14.01.2004 · Bundeskanzler Schröder hat damit gedroht, die Zusammenarbeit mit dem Mautkonsortium Toll Collect zu beenden, wenn das Unternehmen bis Ende Januar keinen verbindlichen Termin für die Erhebung der Maut nennt.
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat damit gedroht, die Zusammenarbeit mit dem Mautkonsortium Toll Collect zu beenden, wenn das Unternehmen bis Ende Januar nicht in der Lage ist, einen verbindlichen Termin für die Erhebung der Maut zu nennen. "Wenn sie es nicht schaffen, muß man die Zusammenarbeit beenden", sagte Schröder auf dem Festakt zum Jubiläum der Deutschen Bahn am Mittwoch in Berlin. Er hoffe allerdings auf das Gelingen des Mautsystems, denn die Alternativen seien "nicht berauschend".
Schröder äußerte ferner die Erwartung, daß sich die Konsortialpartner Daimler-Chrysler und Deutsche Telekom an den Mautausfällen des Bundes, die sich allein in diesem Jahr auf 2,8 Milliarden Euro summieren könnten, beteiligen werde. Der Schaden, der eintrete, wenn die Terminzusagen nicht eingehalten würden, müsse voll ersetzt werden, sagte Schröder. "Das kann doch gar nicht anders sein." Auch was die Beteiligung an den bisherigen Einbußen angeht, zeigte sich der Bundeskanzler zuversichtlich, daß der Bund Schadensersatz erhält.
Wahrscheinlich Schiedsverfahren im Streit um Schadensersatz
Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) hatte zuvor im Verkehrsausschuß angedeutet, daß im Streit über Schadensersatz alles auf ein Schiedsverfahren hinauslaufe. Auch die Konsortialpartner wollen offenbar diesen Weg beschreiten, um ihren Aktionären Klarheit bieten zu können. Stolpe hat Toll Collect bislang 1,3 Milliarden Euro in Rechnung gestellt. Das Konsortium wird sich nach Stolpes Angaben zwischen dem 20. und 30. Januar endgültig auf einen Starttermin festlegen. Noch in dieser Woche wollen IBM und Siemens, welche die neue Software erstellen sollen, dem Konsortium ihre technischen Möglichkeiten darlegen. Stolpe sagte, bis Ende des Monats werde er in der Lage sein, eine Entscheidung zu fällen, ob mit diesem Betreiberkonsortium weitergearbeitet werde. Der Einführungstermin soll mit monatlichen Sanktionen in zweistelliger Millionenhöhe belegt sein.
Hohe technische Hürden für die Betriebserlaubnis
Nach dem Mautvertrag, der dieser Zeitung vorliegt, sind die technischen Hürden, die das Konsortium nehmen müßte, um überhaupt eine vorläufige Betriebserlaubnis zu erhalten, außerordentlich hoch. Im Vertrag ist geregelt, daß in einem zwei Monate langen Probebetrieb eindeutige Quoten erfüllt werden müssen. Nachgewiesen werden muß, daß bei der automatischen Mauterhebung mehr als 95 Prozent der Fahrzeuge erfaßt werden. Mehr als 99 Prozent der Zahlstellen sollen verfügbar sein. Besonders ist nachzuweisen, daß das manuelle Einbuchungssystem in der Lage ist, die gesamte Mauterhebung unter Vollast abzuwickeln. Die automatischen Kontrollstellen müssen zu mehr als 95 Prozent verfügbar sein, und die Aufdeckungsquote muß bei mehr als 60 Prozent liegen. Für die Erteilung der endgültigen Betriebserlaubnis steigen diese Quoten noch.
Vertragsstrafen mit eindeutiger Obergrenze
Allerdings hat das Verkehrsministerium wenig in der Hand, um Druck auf Toll Collect und die Konsortialpartner Daimler-Chrysler, Telekom und Cofiroute auszuüben. Die Vertragsstrafen sind eindeutig in ihrer Höhe beschränkt. Sie erreichen maximal 183 Millionen Euro im Jahr und mithin etwa ein Zwölftel dessen, was der Bund an Mauteinnahmen erwartet. Ausdrücklich heißt es in dem Vertrag, daß neben dieser Vertragsstrafe "weitere Vertragsstrafen oder eine verschuldensabhängige Haftung ausgeschlossen" seien.
Ausstieg weder schnell noch schmerzlos möglich
Sollte die Bundesregierung das Vertrauen in den Mautbetreiber verlieren, wäre der Ausstieg aus dem Vertrag allerdings weder schnell noch schmerzlos möglich. Kündigungsgründe dürfte er zwar reichlich finden, denn der Vertrag führt 14 wesentliche Verpflichtungen auf, deren Nichterfüllung eine Kündigung rechtfertigen. So ist die Kündigung möglich, wenn die vorläufige Betriebserlaubnis nicht bis zum 31. Mai erteilt wird, woran niemand mehr ernsthaft glaubt. Allerdings könnte das Kündigungsverfahren zu einer Hängepartie für Stolpe werden, weil der Vertrag vorsieht, daß den Vertragsparteien nach Anzeige der Kündigung eine zwei Monate lange Frist "zur Beseitigung des Kündigungsgrundes" eingeräumt werden muß. Im Umfeld von Toll Collect heißt es allerdings, daß schon die Ankündigung dazu führte, daß man alle Arbeiten einstellte, weil kaum zu erwarten sei, daß die Zeit ausreiche, um die Mängel zu beseitigen.
"Wenn sie es nicht schaffen, muß man die Zusammenarbeit beenden"
Bundeskanzler Gerhard Schröder
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