17.01.2010 · Hessens Ministerpräsident Koch hat eine Arbeitspflicht als Gegenleistung für Hartz IV-Unterstützung gefordert. Sein Vorschlag stößt auf Widerspruch. Der BA-Vorsitzende Weise warnte derweil vor einem „Totalumbau“ der Hartz-IV-Reformen.
Von Kerstin SchwennDer hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hat mit seiner Forderung nach einer Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger die Debatte zur Überarbeitung der Arbeitsmarktreform befeuert. Jedem, der die Leistungen beziehe, müsse abverlangt werden, dass er einer Beschäftigung nachgehe - auch einer „niederwertigen Arbeit, im Zweifel in einer öffentlichen Beschäftigung“, forderte er. In der „Wirtschaftswoche“ plädierte Koch zugleich für höhere Zuverdienstgrenzen, um den Anreiz zur Annahme von Arbeit zu verstärken.
Die geäußerten Ansichten stießen auf scharfen Widerspruch. „Es ist schon fast unanständig, mit diesem Vorstoß zu suggerieren, dass die Arbeitslosen arbeitsscheu wären“, sagte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer. Die Mehrheit der Arbeitslosen suche „händeringend nach anständiger, guter und zumutbarer Arbeit“. Auch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) distanzierte sich von Kochs Vorschlag. „In der großen Mehrheit wollen die Leute aus Hartz IV raus, können aber nicht arbeiten, weil sie keine Kinderbetreuung finden, weil sie keine Schulbildung haben oder keinen Beruf“, sagte sie. „Das Problem lösen wir nicht, indem wir sie beschimpfen.“ Sie wisse, „dass es einige schwarze Schafe gibt, aber deswegen dürfen wir nicht alle Hartz-IV-Empfänger in eine Ecke stellen“. Langzeitarbeitslose brauchten Aktivierung, Weiterbildung und konkrete Stellenangebote. Ihrer Ansicht nach genügen die vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten. „Wir haben ausreichende Sanktionen für den Fall, dass zumutbare Jobs ohne vernünftigen Grund abgelehnt werden. Sie müssen nur überall konsequent angewendet werden.“
Wer Arbeitslosengeld II bezieht, muss schon heute bereit sein, jede angebotene zumutbare Tätigkeit anzunehmen, auch wenn sie ihn in seiner beruflichen Qualifikation unterfordert. Schlägt er Arbeitsangebote aus, muss er mit Kürzungen oder gar einer Streichung der Bezüge rechnen. Nach geltendem Recht ist eine Arbeit nicht zumutbar, wenn der Arbeitsuchende zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist, wenn die Ausübung ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit wesentlich erschweren würde oder die Ausübung mit der Erziehung von Kindern unter drei Jahren oder der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre. Nach einer Untersuchung des Nürnberger Forschungsinstituts IAB sagen nur 29 Prozent der Hartz-IV-Empfänger, die eine neue Beschäftigung gefunden haben, die neue Tätigkeit liege unter ihrem Qualifikationsniveau.
Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, warnte derweil vor einem „Überbietungswettlauf“ und einem „Totalumbau“ der Hartz-IV-Reformen. „Die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt wäre ernsthaft gefährdet, wenn wir die Reformen der vergangenen Jahre zurückdrehen würden“, sagte er dem „Spiegel“. Die Reform sei in ihrem Kern richtig.
Auch Forderungen, das sogenannte Schonvermögen für Arbeitslose deutlich zu erhöhen, wies Weise zurück. Die Grundsicherung sei eine staatliche Fürsorgeleistung, die auch Geringverdienende mit ihren Steuern finanzierten. „Halten Sie es für einen Ausweis besonderer Gerechtigkeit, wenn künftig die Friseurin den wohlhabenden Eigentümer mehrerer Immobilien mitfinanzieren würde?“, fragte Weise. Er wandte sich auch gegen den Vorschlag, den Arbeitnehmern länger Arbeitslosengeld I zu gewähren, die lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel lehnte die von der Koalition erwogene Heraufsetzung der Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger ab. Würden sie ausgeweitet, verdienten am Ende Hartz-IV-Empfänger mehr als viele Menschen in normalen Jobs, warnte Gabriel in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. So werde die Arbeitsmoral kaputtgemacht. Gleichzeitig litten Unternehmen, die Tariflöhne zahlten.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.692,96 | −1,41% |
| FAZ-INDEX | 1.495,13 | −1,32% |
| TecDAX | 769,89 | −0,43% |
| MDAX | 10.249,10 | −1,04% |
| SDAX | 4.985,13 | −0,71% |
| REX | 421,06 | −0,02% |
| Eurostoxx 50 | 2.480,76 | −1,65% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,01 | −1,60% |
| Dow Jones | 12.801,20 | −0,69% |
| Nasdaq 100 | 2.547,32 | −0,65% |
| S&P500 | 1.342,64 | −0,69% |
| Nikkei225 | 8.947,17 | −0,61% |
| EUR/USD | 1,3195 | −0,67% |
| Rohöl Brent Crude | 117,61 $ | −0,91% |
| Gold | 1.711,50 $ | −2,09% |
| Bund Future | 138,62 € | +1,01% |