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Schmiergeldskandal Leck im Aufsichtsrat von Siemens

03.08.2008 ·  Im Aufsichtsrat von Siemens gibt es eine undichte Stelle. Unterlagen der Konzernanwälte werden an die Öffentlichkeit weitergereicht. Das ist nach dem Aktiengesetz eine Straftat. Das Unternehmen zeigt sich „betroffen“: Dies sei nicht im Interesse von Siemens.

Von Carsten Knop
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Im Aufsichtsrat von Siemens gibt es eine undichte Stelle. Mit ihrer Hilfe sind einige der konkreten Vorwürfe bekanntgeworden, zu denen sich derzeit elf frühere Zentralvorstände von Siemens gegenüber dem Aufsichtsrat des Unternehmens äußern sollen. Die Informationen stammen aus der Sitzung des Aufsichtsrats der Siemens AG am vergangenen Dienstag und sind in dem vom Aufsichtsrat verschickten Schriftstück enthalten, das der Anmeldung von Schadenersatzansprüchen dient. Der Schriftsatz stammt im Kern von der von Siemens in dieser Angelegenheit beauftragten Anwaltskanzlei Hengeler Mueller.

Vermutungen über eine undichte Stelle im Siemens-Aufsichtsrat gibt es schon lange. Selten aber war dies so offensichtlich wie in diesem Fall. Bei der Verletzung der Geheimhaltungspflicht handelt es sich um einen Straftatbestand, der laut Aktiengesetz zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren führen kann. „Die Aufsichtsratsmitglieder sind insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet“, heißt es dort.

Von Pierer will sich noch nicht äußern

Der ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzende Heinrich von Pierer sagte dieser Zeitung, er werde sich zu den Vorwürfen erst äußern, wenn er sie mit Hilfe seiner Anwälte geprüft habe. Das entsprechende Schreiben des Aufsichtsrats sei ihm erst am Freitag juristisch wirksam zugestellt worden. Etwa zur selben Zeit waren Inhalte daraus schon an Dritte weitergegeben worden.

Ein Sprecher von Siemens sagte, der Aufsichtsratsvorsitzende Gerhard Cromme habe auf der entscheidenden Sitzung des Gremiums abermals deutlich auf die Vertraulichkeit der Informationen hingewiesen. Man sei darüber „betroffen“, dass die Informationen dennoch an die Öffentlichkeit gelangt seien. Das sei nicht im Interesse von Siemens. Pierer und den übrigen ehemaligen Managern seien die Vorwürfe aber durchaus schon vor dem vergangenen Freitag bekannt gewesen.

Zu den nun bekannten, konkreten Vorwürfen werden auch der ehemalige Finanzvorstand Hein-Joachim Neubürger und der einst für die Überwachung der Energiesparte zuständige Uriel Sharef Stellung nehmen müssen. Dafür haben die Betroffenen bis Ende September Zeit. Aus ihrem Umfeld heißt es, dass es sehr schwierig werde, diese Frist angesichts der Fülle des vorgelegten Materials einzuhalten.

Vertraute von Pierers: Unbewiesene Vorwürfe und Halbwahrheiten

Über die Vorwürfe, die Siemens seinen ehemaligen Führungskräften Pierer, Sharef und Neubürger macht, berichtet das Magazin „Der Spiegel“: So soll Pierer zwischen 2003 und 2006 im Zusammenhang mit einem Kraftwerksprojekt in Iran Zahlungen an einen arabischen Mittelsmann in Höhe von 650.000 Euro ermöglicht haben. Allerdings sei der Konzern schon Jahrzehnte zuvor aus dem Geschäft ausgestiegen. Von Vertrauten Pierers wird behauptet, es handele sich um eine teilweise verkürzte Darstellung von unbewiesenen Vorwürfen und Halbwahrheiten, die damit ende, dass der Mann, um den es gehe, gar nicht aus Arabien stamme.

Der ehemalige Vorstand Sharef soll seinerseits Ende 2003 Zahlungen von 4,7 Millionen Dollar an ein Schweizer Unternehmen geleistet haben, ohne dass es dafür eine Rechtsgrundlage gegeben habe. Hintergrund seien hier möglicherweise Schmiergeldzahlungen für ein Großgeschäft in Argentinien. Der frühere Finanzvorstand Neubürger wiederum sei schon 2003 von der Rechtsabteilung informiert worden, dass in größerem Ausmaß Bargeld an nigerianische Berater überbracht wurden, die unter Korruptionsverdacht standen. Er habe gegenüber dem Prüfungsausschuss 2005 mehrfach behauptet, die Kontrollen bei Siemens seien ausreichend und es gebe keine Hinweise auf schwarze Kassen. Bisher hat auch Neubürger alle Vorwürfe stets bestritten.

Griechischer Telefonkonzern OTE will als erstes Unternehmen klagen

Dem gesamten früheren Zentralvorstand bescheinigen die Wirtschaftsanwälte Hengeler Mueller Täter-, auf jeden Fall aber Mitwisserschaft. Das hauseigene Anti-Korruptionssystem sei schon seit 2001 „objektiv mangelhaft“ gewesen. Die verborgenen Korruptionsrisiken seien massiv unterschätzt, Verstöße nicht ausreichend geahndet und die Einhaltung der vorgegebenen Regeln nur rudimentär kontrolliert worden. Vom Sommer 2003 an hätten sich die Verdachtsfälle gehäuft, trotzdem seien Vorschläge zur Verbesserung des Anti-Korruptionssystems verworfen worden. Auch diesen Vorwürfen hat Pierer schon mehrfach widersprochen.

Unterdessen will in Griechenland mit dem Telefonkonzern OTE offenbar erstmals ein Unternehmen Siemens auf Schadenersatz verklagen. OTE verlange Auskunft über Erkenntnisse in dem Korruptionsskandal und wolle auf dieser Basis in einer zweiten Klage Schadenersatz geltend machen, wurde berichtet. Von Siemens hieß es, bisher sei im Unternehmen noch keine Klage eingegangen. Hintergrund der Klage ist angeblich, dass Siemens über Bestechung an Aufträge von OTE gekommen sei und zu hohe Preise abgerechnet habe. Offenbar rechnet Siemens weniger mit einer Schadenersatzforderung als mit einer Klage von OTE auf Herausgabe von Ermittlungsergebnissen.

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Jahrgang 1969, Redakteur in der Wirtschaft, verantwortlich für die Unternehmensberichterstattung, zuständig für „Die Lounge“.

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