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Scheidungsrecht Nicht ohne Papa

08.07.2006 ·  Soll das Kind getauft werden, auf welche Schule geht es, darf es für ein Jahr ins Ausland, muß die Herzoperation gemacht werden? Solche Fragen dürfen nur Eltern beantworten, die das Sorgerecht besitzen. Wenn Eltern streiten, regeln Richter, wer was darf.

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Soll das Kind getauft werden, auf welche Schule geht es, darf es für ein Jahr ins Ausland, muß die schwere Herzoperation gemacht werden? Solche Fragen dürfen nur Eltern beantworten, die das Sorgerecht besitzen. Das deutsche Recht sieht auch nach einer Trennung der Eltern immer das gemeinsame Sorgerecht vor. "Um das Sorgerecht entzogen zu bekommen, muß es schon ganz dick kommen ", sagt Hans Simon, Fachanwalt für Familienrecht aus Düsseldorf. "Wir haben natürlich Fälle, da gibt es nicht einen Schulwechsel ohne Prozeß." Wenn die Eltern überhaupt nicht mehr miteinander reden können, entscheiden die Gerichte, wer das alleinige Sorgerecht bekommt.

Anders sieht es aus, wenn die Eltern vor der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren. Hier bekommt die Mutter das alleinige Sorgerecht. Es kann zwar auch ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart werden, aber nur, wenn die Mutter dem zustimmt. Eine andere Chance hat der Vater nicht.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Bei wem lebt das Kind, wie gestaltet sich sein Alltag? Auch dieses Recht steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu. Im Zweifel muß das aber gerichtlich entschieden werden. Derjenige, der das Recht bekommt, hat das Kind dann in seiner Obhut und darf über alle Alltagsfragen entscheiden: Wann geht das Kind ins Bett, was ißt es, was zieht es an? Nur die großen Fragen sind mit dem anderen Elternteil zu klären.

Umgangsrecht

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat ein Umgangsrecht. "Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden", heißt es im Gesetz. Wie genau dieser Umgang dann aussieht, wird im Einzelfall entschieden. Können sich die Eltern einigen, muß kein Gericht bemüht werden. Andernfalls sorgt es für eine klare Regelung. "Üblich sind alle 14 Tage ein Wochenende, der zweite Tag an großen Festen wie Weihnachten, Ostern oder Pfingsten und drei Wochen Urlaub im Sommer", sagt Familienanwalt Simon. "Faktisch ist dieses Recht aber nur schwer durchsetzbar." In rund 90 Prozent aller Fälle lebt ein Kind nach der Trennung bei der Mutter. Sie hat damit eine Machtposition. Verhindern darf sie zwar nicht, daß der Vater seine Kinder sieht, aber ärgern kann sie ihn schon. Wenn die Mutter zur vereinbarten Zeit nicht da ist oder sagt: Die Kinder bleiben hier, wird es schwierig. Zwar können die Kinder dann mit Polizeigewalt geholt werden, das Wohl der Kinder bleibt dabei aber auf der Strecke.

Umgekehrt kann der Vater auch nicht gezwungen werden, seine Kinder zu sehen, und wenn die Kinder den anderen Elternteil nicht sehen wollen, scheitert das Treffen auch. "Zur Umsetzung des Umgangsrechts ist guter Wille von beiden Seiten nötig", sagt Thomas Grüner, Fachanwalt für Familienrecht aus Köln. "Daher ist eine gewisse Gesprächsgrundlage zwischen den Eltern wichtig."

Kindeswille

Bei allen Entscheidungen der Eltern und der Gerichte sollte das Wohl des Kindes Richtschnur sein. Nicht immer ist es einfach herauszufinden, was der Nachwuchs eigentlich will. "Je älter das Kind ist und je artikulierter es seinen Willen äußern kann, desto mehr wird dieser auch bei den Entscheidungen berücksichtigt", sagt Anwalt Simon. In der Regel kommt dem Willen des Kindes etwa ab dem zwölften Lebensjahr eine erhebliche Bedeutung zu.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 09.07.2006, Nr. 27 / Seite 51
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