Steuerfahnder und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen - und bald auch im übrigen Bundesgebiet - haben einen neuen Berg Arbeit vor sich. Denn allein in jüngerer Zeit haben die Behörden an Rhein und Ruhr drei weitere Datenträger gekauft, um Steuerhinterzieher aufzuspüren, die in der Schweiz Schwarzgeld bunkern.
Im Herbst könnten die ersten Hausdurchsuchungen bei Kontoinhabern beginnen, die auf den gestohlenen Banken-CDs (und USB-Sticks) verzeichnet sind. Doch zunächst gilt es, die Tausende Personen, die dort verzeichnet sind, mit deren Steuererklärungen in den heimischen Finanzämtern abzugleichen. Schließlich ist nicht jeder ein Straftäter, der sein Geld im Ausland parkt.
Mit ihrer offensiven Strategie des Ankaufs von Hehlerware - gerade wurde in der Schweiz ein mutmaßlicher Datendieb festgenommen - will die SPD-geführte Landesregierung in Düsseldorf drei Fliegen mit einer Klappe schlagen. So soll das Steuerabkommen mit der Alpenrepublik torpediert werden, das die parteipolitische Konkurrenz - die schwarz-gelbe Bundesregierung in Berlin - mit ihren Kollegen in Bern ausgehandelt hat. Die Sozialdemokraten wollen zudem Steuerkriminelle ans Messer liefern (und damit bei der eigenen Wählerschaft punkten), die nach Inkrafttreten der Vereinbarungen womöglich ungestraft davonkämen.
Und drittens spült diese Strategie allerhand Geld in die Staatskassen. Wer auffliegt, muss nicht nur die hinterzogenen Abgaben nebst Zinsen nachzahlen, sondern bekommt auch noch eine satte Geldstrafe aufgebrummt. Wichtiger noch: Immer, wenn der Erwerb eines Datenträgers publik wird, packt manchen Schwarzgeldbesitzer die Angst, und er zeigt sich selbst beim Fiskus an. Politiker wie Beamte wissen das - und klopfen gerne mit Schreckensparolen auf den Busch, um möglichst viele Sünder aufzuscheuchen.
Hartgesottene Abgabenkriminelle haben längst ihre Schäfchen ins Trockene gebracht
Auffällig ist allerdings, dass die jüngsten Daten-Deals nur noch einen kleinen Anstieg der Selbstanzeigen ausgelöst haben. Die Zeiten der großen Selbstbezichtigungswellen sind vorbei. Ein Grund dafür dürfte sein, dass mancher sein nicht deklariertes Vermögen längst an Orte wie Singapur weiterverschoben hat.
Schließlich droht in der Schweiz, sollte das Abkommen mit Deutschland tatsächlich in Kraft treten, eine Pauschalversteuerung. Hartgesottene Abgabenkriminelle (in der Schweiz „Abschleicher“ genannt) haben längst in Asien ihre Schäfchen ins Trockene gebracht. Und können nur hoffen, dass es dort nicht im Strudel politischer Unruhen versinkt - oder sich die Amtshilfe auch solcher Länder an westliche Standards annähert.
Doch es gibt noch einen weiteren Grund, der viele Betroffene davon abhält, sich dem Finanzamt zu offenbaren. Denn Straffreiheit ist mittlerweile keineswegs mehr gewiss. Nicht nur, dass der Bundestag vor einem Jahr mit dem „Schwarzgeldbekämpfungsgesetz“ die Voraussetzungen dafür verschärft hat. Vor allem: Schon immer war es für straflose Reue zu spät, wenn die Behörden eine Steuerstraftat schon entdeckt haben - und, wie es in der Abgabenordnung wörtlich heißt, „der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste“.
Die Steuerfahnder in Wuppertal haben bereits etliche Selbstanzeigen als verspätet zurückgewiesen. Die Begründung: Wegen der Medienberichte über den Kauf des Datenträgers, auf dem die Betroffenen verzeichnet waren, hätten sie ohnehin mit ihrer Enttarnung rechnen müssen.
Ob Gerichte dies am Ende genauso sehen werden, muss sich erst weisen. Klar ist aber: Die Selbstanzeige bleibt die beste Lösung. Denn zumindest verhilft sie jedem, der Umkehr übt, zu einer milderen Strafe. Dies kann immerhin den Unterschied zwischen Haftstrafe und Bewährung, zwischen einer Geldstrafe nach öffentlicher Hauptverhandlung oder einem diskret verhängten Strafbefehl ausmachen.
Vom Zustandekommen des Steuerabkommens mit der Schweiz sollte hingegen niemand seine Entscheidung abhängig machen - zu ungewiss sind die Segnungen und Risiken, die es mit sich bringen würde. So ist keineswegs gewiss, dass die darin vorgesehene Pauschalversteuerung tatsächlich günstiger ist als der Versuch einer Selbstanzeige. Zudem wollen die Eidgenossen jetzt - vielleicht als kleines Zuckerli für die teutonischen Kritiker - noch auf einer anderen Schiene die Amtshilfe für ausländische Ermittler ausweiten. Die Vorlage liefert eine Verschärfung des Musterabkommens, das die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet hat. Darin vorgesehen sind sogenannte Gruppenanfragen: Fahnder müssten dann keine einzelnen Namen nennen, sondern könnten anhand bestimmter Verhaltensmuster die Spur aufnehmen.
Ob dies den Spielraum deutscher Steuereintreiber nennenswert vergrößert, wird allerdings von der Kooperationsbereitschaft der Schweizer Beamten und Gerichte abhängen. Zusammen mit den zusätzlichen Abfragemöglichkeiten, die das nachverhandelte Abkommen zwischen Berlin und Bern vorsieht, könnte dies aber eine weitere Chance bieten, Steuerhinterziehern auf den Fersen zu bleiben.
Das eintreiben von Geld durch Gewaltandrohung, nennt man Raub. Selbstanzeigen
klaus keller (klkeller)
- 02.09.2012, 11:44 Uhr
USA verurteilt EX-UBS-Bankster wegen Betruges
Closed via SSO (ElCondorPasa)
- 02.09.2012, 11:24 Uhr
Es gibt keine "Steuersünder"
Christian Treczoks (treczoks)
- 30.08.2012, 09:35 Uhr
Die Schweizer sind ja richtig blöd...!
Robert Bendix (1.Senator)
- 30.08.2012, 01:56 Uhr
Steuerhinterziehung ist eine schwere Straftat und keine verzeihliche "Sünde"!
Gerda Fürch (Alexandrina)
- 29.08.2012, 15:28 Uhr