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Sondergutachten Die Wirtschaftsweisen und die Krise

 ·  Der Sachverständigenrats hat der Bundesregierung ein Sondergutachten zur Eurokrise vorgelegt. Es ist ein Versuch, Wege aus der Krise zu zeigen.

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An Eindringlichkeit lassen es die „Fünf Wirtschaftsweisen“ in ihrem Sondergutachten zur EU-Staatsschuldenkrise nicht fehlen. Zunächst noch nüchtern formulieren die renommierten Ökonomen, die den Sachverständigenrat der Regierung zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bilden: „Für Deutschland wäre ein unkontrolliertes Auseinanderbrechen des Euro-Raums mit hohen Risiken verbunden“. Der Finanzwirtschaft sowie den deutschen Unternehmen und Privatpersonen drohten bei einer Auflösung der Währungsunion „erhebliche Verluste“.

Um die Dimension zu illustrieren, nennen sie dann aber atemberaubende Zahlen: Auf 2,8 Billionen Euro beliefen sich die Auslandsforderungen Deutschlands gegenüber dem Euro-Raum Ende 2011. Zur Erinnerung: eine Billion ist eine Zahl mit zwölf Nullen.

Die Auslandsforderungen der Deutschen Bundesbank im Rahmen des Zentralbanken-Abrechnungssystems Target von 530 Milliarden Euro Ende 2011, die beim Kollaps der Währungsunion ebenfalls im Feuer stünden, sind darin noch nicht enthalten.

Hinzu komme, dass das Auseinanderbrechen der Euro-Zone einen „Unsicherheitsschock“ ähnlich dem Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers 2008 auslösen könnte, warnt der Sachverständigenrat. Schließlich würde die Rückkehr zur D-Mark Deutschland eine massive Aufwertung bescheren, die die deutsche Wettbewerbsfähigkeit auf Dauer massiv beeinträchtigen würde.

Die Analyse es Rates

Das aktuelle Problem ist nach Einschätzung des Rates ein „Teufelskreis“ aus Staatsschuldenkrise, Bankenkrise und makroökonomischer Krise. Diese verstärkten sich wechselseitig, führten zu einem Vertrauenseinbruch und stellten damit die Stabilität der Währungsunion insgesamt infrage.

Die Vorgehen der europäische Politik in den letzten Monaten - von Konsolidierungsschritten über Verschärfungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes bis hin zu engeren Abstimmungen - beurteilen die „Weisen“ als zumeist mutig und sinnvoll, aber doch nicht ausreichend. Das gelte auch für die Beschlüsse des EU- und Euro-Gipfels von Ende Juni. Die Politik habe sich nur „eine Atempause“ verschafft, die nun zu grundsätzlichen und langfristig Krisenlösungen genutzt werden müsse.

Sachverständigenrat: Ganz ohne Vergemeinschaftung von Risiken geht es nicht

Ein dogmatisches Nein gegenüber jeglichen Formen einer Vergemeinschaftung von Risiken, wie es die Bundesregierung zumindest verbal verkündet, lässt sich angesichts der Dramatik der Lage nach Meinung des Rates nicht halten. „Der Sachverständigenrat ist sich der Tatsache bewusst, dass Deutschland bei einer gemeinschaftlichen Haftung für andere Mitgliedsländer im Euro-Raum Risiken eingeht, die sich auch bei umfassenden Absicherungsmechanismen nicht vollständig vermeiden lassen“, schreiben die „Fünf Weisen“. Allerdings sei alles andere mit „mindestens ebenso hohen Risiken“ verbunden.

Als Kern einer langfristigen Lösung der Staatsschuldenkrise schlägt der Rat einen zeitlich befristeten und mit Bedingungen versehenen Schuldentilgungspakt im Euro-Raum vor. „Er kann so konstruiert werden, dass europa- und verfassungsrechtliche Maßstäbe eingehalten werden.“ In Kürze will der Rat ein Rechtsgutachten dazu vorlegen. Ruhen soll der Pakt auf drei Säulen: einem Schuldentilgungsfonds, „der eine temporäre und begrenzte Vergemeinschaftung von Schulden“ vorsieht, dem Fiskalpakt für nationale Haushaltsdisziplin und einer später einsetzenden Insolvenzordnung für Staaten.

In den gemeinschaftlich garantierten Schuldentilgungsfonds sollen die Schulden von Euro-Ländern fließen, die oberhalb der Maastricht-Marke von 60 Prozent der Jahres-Wirtschaftsleistung liegen. Im Gegenzug übernehmen die Teilnehmerstaaten die Pflicht zu jährlichen Tilgungszahlungen für die ausgelagerte Schuld, und zwar in einer Höhe, so dass diese nach 25 Jahren getilgt ist. Sichergestellt werden könnten diese Zahlungen etwa durch eine Zweckbindung bestimmter Steuern. Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Fonds sind die Ratifizierung des Fiskalvertrages und strikte Konditionen. Bei Regelverstößen könnten Zinsaufschläge drohen. Großen Garantiegebern könnten ein Veto-Recht gegen die Übernahme weiterer Gemeinschaftsrisiken erhalten.

Neben länderspezifischen Strukturreformen in den betroffenen Staaten ist für eine Krisenlösung dem Rat zufolge auch die Stabilisierung des europäischen Finanzsystems unabdingbar. Nötig seien eine „zentrale pan-europäische Bankenaufsicht“ sowie Regelungen zur Restrukturierung und Abwicklung von Banken - gespeist aus einer Bankenabgabe. Das brauche aber Zeit. Eine gemeinsame Einlagensicherung ist „nicht zwingend“ Bestandteil des vom Sachverständigenrat vorgeschlagenen Ordnungsrahmens.

Kurzfristig bedürfe es einer besseren Kapitalausstattung vieler Banken im Euro-Raum, notfalls auch zwangsweise durch die Staaten verbunden mit entsprechenden Kontrollrechten. Vor Schnellschüssen hin zu einer Bankenunion warnt der Rat.

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