Home
http://www.faz.net/-gqe-tlpl
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Sonntag, 12. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Sozialleistungen Staatliche Hilfe nur noch gegen digitale Unterschrift

06.12.2006 ·  Sie sind überall: Beim Arzt, der Bank oder beim Zigarettenkauf - fast nichts geht mehr ohne Chipkarte. Jetzt trägt die Regierung ihren Teil zur Plastikkarten-Schwemme bei. Nach Informationen der F.A.Z. sollen ab 2010 alle Daten von Sozialleistungsempfängern auf der „Jobcard“ gespeichert werden.

Von Andreas Mihm
Artikel Bilder (2) Lesermeinungen (5)

Millionen Bürger, die eine staatliche Sozialleistung beziehen, müssen dafür sich künftig eine neue Karte mit einer elektronischen Unterschrift besorgen. Die Regelung soll nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für alle Staatsleistungen gelten, die vom Arbeitseinkommen abhängen.

Betroffen sind von dem Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums, der sich in der Ressortabstimmung befindet, alle Bezieher von Kinder-, Arbeitslosen- oder Wohngeld, auch Menschen, die einen Wohnberechtigungsschein oder Prozeßkostenhilfe beanspruchen oder für die ein Gericht Unterhaltsleistungen berechnen muß. Damit müssen sich mehr als zehn Millionen Bürger auf ein neues Reglement einstellen.

Die Bundesregierung verspricht sich von der Neuregelung Ersparnisse in jährlich dreistelliger Millionenhöhe in Unternehmen und Verwaltung. Denn bisher müssen die Arbeitgeber eine Vielzahl von Bescheinigungen über Beschäftigungsverhältnisse und Einkommen ihrer Mitarbeiter ausstellen. Deren Zahl summiere sich derzeit auf rund 60 Millionen Formulare im Jahr. Die Behörden müssen diese als Grundlage für die Gewährung der Sozialleistungen heranziehen und prüfen. Das soll von 2010 an einfacher werden.

Kürzere Bearbeitungszeit, minimale Fehlerquellen

Dann sollen die 3,2 Millionen Arbeitgeber von Mitte des Jahres 2008 an Daten über Beschäftigungsdauer und Einkommen ihrer mehr als 30 Millionen Beschäftigten elektronisch an einen zentralen Datenspeicher senden. Zusätzliche Kosten entstünden kaum, weil dafür erprobte Verfahren zur Datenübermittlung genutzt werden könnten. Der Speicher, der gegen unbefugte Zugriffe geschützt sei, soll bis Ende 2009 gefüllt sein. Arbeitsagentur, Kindergeldstelle oder ein Gericht könnten auf die Daten von 2010 an zugreifen. Das verkürze die Bearbeitungszeit, minimiere Fehlerquellen, erhöhe den Schutz der Arbeitnehmerdaten und senke Bürokratiekosten, heißt es in dem Entwurf.

Allerdings soll eine Behörde nicht von alleine Daten abfragen können. Dies sei nur mit der Einwilligung des Antragstellers möglich. Der gebe seine Zustimmung durch die digitale Unterschrift auf einer Signaturkarte. Die Kosten für Karte und Zertifikat soll der Bürger selber tragen. Laut Entwurf dürften diese „zukünftig bei 5 Euro in drei Jahren liegen“.

Derzeit kostet ein Zertifikat, wie es von Banken nach einer Identitätsprüfung ausgeben wird, bei den Sparkassen 20 Euro im Jahr. Die Deutsche Bank verlangt 20 Euro für drei Jahre. Die Geldhäuser wollen den Einsatz der Zertifikate, mit denen Geldgeschäfte und Bezahlungen im Internet sicher abgewickelt werden, stark ausbauen. Personal Computer dürften deshalb künftig mit Lesegeräten für die Karten ausgestattet werden. Solche Geräte kosten derzeit um die 40 Euro.

Preisverfall bei Chipkarten

Die Sparkassenorganisation hat nach eigenen Angaben 22 Millionen Bankkarten im Umlauf, deren Chip mit dem elektronischen Zertifikat aufgerüstet werden kann. Auch die elektronische Gesundheitskarte und der neue elektronische Personalausweis, der von 2008 an ausgegeben werden soll, können wahlweise mit oder ohne den elektronischen Schlüssel bestellt werden. Die Signatur, die Identität und Berechtigung des Karteninhabers belegt, ist universell einsetzbar.

Weil die Nachfrage weiter steigen dürfte, wird in Branchenkreisen von einem deutlichen Verfall der Zertifikatspreise ausgegangen. Beispielhaft wird in Industriekreisen darauf hingewiesen, daß die Kosten für die Gesundheitskarte seit Beginn der Debatte über deren Einführung auf ein Drittel geschrumpft seien. Auch könnte die von der Regierung betriebene Verbreitung der digitalen Signatur die Weiterverbreitung der Karten im Wirtschafts- und Alltagsleben erheblich beschleunigen.

Elena kommt

Der Referentenentwurf, der nach bisherigen Planungen im Januar vom Kabinett beschlossen werden soll, geht auf einen Beschluß der rot-grünen Regierung vom August 2002 zurück, mit der sie die Vorschläge der Hartz-Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ umsetzten wollten. Das jetzt Elena (Gesetz über die Einführung des elektronischen Einkommensnachweises) genannte Verfahren wurde damals unter dem Begriff „Jobcard“ modellhaft mit der Bundesagentur für Arbeit erprobt und für gut befunden.

Die verpflichtende Einführung der Karte für alle Arbeitnehmer war allerdings an den Kosten gescheitert. Die Arbeitgeber wollten diese nicht übernehmen. Im Jahr 2004, nach dem Streit um die damals eingeführte Praxisgebühr von 10 Euro im Quartal für Arztbesuche hatte sich Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) gescheut, den Bürgern eine weitere Gebühr aufzubürden.

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Die Freiheit des Rauchers

Von Winand von Petersdorff

Verbote und Steuern zeigen Wirkung, vor allem bei jungen Leuten. Für Liberale ist das schwer zu schlucken. Mehr 6 15

10.02.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.692,96 −1,41%
 OK
10.02.2012
Name Kurs Prozent
DAX 6.692,96 −1,41%
FAZ-INDEX 1.495,13 −1,32%
TecDAX 769,89 −0,43%
MDAX 10.249,10 −1,04%
SDAX 4.985,13 −0,71%
REX 421,06 −0,02%
Eurostoxx 50 2.480,76 −1,65%
F.A.Z. EURO INDEX 80,01 −1,60%
Dow Jones 12.801,20 −0,69%
Nasdaq 100 2.547,32 −0,65%
S&P500 1.342,64 −0,69%
Nikkei225 8.947,17 −0,61%
EUR/USD 1,3195 −0,67%
Rohöl Brent Crude 117,61 $ −0,91%
Gold 1.711,50 $ −2,09%
Bund Future 138,62 € +1,01%