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Schuldenkrise ESM-Leitlinien sehen Hürden für Hilfen vor

 ·  Schuldengeplagte Euro-Länder müssen bei möglichen Hilfsanträgen an den dauerhaften Euro-Rettungsschirm mehrere Hürden nehmen. Das geht aus den ESM-Leitlinien hervor, die der Bundestag am Freitag in einer Sondersitzung billigen soll.

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Länder wie Spanien oder Italien müssen bei möglichen Hilfsanträgen an den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM mehrere Hürden nehmen. Das geht aus den der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden ESM-Leitlinien hervor, die der Bundestag am Freitag in einer Sondersitzung billigen soll. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass ein ESM-Mitgliedsland zwar um Stützungskäufe seiner Staatsanleihen an den Börsen bitten kann, auch wenn sich das Land nicht einem umfassenden makroökonomischen Spar- und Reformprogramm unterworfen hat. Allerdings muss es sich dafür innerhalb der Leitplanken des Euro-Stabilitäts- und Wachstumspaktes bewegen oder die Empfehlungen des EU-Rates zur reibungslosen und zügigen Defizitreduzierung umsetzen.

Als weitere Bedingungen für Sekundärmarktkäufe von Anleihen durch den ESM werden in den Leitlinien genannt, dass das Land eine „nachhaltige gesamtstaatliche Verschuldung“ aufweist und eine „tragfähige Außenwirtschaftsposition“ hat. Außerdem muss es bisher „Zugang zu internationalen Kapitalmärkten zu angemessenen Bedingungen“ haben. Solvenzprobleme bei Finanzinstituten, die systemische Gefahren für die Stabilität des Bankensystems in der Euro-Zone bergen könnten, dürfen ebenfalls nicht bestehen. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, soll die EU-Kommission im Benehmen mit der Europäischen Zentralbank vorab prüfen. Die ESM-Leitlinien beschreiben die konkreten Bedingungen für den Einsatz der Hilfsinstrumente des ESM. Dieser wird von den Euro-Ländern mit 500 Milliarden Euro Kapital ausgestattet, um Euro-Ländern mit Schuldenproblemen unter die Arme zu greifen. Deutschland bürgt mit 190 Milliarden Euro für die ESM-Gelder.

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