Philipp Hildebrand, der Präsident der Schweizerischen Nationalbank (SNB), hat die umstrittenen Devisengeschäfte in seiner Familie verteidigt. Hildebrand sagte am Donnerstag in seiner ersten persönlichen Stellungnahme zu diesem Thema, er sei sich keiner rechtlichen Verfehlung bewusst, verstehe aber die in der Öffentlichkeit gestellten moralischen Fragen. „Ich habe zu jedem Zeitpunkt nicht nur regelkonform gehandelt, sondern auch korrekt“, ergänzte der SNB-Chef. Ein Rücktritt sei für ihn „kein Thema“, solange er das Vertrauen der Gremien habe. Für das SNB-Aufsichtsgremium sagte Bankratspräsident Hansueli Raggenbass, die Glaubwürdigkeit der Notenbank habe noch nicht gelitten.
Hildebrand begründete die Devisengeschäfte mit seiner familiären Situation, die einen substantiellen Dollar-Bestand erfordere. Es gehe nicht um Spekulation. Zu den besonders kritisierten Transaktionen vom 15. August und 4. Oktober, als über ein Konto von Hildebrand bei der Bank Sarasin zunächst 400.000 Franken in 504.000 Dollar und danach 516.000 Dollar in 475.000 Franken getauscht wurden, wiederholte der SNB-Chef die Darstellung der SNB-Wirtschaftsprüfer von Pricewaterhouse Coopers (PWC). Hildebrand räumte aber ein, er hätte die erste Transaktion durch seine – nicht über die SNB-Politik informierte – Frau rückabwickeln sollen.
In dem Bericht hatte PWC am 21. Dezember das Geschäft von Mitte August als „heikel“ eingestuft. Die Prüfer verwiesen dabei auf den zwei Tage später getroffenen Beschluss der Notenbank zur Geldmengenausweitung, der zu einer Dollar-Aufwertung führte. Keine Rolle spielt nach dieser Darstellung dagegen die Festlegung eines Mindestkurses des Franken zum Euro am 6. September. Auch habe sich der Notenbankpräsident nichts zuschulden kommen lassen, wie der E-Mail-Verkehr zu der Transaktion zeige. Vielmehr habe er am 16. August verfügt, dass Devisengeschäfte künftig nur noch in seinem Auftrag oder mit seiner Bestätigung getätigt werden dürfen. Eine Kopie der betreffenden E-Mail ging an den Leiter Recht und Dienste der SNB, schreiben die Wirtschaftsprüfer. Dieser sah keinen Handlungsbedarf, habe aber Hildebrand aufgefordert, die Wiederholung eines solchen Vorgangs zu verhindern.
Den Devisentausch im Oktober erachteten die PWC-Prüfer als regelkonform. Er habe dem Kauf einer Ferienwohnung gedient. Auch die sechsmonatige Frist zur Vermeidung von Spekulationsgeschäften sei eingehalten worden. PWC wendet hierfür die sogenannte Fifo-Methode (First-in-first-out) an und verweist auf den Kauf von knapp 1,2 Millionen Dollar durch die Hildebrands am 10. März nach der Veräußerung eines Ferienhauses in Gstaad.
Hildebrand ging seinerseits in die Offensive mit der Aussage, Gegner der SNB-Politik hätten aus politischen Gründen gravierende Verletzungen des Bankgeheimnisses in Kauf genommen und dem Finanzplatz Schweiz geschadet. Er bekannte sich zu mehr Transparenz in den Eigengeschäften der SNB-Führung.
Ungeachtet der Ausführungen der beiden Spitzenvertreter der Nationalbank am Donnerstag dringen Parlamentsabgeordnete auf weitere Erläuterungen. Die Wirtschaftskommission der großen Kammer hat sie für kommende Woche zu einer Anhörung nach Bern zitiert. Auf der juristischen Ebene eröffnete die Staatsanwaltschaft in Zürich ein Strafverfahren gegen den 39 Jahre alten, inzwischen entlassenen Mitarbeiter der Bank Sarasin, der die Kontounterlagen von Hildebrand dem SVP-Politiker Christoph Blocher übergeben haben soll. Der Mann hatte sich am Neujahrstag selbst angezeigt.
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