23.03.2010 · Deutschland verwendet gestohlene Bankdaten, Amerika bedrängt die Schweizer mit neuen Gesetzen. Das Bankgeheimnis hat in der bisherigen Form ausgedient. Verbandspräsident Patrick Odier sagt, wie er dennoch den Schutz der Privatsphäre sichern will.
Deutschland verwendet gestohlene Bankdaten, Amerika bedrängt die Schweizer mit neuen Gesetzen. Das Bankgeheimnis hat in der bisherigen Form ausgedient. Patrick Odier, Präsident des Bankenverbandes in der Schweiz, sagt, wie er dennoch den Schutz der Privatsphäre sichern will.
Herr Odier, Deutschland kauft gestohlene Bankdaten und hat mit Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Steuersündern begonnen. Ist es nicht an der Zeit, solche Realitäten anzuerkennen? Viele sagen ja, der Kampf gegen das Schwarzgeld heilige auch solche Mittel.
Ich finde es nach wie vor bestürzend, dass international keine Einigkeit darüber besteht, den Ankauf gestohlener Informationen abzulehnen. Letztlich handeln Staaten hier mit Kriminellen. Wer dies tut, leistet der Ausspionierung von Unternehmen auch in anderer Hinsicht Vorschub. Hier können alle möglichen Daten interessant sein. Unsere Regierung hat klargestellt, dass sie keine Amtshilfe auf der Grundlage gestohlener Bankunterlagen leisten wird. Das begrüßen wir.
Aber auch die Vereinigten Staaten verstärken den Druck rund um die Welt. Banken, die amerikanische Kunden nicht melden, sollen von 2013 an eine Strafsteuer bezahlen. Können Sie dem entrinnen?
Das neue amerikanische Gesetz zeigt ein weiteres Mal, welchen Druck die Vereinigten Staaten entfalten, um Steuerdelikte zu bekämpfen. Wir wissen noch nicht, wie weit sie dabei letztlich gehen. Aber die Aktion belegt die Notwendigkeit eines Dialogs auf internationaler Ebene, dies auch mit dem Ziel, gute nationale Besonderheiten zu wahren. Hierzu gehört aus unserer Sicht der Schutz der Privatsphäre.
Wie werden die Banken reagieren?
Wir müssen die Details des Gesetzes abwarten. Aber wahrscheinlich wird es hohe Kosten und viele administrative Probleme verursachen. Hinzu kommt wohl ein großer Widerstand aus unterschiedlichen Kreisen. Offensichtlich ist die aber die Diskriminierung amerikanischer Bürger bei Banken im Ausland. Ich frage mich, ob dahinter nicht auch die Absicht steht, so viel Geld wie möglich nach Amerika zu repatriieren. Einige Banken werden sicher die Beendigung von Geschäften mit amerikanischen Bürgern erwägen. Und insgesamt dürfte der Kapitalmarkt der Vereinigten Staaten Schaden erleiden.
Was bedeutet die Gesetzesänderung für Ihre Bank Lombard Odier Darier Hentsch?
Bei uns spielen amerikanische Kunden keine große Rolle. Als Bankiervereinigung suchen wir den Kontakt zu unseren europäischen Kollegen und dem amerikanischen Botschafter in der Schweiz, um pragmatische Lösungen zu finden.
Welche Folgen könnten sich für andere ausländische Kunden ergeben?
Sie sind von dem Gesetz vorerst nicht betroffen. Ich sage bewusst vorerst, da zum Beispiel die Regelungen zur Erbschaftsteuer auf amerikanische Assets global durchgesetzt werden sollen. Diese treffen damit alle Anleger ungeachtet ihrer Nationalität.
In der Schweiz weiter ungeklärt ist die Lieferung von 4450 UBS-Kundendaten nach Amerika. Was raten Sie?
Die Regierung ist mit dem Staatsvertrag eine Verpflichtung eingegangen. Wenn sie nicht rasch eingelöst wird, kann das ganze Land schweren Schaden nehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Datenlieferung zwar vorerst gestoppt. Zu beachten ist aber, dass mit dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen auch die Amtshilfe bei Steuerhinterziehung möglich wird. Die Erfüllung des Staatsvertrags muss jetzt pragmatisch gehandhabt werden. Das Parlament ist gut beraten, den Staatsvertrag rasch zu genehmigen.
Banken und Regierung in der Schweiz bekennen sich inzwischen zu einer "Weißgeld-Strategie". Was verstehen Sie darunter?
Ich weiß nicht, was diejenigen meinen, die den Begriff in den Mund nehmen. Für mich gibt es nur eine steuerkonforme Kundenstrategie.
Was heißt das?
Die Schweiz hat im vergangenen Jahr die OECD-Leitlinien zur Amtshilfe auf Anfrage beim Verdacht auf Steuervergehen akzeptiert und wird sie ohne Wenn und Aber umsetzen. Des Weiteren bieten wir als Bankiervereinigung eine Abgeltungsteuer auf künftige Kapitalerträge und -gewinne entsprechend der nationalen Besonderheiten an. Das heißt, dass künftig Neugeld in der Schweiz stets versteuert und die Umsetzung der Abgeltungsteuer von externen Prüfern kontrolliert wird. Für die Altvermögen gibt es Möglichkeiten wie eine anonyme Pauschalsteuer, Verjährungen oder nationale Offenlegungsverfahren. Deutschen Kunden steht ja immer der Weg der strafbefreiten Selbstanzeige offen.
