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Rußland Privatisierung russischer Art

16.12.2004 ·  Wer in Rußland welches Unternehmen besitzt, ist weitgehend geheim. Die Mehrheit der wirklichen Eigentümer versteckt sich hinter einem Nebelvorhang aus komplexen Strukturen von Trusts und Tarnfirmen.

Von Michael Ludwig
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Wer in Rußland welches Unternehmen besitzt, ist weitgehend geheim. Jedenfalls gilt das für die Struktur der endbegünstigten Anteilseigner von börsennotierten Unternehmen. Die Mehrheit der wirklichen Eigentümer versteckt sich hinter einem Nebelvorhang aus komplexen Strukturen von Trusts und Tarnfirmen.

Im vergangenen Jahr kam die Weltbank zu dem Schluß, daß wahrscheinlich sechzig Prozent der russischen Publikumsgesellschaften einem knappen Dutzend von Oligarchengruppen gehören. Wer in Rußland kennt sie nicht, die Oligarchen Abramowitsch, Chodorkowskij, Potanin, Prochorow, Fridman, Wekselberg oder den Aluminiumkönig Deripaska?

Die „goldene Hundertschaft"

Sie und die anderen der „goldenen Hundertschaft" haben einen festen Platz in der „Forbes"-Liste der Superreichen dieser Welt. Manche, die einst dort verzeichnet waren, befinden sich inzwischen wie Beresowskij oder Gusinskij im Exil. Die Manager aus der alten, sowjetischen Nomenklatura, die die Privatisierung nutzten, um staatliche Großbetriebe in ihre Hand zu bringen, sind dagegen einer breiteren Öffentlichkeit unbekannt geblieben.

Auch die vielen Staatsdiener, die „Tschinowniki", die in den wilden neunziger Jahren mithalfen, daß enorme Ressourcen oft nur für einen Bruchteil des wahren Wertes verkauft wurden, sind größtenteils unbekannt. Die Wurzeln des heutigen Reichtums reichen oft in die postsowjetische Anfangsphase des neuen Rußland zurück.

Ausverkauf russischen Nationalvermögens verhindern

Die schwere Haushaltskrise des russischen Staates Mitte der neunziger Jahre dürfte im kollektiven Gedächtnis nach wie vor gespeichert sein. Damals wurde in großem Umfang Staatsvermögen - Unternehmen und Aktien - versteigert, um der Regierung Geld für die dringendsten laufenden Ausgaben zu verschaffen. Daß da bei weitem nicht alles mit rechten Dingen zuging, daß vielmehr geschoben und betrogen wurde, wußte jeder, der die Zeitung las. Der Staat machte in der Regel gute Miene zum bösen Spiel, weil er händeringend nach Finanziers suchte. Den gesamten Prozeß der Privatisierung („priwatisacija") russicher Art bezeichnet der Volksmund als widerrechtliche Aneignung („prichwatisacija").

Nicht nur Zyniker haben diesen Prozeß - in Anlehnung an die marxistische Terminologie - indessen als „ursprüngliche Akkumulation" am Beginn einer neuen Ära bezeichnet, die unausweichlich gewesen sei, um den gewollten Systemwandel unumkehrbar zu machen. Es wurde zu bedenken gegeben, daß der neue Staat schließlich auch den Ausverkauf wichtiger Teile des russischen Nationalvermögens - etwa die Öl- und Gasindustrie - an Ausländer habe verhindern wollen, daß russisches Privatkapital, das Marktpreise für Staatsvermögen hätte zahlen können, aber nicht existiert habe.

Privatwirtschaft benötigt Rechtssicherheit

Der erzielte Preis könne daher nicht als einziges Kriterium für die Bewertung der Privatisierungen von Staatsbesitz dienen. Hinzu kommt, daß unter Fachleuten unumstritten ist, daß auch in Rußland die private Wirtschaft heute effektiver ist als der staatliche Sektor. Was die Privatwirtschaft hingegen benötigt, ist Rechtssicherheit. Eine Amnestie, mit der ein Strich unter die Vergangenheit gezogen würde, wäre die Voraussetzung. Aber eben das wird vom Staat unter Präsident Putin verweigert - aus politischen Gründen, aus Gründen der Herrschaftswahrung.

Es werden unterschiedliche Signale ausgesendet, die Unsicherheit schüren. Kritiker des Präsidenten meinen, das sei gewollt, um die Unternehmer gefügig zu machen. Vor wenigen Wochen gab Putin vor russischen Unternehmern zu verstehen, die Eigentumstitel an privatisiertem Staatsvermögen würden nicht in Frage gestellt. Dieser Tage allerdings kritisierte er vor russischen Richtern, daß der Staat zu stark von Oligarchen-Gruppen abhängig sei, die die Staatsmacht für ihre eigenen Ziele zu nutzen trachteten.

