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Mittwoch, 08. Februar 2012
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Schienenverkehr „Der Gau für die Verkehrspolitik“

22.10.2004 ·  Die EU-Kommission hat gegen die Bundesregierung ein Verfahren wegen der Vergabe von Nahverkehrs-Aufträgen an die Deutsche Bahn eingeleitet. Jetzt ist der Börsengang der Bahn bedroht.

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Die EU-Kommission hat gegen die Bundesregierung ein Vertragsverletzungs-Verfahren wegen der milliardenschweren Vergabe von Nahverkehrs-Aufträgen an die Deutsche Bahn eingeleitet. Nach Einschätzung der amerikanischen Investmentbank Morgan Stanley könnte eine Niederlage des Bundes in diesem Streit eine Bahn-Privatisierung auf absehbare Zeit unmöglich machen.

„Die Kommission hat ein Verfahren eingeleitet", bestätigte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums am Freitag in Berlin. Deutschland sei eine Frist von sechs Wochen zur Änderung der betreffenden Gesetze eingeräumt worden. Nach Auffassung der Kommission sind Aufträge im Wert von über zehn Milliarden Euro nicht rechtmäßig vergeben worden. Gibt es keine Einigung mit der Kommission, kommt es zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

„Inkorrekte Interpretation von Gemeinschaftsrecht“

Zu Jahresanfang hatte die Direktion des damaligen EU-Binnemarktkommissar Frits Bolkestein in einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Brief an die Bundesregierung erklärt, die Vergabe ohne Ausschreibung verstoße offensichtlich gegen EU-Recht. Mehrere Länder hätten langfristige Verträge ohne ein transparentes Vergabeverfahren an die Bahn-Tochter DB-Regio vergeben. Wegen der „offensichtlich verbreiteten inkorrekten Interpretation von Gemeinschaftsrecht“ wird Deutschland darin aufgefordert, die weitere Vergabe von Aufträgen durch die Bundesländer zu stoppen.

Nach Auffassung der Investmentbank Morgan Stanley, die im Auftrag des Bundes den Weg der Bahn AG zur Kapitalmarktfähigkeit verfolgt, ist ein für die Bahn positiver Ausgang des Streits entscheidend für eine Privatisierung des Konzerns. Ein Bahn-Sprecher erklärte: „Wir sind uns mit der Bundesregierung einig, daß die bestehenden Verträge gesetzeskonform sind.“ In Kreisen der Bahn hieß es, man sei verwundert, daß ausgerechnet das Land mit der weitestgehenden Liberalisierung des Bahnverkehrs in Europa ins Visier der Kommission geraten sei.

Rückwirkende Auflösung geschlossener Vertrage wird nicht mehr verlangt

In dem Schreiben der Kommission mit Datum 18. Februar an den Bund hieß es: „Eine Beseitigung der (Vertrags-)Verletzung erfordert daher die Beendigung der gemeinschaftsrechtswidrig abgeschlossenen Verträge.“ Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wird nun aber eine rückwirkende Auflösung geschlossener Verträge nicht mehr verlangt.

Die Bundesregierung hatte 2002 das Vergaberecht geändert, um langfristige Aufträge der Länder unter bestimmten Bedingungen auch ohne Ausschreibung möglich zu machen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte eine Klage gegen die Vergabe eines Auftrags unter Hinweis auf das Gesetz daher abgelehnt. Die Kommission teilte die Auffassung des Gerichts aber ausdrücklich nicht.

„Möglicher Hinderungsgrund für eine Privatisierung der DB“

Die Bundesregierung hatte auf die Vorhaltungen der Kommission mit einem umfassenden Schreiben reagiert und von unterschiedlichen Auffassungen gesprochen. Die Bedenken konnten offensichtlich nicht ausgeräumt werden, da die Kommission weiter die Änderung des Gesetzes verlangt.

Morgan Stanley schrieb im Mai unter Hinweis auf den Streit, die positive Klärung der Beschwerde der EU stelle „eine Conditio beziehungsweise im negativen Fall einen möglichen Hinderungsgrund für eine Privatisierung der DB dar“. Der Bereich Regio gilt als profitabelster Teil des Bahn-Konzerns.

Der Verkehrsexperte der Grünen, Albert Schmidt, sprach von einer schwierigen Lage für die Bundesregierung. „Wenn es zu einer Klage vor dem Gerichtshof kommt, ist das der Gau für die Verkehrspolitik der Bundesregierung.“

Am Donnerstag verurteilte der Europäische Gerichtshof den Bund wegen der verspäteten Umsetzung einer Richtlinie des EU zur Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs. Deutschland droht deswegen eine Millionen-Strafe.

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