Aber mit den Vereinigten Staaten befindet man sich doch auf dem Weg zum automatischen Informationsaustausch, oder nicht?
Natürlich wollen die Vereinigten Staaten Informationen. Aber dies ist nur für eine Richtung gedacht. Man bedenke: Wir Schweizer werden sicher nichts über die Konten von Ausländern in Amerika erfahren, etwa in den bekannten Offshore-Zentren Delaware und Florida. Im Übrigen machen sich die Befürworter des automatischen Informationsaustausches Illusionen über die Effektivität. Es fallen hier Unmengen an Daten an. Außerdem droht eine Abwanderung der Kunden in andere Länder. Unser Vorschlag kann hingegen leicht in die Tat umgesetzt werden. Wir wollen eine geordnete Bankbeziehung der Kunden ohne Verletzung der Privatsphäre. Unter Druck und Angst suchen die Bürger nur andere Bankplätze.
Selbst Ihr Finanzminister hat schon "Varianten und Abarten" des automatischen Informationsaustausches gegenüber der EU ins Spiel gebracht.
In Stresssituationen werden viele emotionale Statements abgegeben. Ich halte mich an die geltende Regierungslinie. Diese anerkennt auf Anfrage die grenzüberschreitende Amtshilfe bei Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, schließt aber den automatischen Informationsaustausch aus.
Zur Vermeidung schwarzer Vermögen hatten Sie eine Selbstdeklaration der Bankkunden über die Steuerkonformität ihrer Geldanlage vorgeschlagen. Ist die Idee wegen des Widerstands der Privatbankiers tot?
Als ich diese Möglichkeit ins Spiel brachte, wollte ich eine Debatte eröffnen. Das ist auch gelungen. Meine Aufgabe als Vertreter aller Schweizer Banken besteht ja darin, Visionen zu erarbeiten und Lösungswege aufzuzeigen. Dies muss jetzt geschehen. Die Banken sind allerdings nicht imstande, die vorherige Versteuerung neu angelegter Vermögen in jedem Einzelfall zu garantieren. Denken Sie zum Beispiel daran, dass viel Geld erst im darauffolgenden Jahr von den Finanzbehörden veranlagt wird. Im Zweifel lehnen wir Kundengelder ab, aber wir sind Dienstleister, keine Steuerfahnder. Ganz abgesehen davon müssten solche Standards global gelten.
Liechtenstein verlangt ab 2015 von britischen Kunden eine Nachweispflicht über ihre Steuerehrlichkeit. Ist das ein gangbarer Weg?
Die Lage ist nicht vergleichbar. Unser Bankensektor ist viel größer. Außerdem bieten unsere Institute eine erheblich umfangreichere Palette von Dienstleistungen an. Gegenüber Großbritannien geht Liechtenstein sogar über den automatischen Informationsaustausch hinaus. Ab 2015 übernehmen die Banken dort Beweispflichten und werden zum verlängerten Arm der britischen Steuerbehörde.
Als Gegenleistung für die bessere Kooperation in Steuerfragen verlangen die Banken einen ungehinderten Marktzutritt zum Beispiel in Deutschland. Warum eigentlich?
Dies ist für uns eine wichtige Frage. Als kleines Land müssen wir unsere Dienstleistungen exportieren können. Mit Niederlassungen im Ausland schaffen wir in erster Linie dort neue Arbeitsplätze. Meine Aufgabe besteht hingegen darin, für den Standort Schweiz Sorge zu tragen. Angesichts der hohen Arbeitskosten müssen wir wenigstens die Kapitalkosten in unseren Dienstleistungen so niedrig wie möglich halten. Daher ist der erfolgreiche globale Finanzplatz auch für den Werkplatz bedeutend.
Die OECD-Standards beseitigen die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug in der grenzüberschreitenden Amtshilfe. Auch für die Schweiz selbst wird dies jetzt diskutiert. Lässt sich die Trennung zwischen Ausländern und Schweizern noch rechtfertigen?
Die Debatte über eine Aufweichung der Steuerhinterziehung hin zum Strafdelikt des Steuerbetrugs hat überhaupt keine Dringlichkeit, aus mehreren Gründen: Die Schattenwirtschaft hier ist vergleichsweise klein, die Steuerehrlichkeit groß. Die Schweiz erwirtschaftete im vergangenen Jahr in Bund und Kantonen Etatüberschüsse. Sie muss daher nicht Geld einsammeln, wo und wie auch immer. Auch die Staatsverschuldung liegt im internationalen Vergleich sehr niedrig. Im Übrigen drohen bei Steuerhinterziehung in der Schweiz gleichfalls hohe Strafen und Nachzahlungen. Zugleich besitzen wir in Gestalt der Verrechnungsteuer einen automatischen, aber anonymen Steuerabzug bei Kapitaleinkünften.
Unsere Banken sind Geldverstecker für Verbrecher
karle weber (snowbussard)
- 23.03.2010, 10:19 Uhr
Auslaendisches Recht geht Schweizer Banken nichts an
fritz Teich (fazfazfaz123)
- 23.03.2010, 10:55 Uhr
Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser!
Tobias F. Annacker (ElCondorPasa)
- 23.03.2010, 11:15 Uhr
Problem Unehrlichkeit in der Anonymität.....
Beate Naumann (hhnconsult)
- 23.03.2010, 12:38 Uhr
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| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
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