Keine Amnestie für „Privatisierungssünder"

Nun wurde ein Bericht des Rechnungshofes bekannt, der bei der Aufarbeitung der Privatisierungen feststellte, was ohnehin jeder wußte: daß es massenhaft zu Verstößen gegen die ohnehin unvollkommenen Rechtsvorschriften jener Zeit gekommen war. Niemand kann sich vorstellen, daß der Bericht ohne Wissen oder ohne Anweisung von oben entstanden ist. Eher denkbar scheint vielen indes, daß hier ein weiteres Folterinstrument für politisch Unbotsame vorgeführt werden sollte. Das paßt zum Klima der allgemeinen Verunsicherung. Folgerichtig lehnten die Verfasser des Berichtes eine Amnestie für „Privatisierungssünder" ab.

Der Rechnungshof forderte vielmehr die Wiederherstellung der Rechte des Staates als Eigentümer, wenn vor Gericht festgestellt würde, daß Vorschriften verletzt und der Staat betrogen worden sei. Entweder sei das Vermögen dann zurückzugeben oder eine Entschädigung an den Staat zu zahlen. Den Begriff Renationalisierung vermied der Rechnungshof.

Staat trägt Hauptverantwortung

Auffällig wortkarg blieb der Rechnungshof im Hinblick auf die „Tschinowniki". Immerhin gab er zu, daß der Staat die Hauptverantwortung an den Entwicklungen der Privatisierungen trage. Aber die einzigen, die es zu belangen gilt, sind nach Auffassung des Rechnungshofes die neuen Eigentümer - nicht nur wegen der „ursprünglichen Akkumulation", sondern auch wegen der Art, wie einige später Steuern gezahlt hätten. Das beste Beispiel ist der Fall des Erdölkonzerns Yukos und seines Chefs Chodorkowskij.

Eine der Grundfragen im Prozeß gegen Chodorkowskij, den Mann der Yukos groß gemacht hat, politisch für Putin gefährlich wurde und nun im Gefängnis sitzt, ist es, ob das Steuernsparen durch Firmenregistrierungen in steuerlich begünstigten Zonen der Russischen Föderation rechtmäßig war. Die Vorschriften waren freilich vom Staat erlassen worden und wurden erst zu Beginn dieses Jahres abgeschafft. Auch besteht kein Zweifel daran, daß Steuernachforderungen in jüngster Zeit als Waffe eingesetzt werden, um Großunternehmer zu verunsichern. Kaum jemand weiß, ob die Nachforderungen vor Gerichten Bestand hätten, die sich nicht nach telefonischen Anweisungen „von oben" richten.

Schraube kann jederzeit angezogen werden

Das Beispiel Yukos zeigt besonders deutlich, daß es vor allem um Politik geht und die „Steuerwaffe" eingesetzt wird, um den Konzern zu zerschlagen. Steuernachforderungen wurden jüngst auch gegen andere Unternehmen der Ölbranche wie Sibneft, Slavneft oder TNK erhoben. An sich wäre das nichts Schlimmes, zumal die Forderungen nicht so ruinös wie im Falle von Yukos sind. Aber der Yukos-Fall hat gezeigt, daß die Schraube jederzeit angezogen werden kann und daß es kaum ein Mittel der Gegenwehr gibt. Der Bericht des Rechnungshofes gilt deshalb als weiteres Warnsignal an die Wirtschaft.

Russische Unternehmer wie ausländische Investoren werden verunsichert. Und daß im Zweifelsfall die Kleinaktionäre auf der Strecke bleiben, die sich bei den „falschen" Unternehmen eingekauft haben, hat sich längst herumgesprochen. Große Unternehmen - wie BP, das bei der Ölfirma TNK einstieg - versuchen sich durch spezielle Klauseln abzusichern; andere - wie Conoco Phillips, das Anteile der Ölfirma Lukoil erworben hatte - suchen nach Medienberichten Garantien des Kreml, Exxon Mobil verhandelt angeblich mit dem gleichen Ziel. Die deutsche Regierung scheint im Interesse deutscher Energieunternehmen Ähnliches anzustreben.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.12.2004, Nr. 295 / Seite 3
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Jahrgang 1948, politischer Korrespondent für Russland und die GUS in Moskau.

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