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Urteil Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

 ·  Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

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Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und von dort heruntergeladen wurde, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.

Wer seine Software weiterverkaufen möchte, muss sie aber zuerst deinstallieren. Es ist unzulässig, die Software für den Weiterverkauf zu kopieren.

Dass Software auf CD oder DVD weiterverkauft werden darf, war bereits klar. Unklar war, ob auch der Verkauf von heruntergeladener Software erlaubt ist.

Das Luxemburger Urteil ist ein Erfolg für die deutsche Firma UsedSoft, die mit gebrauchter Software handelt, im Streit mit der US-Firma Oracle. (Az: C 128/11) Mit dem Verkauf der Software seien die Rechte
des Herstellers an der betreffenden Kopie erschöpft, erklärten die Luxemburger Richter zur Begründung. Dabei könne es keine Rolle spielen, ob es sich um eine CD-Rom oder DVD oder aber um eine
„nichtkörperliche Kopie“ aus dem Internet handelt. Sehe der mit dem Verkauf geschlossene Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor, sei dies nicht an den Erstkäufer gebunden. Allerdings dürfe der Erstkäufer die Software für den Weiterverkauf nicht kopieren.

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