In mehr als jedem zweiten amerikanischen Unternehmen ist es den Angestellten verboten, während der Arbeitszeit soziale Internet-Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Myspace zu nutzen. Auch immer mehr deutsche Unternehmen machen sich Gedanken über das Internet-Gezwitscher ihrer Beschäftigten.
Denn anders als beim privaten E-Mail-Schreiben am Arbeitsplatz geht es hier nicht allein um die Arbeitszeit, die ein Beschäftigter auch tatsächlich damit verbringen sollte zu arbeiten.
Nicht nur am Büro-Schreibtisch Vorsicht walten lassen
Das Problem ist, das viele Menschen sich in den sozialen Internet-Netzwerken als Beschäftigte ihrer Firma darstellen. Die Abgrenzung zwischen Beruflichem und Privatem wird schnell verwischt. Für die Angestellten gilt es daher, auch in privaten Facebook-Einträgen oder Tweets darauf zu achten, ihr Unternehmen nicht in Misskredit zu bringen, sofern sie als Person diesem Unternehmen eindeutig zuzuordnen sind.
Es gilt außerdem im Auge zu behalten, welche Details aus der täglichen Arbeit in der Onlinegemeinde publiziert werden können – und über was der Angestellte besser den Mund hält. Und das gilt auch dann, wenn er soziale Netzwerke gar nicht vom Büro-Schreibtisch aus, sondern nur im heimischen Arbeitszimmer nutzt.