24.08.2010 · Ein Gesetz soll Arbeitnehmer davor schützen, vom Chef bespitzelt zu werden. Dabei schießt die Regierung allerdings weit über das Ziel hinaus. Schon die Frage, ob man sich im Urlaub gut erholt hätte, könnte zu Bußgeldern und Schadensersatz führen.
Von Joachim JahnArbeitnehmer sollen künftig vor Bespitzelung geschützt sein. Mit diesem Ziel hat sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nach langem Ringen gegen ihren christdemokratischen Widerpart im Innenressort, Thomas de Maizière, durchgesetzt. Ein hehres Ziel, gegen das niemand etwas einwenden kann. Doch zwei andere, genauso legitime Anliegen bleiben auf der Strecke. So werden Unternehmen künftig Mühe haben, Straftaten von Mitarbeitern vorzubeugen oder solche Delikte hinterher aufzuklären. Die Firmeneigner werden die Schäden tragen müssen – oder die Kunden, wenn es gelingt, die Kosten auf sie abzuwälzen. Und Rechtssicherheit ist auch nicht gewonnen: Wer sich die geplanten Paragraphen 32 a bis 32 l des Bundesdatenschutzgesetzes mit ihren Ketten von Gummiklauseln durchliest, kann nur mit den Ohren schlackern.
Vereinzelte Auswüchse in der Wirtschaft waren es, die den Treibsatz für diese Gesetzesänderungen bildeten. Wenn Billighandelsketten Akten über Schulden oder Krankheiten von Verkäuferinnen führen oder sie von Privatdetektiven beobachten lassen, die sich in einem getarnten Hohlraum in der Filialeinrichtung verstecken, ist die Empörung verständlich und begründet. Doch nun verfällt die Bundesregierung in populistischer Hektik ins Gegenextrem.
Dem Einzelhandel geht geschätzt eine Milliarden Euro verloren
Selbst dort, wo nachweislich Straftaten geschehen, darf künftig eine Videokamera nur installiert werden, wenn dies zuvor den Mitarbeitern mitgeteilt wird – auch in Verkaufs- oder Lagerräumen, wo es weder Intim- noch Privatsphäre zu schützen gilt. Dabei geht dem Einzelhandel jährlich schätzungsweise eine Milliarden Euro verloren, weil eigene Beschäftigte Waren entwenden – nicht selten sogar systematisch. Paletten, die vom Lastwagen „gefallen“ sind, sind in manchen Branchen sprichwörtlich. Kürzlich erst hat das Bundesarbeitsgericht die Kündigung eines Angestellten in einem Getränkemarkt bestätigt, der mehrere hunderttausend Euro mit gestohlenem Leergut erwirtschaftet hatte. Überführt wurde er durch eine Videokamera – heimlich installiert, nachdem bei einer Inventur der monströse Schwund aufgefallen war.
Auch für den Kampf gegen Korruption – noch vor wenigen Jahren ein hochrangiges Ziel der Wirtschaftspolitik und vieler Unternehmen – ist dies ein weiterer Schlag. Die Lähmung begann schon, als bei der Deutschen Bahn der frühere Staatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner den Hut nehmen musste, bloß weil er – so der lautstärkste Vorwurf – solch triviale Angaben wie Postadressen und Kontonummern der Beschäftigten mit denen von Zulieferern abgeglichen hatte. Seither trauen sich Compliance-Beauftragte kaum noch, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Künftig muss erst recht ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben werden, ob beispielsweise eine „Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen“ gesetzmäßig wäre. Oder gar die Nutzung von „Ortungssystemen“ oder „biometrischen Verfahren“.
Verstoß gegen die Menschenwürde?
Dabei geht es schlicht um die zum Verfassungsproblem aufgebauschte Frage: Verstößt es womöglich gegen die Menschenwürde eines Berufskraftfahrers, wenn sein Arbeitgeber mithilfe der heutzutage in Lastwagen eingebauten satellitengestützten Peilgeräte (GPS) nicht nur die Logistik der Warenauslieferung optimiert, sondern auch von einem Abstecher ins Rotlichtviertel etwas erfahren könnte? Eine an Hysterie grenzende Aufgeregtheit, welche schon aus der Diskussion um öffentlich für jeden Spaziergänger sichtbare Hausfassaden vertraut ist, deren Fotos ein Suchmaschinenbetreiber ins Internet stellen will.
Das Schlimmste ist, dass ein weiterer Lebensbereich der totalen Verrechtlichung unterworfen wird. Jede Kommunikation im Unternehmen gelte als „Erhebung und Verarbeitung“ von Daten, warnen Anwälte. Schon die Frage an einen Urlaubsrückkehrer, ob er sich gut erholt habe, führe zum Risiko von Bußgeldbescheid und Schadensersatzforderung. Echte Grenzüberschreitungen haben die Arbeitsgerichte dagegen seit jeher verboten.
Sichten von Bewerbern auf Facebook soll verboten sein
Etwas albern mutet auch an, dass das Sichten von Bewerbern in sozialen Netzwerken wie „Facebook“, die – anders als etwa „Xing“ – nicht auf Karrieren abzielen, tabu sein soll. Jeder weiß: Wer dort als „Freund“ geführt wird, ist nur selten wirklich einer. Das mitunter borniert wirkende Beharren darauf, Daten „gehörten“ ausschließlich einem selbst, spiegelt sich auch in Bestrebungen, Arbeitgebern anonymisierte Bewerbungsverfahren aufzudrängen.
Was bislang von der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes und von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) als freiwilliges Modellprojekt propagiert wird, könnte in einen faktischen Zwang umkippen: Etwa wenn Arbeitsrechtler die Verwendung von unaufgefordert eingesandten Bewerberfotos durch ein Unternehmen uminterpretieren zu einem Anscheinsbeweis für dessen Absicht, jemanden wegen des Geschlechts, des Alters oder der Herkunft zu benachteiligen. Spötter verlangen schon das Recht, Abschlusszeugnisse mit geschwärzten Zensuren einzusenden und zum Bewerbungsgespräch einen kommunikativ kompetenten Komparsen zu schicken.
Beängstigend ist diese Frau, Janusköpfig die FDP
Michael Radloff (melursus)
- 24.08.2010, 21:52 Uhr
Tolle Sache oder nicht?
Matthias Elger (melger)
- 24.08.2010, 21:58 Uhr
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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