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Schadensersatz Kirch will angeblich 3,7 Milliarden von Deutscher Bank

11.01.2008 ·  Der Medienunternehmer Leo Kirch hat seine Forderungen gegen die Deutsche Bank wegen seiner Firmenpleite offenbar aufgestockt. Jetzt fordert er angeblich 3,7 Milliarden Euro - gut zwei Milliarden mehr als bisher.

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Der Medienunternehmer Leo Kirch hat seine gerichtlichen Schadensersatzforderungen gegen die Deutsche Bank nach Medieninformationen von 1,6 auf 3,7 Milliarden Euro erhöht. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf Kirch-Gläubiger. Der 81-Jährige macht das Kreditinstitut für den Zusammenbruch seines Film- und Fernsehkonzerns im Jahr 2002 verantwortlich. Die Deutsche Bank äußere sich dazu nicht, heißt es in einem Vorabbericht.

Den Angaben zufolge macht Kirch in dem seit Jahren währenden Rechtsstreit mit der Deutschen Bank bei Gericht nun zusätzlich 2,1 Milliarden Euro für seine Anteile an der ProSiebenSat.1 Media AG geltend. Kirch hatte die aus den Sendern Sat 1, Pro Sieben, Kabel 1 und dem Nachrichtenkanal N24 bestehende TV-Familie aufgebaut und war bis zu seiner Pleite Mehrheitsaktionär gewesen. In einem Ende 2007 beim Landgericht München eingereichten Schriftsatz rechne Kirch vor, seine damaligen Anteile seien 2,1 Milliarden Euro wert gewesen, heißt es.

Grundsätzlichen Anspruch erstritten

Zwischen dem Medienunternehmer und den meisten Gläubigern sei verabredet, dass man eventuelle Schadensersatzzahlungen des Finanzinstituts untereinander aufteile. Im Gegenzug unterstützen diese Gläubiger das Vorgehen gegen die Deutsche Bank. Beim Münchner Landgericht sei bereits eine Klage Kirchs über 1,6 Milliarden Euro abhängig. Diesen Betrag fordere der Medienhändler für seinen früheren Anteil von 40 Prozent am Springer-Verlag. Die Springer-Beteiligung war durch die Insolvenz ebenfalls verloren gegangen. Kirchs Springer-Aktien hatten der Deutschen Bank als Sicherheit für einen Großkredit für Kirch gedient.

Beim Bundesgerichtshof hatte Kirch gegen die Deutsche Bank vor zwei Jahren einen grundsätzlichen Schadensersatzanspruch erstritten. Anlass war ein Fernsehinterview vom Februar 2002, in dem sich der damalige Bankchef Rolf Breuer kritisch über die finanzielle Lage des Münchner Medienunternehmers geäußert hatte. Zwei Monate später war Kirch pleite und schob die Schuld auf Breuer, weil der Vorstandssprecher der Deutschen Bank die Kreditfähigkeit der Film- und Fernsehgruppe bezweifelt habe. Der BGH entschied, das Finanzinstitut habe mit Breuers TV-Interview seine vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kreditkunden Kirch verletzt. Das Gericht riet allerdings dazu, sich außergerichtlich über die Höhe des Schadensersatzes zu einigen. Nun macht der Medienhändler offenbar gerichtlich Schadensersatz geltend.

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