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Software Microsoft legt Berufung gegen EU-Rekordbußgeld ein

08.06.2004 ·  Der amerikanische Softwarekonzern Microsoft hat Berufung gegen das von der EU-Kommission verhängte Rekordbußgeld und damit verbundene Auflagen eingelegt. Die Entscheidung schade innovativen Unternehmen.

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Der amerikanische Softwarekonzern Microsoft hat Berufung gegen das von der EU-Kommission verhängte Rekordbußgeld in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro und damit verbundene strenge technische Auflagen eingelegt.

Die Entscheidung der Kommission schade innovationsfreudigen Unternehmen und hemme Forschung und Entwicklung, warf das Unternehmen in dem am Dienstag dem Europäischen Gericht Erster Instanz in Luxemburg (EuGeI) vorgelegten Berufungsantrag.

Berufung kurz vor Fristablauf

Der (EuGeI) teilte am Dienstag mit, Microsoft habe am Vortag in Luxemburg beantragt, diese Entscheidung zu annullieren. Das Unternehmen hatte diesen Schritt bereits angekündigt. Die Frist dafür wäre am Mittwoch abgelaufen.

Der Sprecher des EuGeI sagte weiter, bislang habe Microsoft noch keinen einstweiligen Rechtsschutz beantragt, demzufolge die Entscheidung bis zu einem endgültigen Urteil nicht umzusetzen wäre. Dem Unternehmen stehe es frei, diesen Antrag im Rahmen der jetzt eingereichten Klage zu stellen, erklärte der Sprecher weiter.

Nach der Entscheidung der Kommission vom 24. März muß Microsoft Computerherstellern, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ihre Rechner verkaufen, binnen 90 Tage eine Version von Windows ohne das Musik- und Videoabspielprogramm “Media Player“ anbieten. Die Geldstrafe ist die höchste, die die Brüsseler Behörde jemals gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt hat.

Ferner muß der Konzern binnen 120 Tagen Konkurrenten Informationen über Schnittstellen (Interfaces) zur Verfügung stellen, damit andere Server voll mit Windows-PC und -Servern kompatibel werden.

Als Grund für die Strafe und Auflage hatte die Kommission angegeben, das Unternehmen habe seine marktbeherrschende Stellung bei PC-Betriebssystemen mißbräuchlich auf den Server- und Multimediabereich ausgedehnt. Beide Seiten haben mehrmals ihre Erwartung geäußert, eine juristische Bestätigung für ihre Haltung zu bekommen.

Microsoft sieht Entscheidung als innovationshemmend

Microsoft teilte in Brüssel mit, im Mittelpunkt des Falls sollten die Interessen der Verbraucher und anderer europäischer Unternehmen stehen. Verbraucher und die Industrie profitieren von Produktinnovation und Wettbewerb, hieß es in einer Erklärung. Die Entscheidung der Kommission unterminiere die Anstrengungen innovationsfreudiger Unternehmen und hindere diese daran, ihre Produkte innovativ zu verbessern.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa, Dow Jones-VWD
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Von Heike Göbel

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