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Schweiz Rückzugsgefechte beim Bankgeheimnis

13.02.2012 ·  Viele Staaten verlieren Beißhemmungen gegenüber der Privatsphäre ihrer Bürger. Der Zeitgeist ist mit ihnen. Auch deshalb kann die Schweiz im Steuerstreit immer weniger punkten.

Von Jürgen Dunsch
Artikel Lesermeinungen (10)

Wer in der Schweiz die Auseinandersetzung mit den Vereinigten Staaten über das helvetische Bankgeheimnis verfolgt, gewinnt den Eindruck, beide Länder befänden sich im Kriegszustand. Die Amerikaner machen gewaltig Druck. Sie wollen endgültig alle ihre Bürger aufspüren, die in der Alpenrepublik Geld vor dem Fiskus versteckt haben. Die Schweizer wiederum versuchen, den kümmerlichen Rest ihres Schildes für die Bankkunden zu retten. Das ursprünglich gerne mit dem Schutz vor Diktatoren gerechtfertigte Bankgeheimnis haben sie in Jahrzehnten mit wachsendem Eifer zu einem Geschäftsmodell für ausländische Steuerhinterzieher gemacht. Daher der Aufruhr.

Postulat lupenreiner Steuergerechtigkeit

Jetzt sollen mit Washington klare Maßstäbe für die Auslieferung von Kontodaten vereinbart und allzu hohe Bußen für die Banken in der Alpenrepublik vermieden werden. Das Ausmaß der Drohgebärden ist beträchtlich. Die rechtsnationale SVP vermutet einen „Wirtschaftskrieg“ gegen den großen Finanzplatz in dem kleinen Land. 1,5 Billionen Euro Auslandsvermögen sollen dort lagern.

Nüchtern betrachtet stellt sich die Lage differenzierter dar. Infolge der krisenbedingten Finanznot suchen die Amerikaner nach Steuergeldern. Sie paaren dies mit dem Postulat lupenreiner Steuergerechtigkeit. Da argumentieren sie nicht anders als die Gegner des Abkommens über die Abgeltungsteuer auf anonymer Basis, welches Deutschland mit der Schweiz ausgehandelt hat, das jedoch derzeit noch von der SPD im Bundesrat blockiert wird.

Verschärfter Disput

Seit 1996 besteht zwischen den Vereinigten Staaten und der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es wahrte zwar das Prinzip der Schweizer, bei bloßer Steuerhinterziehung keine Kundendaten herauszugeben. Doch ließ die Formulierung „Steuerbetrug und dergleichen“ manche Hintertür offen. 2008 geriet daher die Großbank UBS durch Enthüllungen des ehemaligen Kundenberaters Bradley Birkenfeld ins Visier der amerikanischen Steuerbehörde IRS. Am Ende und mit staatlichem Segen aus Bern zahlte die UBS 780 Millionen Dollar Buße und lieferte mehr als 4500 Kundendaten.

Jetzt geht es im neuen Doppelbesteuerungsabkommen nach den Regeln der OECD, das die Herausgabe von Kundendaten auch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung erlaubt, zusätzlich um „Gruppenanfragen“ der Amerikaner. Hier müssten nicht wie sonst die Namen mutmaßlicher Steuersünder, sondern nur noch Verdachtsmerkmale geliefert werden. Die UBS-Affäre und Steueramnestien hatten der IRS eine Fülle Material geliefert. Dabei entdeckten die Verantwortlichen in Washington auch, dass andere Banken nur zu gerne amerikanische UBS-Kunden übernahmen, nachdem die Großbank diese zur Frontbegradigung unsanft verabschiedet hatte. Besonders dreist trieb es offenbar die Bank Wegelin, die jetzt unter Anklage steht. Ihre Inhaber sind die Hauptverantwortlichen für die aktuelle Verschärfung des Disputs.

Lavieren zur Meisterschaft entwickelt

Wer im Steuerstreit tiefer bohrt, stößt auf große Gegensätze zwischen beiden Ländern. Für die Amerikaner macht ihre Vorstellung von wasserdichter Steuergerechtigkeit an der Grenze nicht halt. Das aktuelle Stichwort heißt „Fatca“: Es steht für „Foreign Account Tax Compliance Act“ und bezeichnet den Plan einer globalen Informationspflicht über amerikanische Steuerzahler.

Solches Sendungsbewusstsein ist das Letzte, was die Schweizer auszeichnet. Und statt hoheitlichem Muskelspiel haben sie als Kleinstaat das Lavieren zur Meisterschaft entwickelt. Die Kehrseite zeigt sich immer dann, wenn langfristige Perspektiven gefragt sind. Die Regierung in Bern will noch diesen Monat ihre „Weißgeldstrategie“ gegenüber dem Ausland vorstellen. Man darf gespannt sein.

Politik der leichten Hand

In der Eidgenossenschaft wird der Staat immer noch, wenn auch weniger als früher, vom Bürger her gedacht. Dies schlägt sich in der Steuerpolitik, gefördert durch den Wettbewerb der Kantone, nieder - in maßvollen Steuersätzen und einer schonenden Behandlung der Bürger. Wer Steuern hinterzieht und trotz Bankgeheimnis entdeckt wird, verliert zwar den größten Teil seines Vermögens, ist aber kein Krimineller. Die gute Finanzlage der Schweiz erleichtert eine solche Politik der leichten Hand.

Viele Länder denken anders. Sie zeigen weniger Beißhemmungen gegenüber der Privatsphäre ihrer Bürger. Der Zeitgeist ist mit ihnen: Warum sollen sie sich zurückhalten, wenn in Facebook und Co. die öffentliche Entblätterung zum Allgemeingut wird? Im Steuerstreit kann die Schweiz daher immer weniger punkten. Mehr noch: Sie soll zum Steuereintreiber für Deutschland und andere Länder werden. Das ist einmalig in der Welt, aber das kleinere Übel. Denn die Schweiz hat es versäumt, zum Beispiel in der OECD, aktiv an der Weiterentwicklung des internationalen Steuerrechts mitzuarbeiten. Da hätte sie etwa den britischen Steueroasen den Garaus machen können.

Die Abkommen mit Deutschland und Großbritannien über die Abgeltungsteuer mit Nachzahlungspflicht, die Steuertreue mit Privatsphäre verbinden, sind so gesehen das Beste, was das Land mit seiner starken bürgerschaftlichen Tradition erreichen kann.

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Jahrgang 1948, Korrespondent für Politik und Wirtschaft in der Schweiz.

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