25.11.2009 · Erstmals hat ein Gericht den „Soli“ als verfassungswidrig eingestuft. Der Spruch der Richter in Hannover bleibt zwar folgenlos, wenn sich das Bundesverfassungsgericht nicht ihrer Einschätzung anschließt. Doch sollte die Politik das Urteil als Anlass begreifen, Schluss zu machen mit dem Taschenspielertrick.
Von Joachim JahnErstmals hat ein Gericht den Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig eingestuft. Der Spruch der Finanzrichter aus Hannover bleibt juristisch zwar folgenlos, wenn sich das Bundesverfassungsgericht nicht ihrer Einschätzung anschließt. Doch sollte die Politik das Urteil als Anlass begreifen, den „Soli“ endlich abzuschaffen. Der Steueraufschlag ist ein Taschenspielertrick.
Aus der einst „vorübergehend“ zur Finanzierung der Wiedervereinigung eingeführten Abgabe ist eine verkappte Dauersteuer geworden. Sie unterläuft zudem die Regel, nach der sich der Bund die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit den Ländern zu teilen hat.
Wenn der „Aufbau Ost“ wirklich weiterhin zusätzliche Steuermittel erfordert, sollten die regulären Steuersätze entsprechend geändert werden. Das wäre ehrlich. Ein Nachdenken über den Soli darf nicht länger als „Verrat an den neuen Bundesländern“ tabuisiert werden.
Ob das Bundesverfassungsgericht mit der Keule des Verfassungsverstoßes zuschlägt, scheint aber fraglich. Noch für 2002 hat es die Erhebung des Zuschlags gebilligt. Anders als in Hannover hat sich in Karlsruhe nämlich allmählich herumgesprochen, dass Richter nicht die besseren Steuerpolitiker sind.
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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