvorsorge könne die Sozialversicherung stabilisiert und die Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung dauerhaft auf 40 Prozent reduziert werden, hießt es. Ohne Reform würde die Beitragslast wegen der demographischen Entwicklung von 42,1 auf 54 Prozent steigen. Gewinner des Systemwechsels seien Arbeitnehmer und Familien. "Künftige Rentner dagegen profitieren von den Reformmaßnahmen in den gesetzlichen Systemen nicht." Heutige Rentnern sein kaum betroffen.

Keine Ausweitung auf Selbständige und Beamte

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) warnt die Kommission ausdrücklich vor einer Ausweitung des Versichertenkreises auf Selbständige und Beamte, was Befürworter der "Bürgerversicherung" verlangen. So würden neue Ansprüche und höhere Ausgaben erzeugt. Die "Bürgerversicherung" löse auch nicht das Problem steigender Lohnnebenkosten. Es wachse eher, weil weniger Arbeitnehmer mehr Rentner finanzierten.

Dagegen hatte am Donnerstag der Vizefraktionchef der Union im Bundestag, Horst Seehofer (CSU), neuerlich eine Bürgerversicherung gefordert. Seehofer ist Mitglied der Herzog-Kommission, hat aber nach Angaben von Teilnehmer nur unregelmäßig teilgenommen. In der SPD ist die "Bürgerversicherung" umstritten, die Grünen fordern sie, die FDP lehnt sie ab.

Mehr Wettbewerb unter den Kassen

Der CDU, die sich im Dezember auf einem Parteitag damit befassen will, empfiehlt die Kommission, die Krankenversicherung zunächst in seiner Struktur mit Pflicht- und freiwillig Versicherten zu belassen. Allerdings sollen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (3450 Euro im Monat) auch Kapital- und andere Einkünfte außerhalb des Erwerbseinkommens herangezogen werden. Kinder blieben beitragsfrei. Ehegatten ohne Kinder, deren Einkommen über der Bemessungsgrenze liegt, sollen durch ein "Splitting" stärker an der Finanzierung beteiligt werden. Von den Kassen wird mehr Wettbewerb verlangt, die privaten sollen ihre Altersrückstellungen übertragbar machen. Den Arbeitgeberanteil an den Kassenbeiträgen will Herzog bei 6,5 Prozent einfrieren. Ein Teil davon soll zur Finanzierung des Krankengelds verwandt werden, das die Arbeitgeber ganz tragen sollen. Die Arbeitnehmer müssen dagegen die Risiken der Zahnbehandlung, nicht nur den Zahnersatz, und privater Unfälle in einer privaten Versicherung abdecken.

In der Krankenversicherung soll eine Demographie-Reserve aufgebaut werden, die 2030, wenn die "Babyboomer" das Rentenalter erreichen, abgeschmolzen wird. Details dazu enthält das Papier nicht. Eine solche Reserve könnte den Umstieg auf ein Prämienmodell erleichtern, heißt es, "um mittelfristig die verbleibenden Leistungsbereiche der GKV in die Eigenverantwortung der Versicherten zu überführen". Ein Umstieg auf das Modell, das dem von Kanzlerberater Bert Rürup vorgeschlagenen Kopfprämienmodell ähnelt, wäre nach Schätzung der Herzog-Kommission 2013 möglich. Der steuerfinanzierte Ausgleich wird auf 27,3 Milliarden Euro veranschlagt.

Kapitaldeckung abgelehnt

In der Pflegeversicherung gehen die Vorschläge mit der Überführung in ein kapitalgedecktes Modell bis 2030 am weitesten. Um den Anforderungen gerecht zu werden, soll der bisherige Ausgabedeckel gehoben werden. Die Leistungen könnten um jährlich 1,5 Prozent steigen. Damit würden die Beitragssätze von 1,7 Prozent auf 3,4 Prozent steigen, falls nicht andere Quellen (wie das Bundesbankgold von 28 Milliarden Euro) mobilisiert würden. Empfohlen wird die Streichung eines Feiertages. Wer keine Kinder erzieht, soll einen Zuschlag zahlen.

Den Umstieg auf Kapitaldeckung in der Rentenversicherung lehnt die Kommission ab. Rente ohne Abschläge soll nur noch bekommen, wer 45 Jahre eingezahlt hat. Eine Basisrente soll 15 Prozent über dem Sozialhilfesatz garantiert sein, wenn 30 Jahre eingezahlt wurde. Die Kindererziehung soll höher angerechnet, die Witwenrente abgeschmolzen werden. Die Rentenanpassungen blieben unter den Lohnsteigerung. Die Rentenreform müsse mit einer großen Steuerreform verbunden werden, damit den Bürger mehr Geld für private Vorsorge bliebe.

Das will die Herzog-Kommission

Krankenversicherung

Verzicht auf "Bürgerversicherung", Gesundheitsprämien ab 2013 möglich.

Bis 2010 Verlagerung von Krankengeld, Zahnbehandlung und Unfallkosten in die private Versicherung. Arbeitgeber finanzieren das Krankengeld, Arbeitnehmer Zahnbehandlung und Unfälle.

Einkünfte aus Mieten und Kapital werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze einbezogen. Kinderlose Ehepaare mit hohem Einkommen zahlen durch ein "Splitting" mehr. Arbeitgeber- anteil wird bei 6,5 Prozent eingefroren.

Angesparte Demographiereserve sichert Beitragssätze 2030, wenn viele Arbeitnehmer Renten beziehen.

Pflegeversicherung

Bis 2030 Umstellung auf kapitalgedecktes Prämiensystem.

Pflegleistungen werden um 1,5 Prozent im Jahr ausgeweitet, Beitragssatzanstieg auf 3,4 von 1,7 Prozent, Zuschlag für Kinderlose.

Mifinanzierung durch Gold-Verkauf und Streichen eines Feiertages.

Rentenversicherung

Beitragsstabilisierung bei 20 Prozent.

Ausweitung der effektiven Arbeitzeit um 4 Jahre, abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren.

Basisrente 15 Prozent über Sozialhilfeniveau, wer 30 Versicherungsjahre nachweist. Finanzierung aus Steuern.

Höhere Anrechnung von Erziehungszeiten. Kosten von 10 Milliarden Euro werden durch Einschränkung der Witwenrente finanziert.

Quelle: ami. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.09.2003, Nr. 224 / Seite 13
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