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Sachverständigenrat Bert Rürup

 ·  „Ein staatlich garantiertes Grundeinkommen lehne ich ab.“

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Was halten Sie von einem Mindestlohn in Deutschland und welchen Effekt hätte er?

Wie bei jedem wirtschaftspolitischen Instrument hängt auch bei einem Mindestlohn die Nützlichkeit, Schädlichkeit oder Wirksamkeit von den damit verfolgten Zielen ab. Dass durch Mindestlöhne - seien es gesetzliche oder brachenspezifische - die Beschäftigungschancen der Problemgruppen am deutschen Arbeitsmarkt, nämlich der Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen verbessert werden, darf man ausschließen. Bestenfalls hätte ein geringer Mindestlohn, wenn er nicht mehr als fünf Euro die Stunde beträgt, keine relevanten negativen Beschäftigungseffekte, zumindest nicht in Westdeutschland. Da Arbeitslosigkeit das größte Armutsrisiko darstellt, ist ein Mindestlohn sicher nicht das Instrument der ersten Wahl, um Armut zu verhindern. Ein geeignetes Instrument sind gesetzliche Mindestlöhne, wenn es darum gehen soll, eine Auffächerung der Lohnstruktur und eine Inanspruchnahme des aufstockenden Arbeitslosengeldes II zu begrenzen. Wenn man tariffreie Bereiche verhindern, die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften stärken oder Branchen gegen Konkurrenz aus dem Ausland abschotten will, dann wären branchenspezifische Mindestlöhne ein zweckmäßiges Mittel. Diesen Wirkungen stehen allerdings die negativen Beschäftigungseffekte und eine Verfestigung der Arbeitslosigkeit gegenüber wie auch sinkende Unternehmensgewinne oder Realeinkommensverluste der Konsumenten als Folge von mindestlohnbedingten Preiserhöhungen.

Wie vermeiden wir Arbeitsarmut, ohne einen Mindestlohn einzuführen?

Zur Vermeidung von Armut ist eine Mindesteinkommensicherung wie sie das Arbeitslosengeld II darstellt die richtige Antwort. Arbeitsarmut lässt sich beschäftigungsfreundlicher durch eine Weiterentwicklung der Kombilohnelemente des Arbeitslosengeldes II, namentlich der Hinzuverdienstmöglichkeiten, verhindern. Eine negative Einkommensteuer oder ein staatlich garantiertes Grundeinkommen lehne ich wegen der damit verbundenen Fehlanreize und nicht zuletzt wegen der immensen fiskalischen Risiken ab.

Falls die Politik einen Mindestlohn will, würden Sie einen generellen gesetzlichen Mindestlohn oder verbindliche Branchenlöhne bevorzugen?

Wenn es wirklich darum gehen soll, den etwaigen fiskalischen Risiken einer Ausweitung des Arbeitslosengelds II zu begegnen und für alle Vollzeitbeschäftigten ein - unter Berücksichtigung der familienpolitischen Leistungen - existenzsicherndes Arbeitseinkommen zu gewährleisten, dann wäre ein gesetzlicher Mindestlohn von allenfalls fünf Euro die Stunde konsequent. Dies wäre etwas mehr als der implizite Stundenlohn eines ledigen Empfängers des Arbeitslosengeldes II und in meinen Augen das kleinere ökonomische Übel im Vergleich zu Branchenlösungen wie der Ausweitung des Entsendegesetzes.

Warum haben so viele andere Länder einen Mindestlohn?

Länder mit Mindestlöhnen haben in aller Regel keine oder weit weniger generöse Systeme der Mindesteinkommensicherung, haben flexiblere Arbeitsmärkte, keinen Kündigungsschutz oder keine kollektiven Lohnfindung.

Bert Rürup ist Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Professor für Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Universität Darmstadt.

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