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Rettungspaket mit Auflagen Regierung begrenzt Managergehälter

20.10.2008 ·  Die Regierung hat Auflagen für Leistungen aus dem Rettungspaket für die Banken festgelegt. In einer Rechtsverordnung beschloss das Kabinett, Managergehälter in notleidenden Instituten auf 500.000 Euro je Jahr zu begrenzen. Während der Sanierung sollen Boni und Dividendenausschüttungen ausgeschlossen werden.

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Die Bundesregierung hat am Montag zu Beginn der neuen Börsenwoche strenge Auflagen für Leistungen aus dem milliardenschweren Rettungspaket für die Finanzbranche beschlossen. In einer Rechtsverordnung legte das Kabinett fest, Managergehälter in notleidenden Banken generell auf maximal 500.000 Euro pro Jahr zu begrenzen. Ausnahmen sind möglich. Zudem sollen Bonus-Zahlungen gestoppt und Dividendenausschüttungen für die Zeit der Sanierung an andere Anteilseigener als den Rettungsfonds ausgeschlossen werden.

Die Kapitalspritzen sollen auf zehn Milliarden Euro und der Ankauf von Risiko-Positionen auf fünf Milliarden Euro je Institut begrenzt werden. Insgesamt stehen bis zu 500 Milliarden Euro zur Verfügung. Das entsprechende Gesetz war in der vergangenen Woche im Eilverfahren beschlossen worden. Die Bundesregierung will Einfluss auf die Geschäftspolitik dieser Banken nehmen. Strittig war zwischen SPD und Union bis zuletzt der Passus zur maximalen Vergütung von Managern bei Banken, die die Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen.

Gegenleistungen erwartet

Für die Leistungen aus dem milliardenschweren Rettungspaket erwartet die Regierung umfangreiche Gegenleistungen der angeschlagenen Geldinstitute. Dabei soll der Fonds unter anderem darauf hinwirken können, risikoreiche Geschäfte zu reduzieren oder ganz aufzugeben. Während der Inanspruchnahme der Finanzhilfen dürfen die Banken nur Dividenden an den staatlichen Rettungsfonds ausschütten.

Neue Anstalt unter Aufsicht des Finanzministeriums

Zentrales Abwicklungsinstrument für staatliche Hilfen nach dem am Freitag beschlossenen Gesetz zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes ist eine Anstalt, die bei der Bundesbank angesiedelt ist, aber der Aufsicht des Finanzministeriums untersteht. Sie gebietet über den entsprechenden Fonds, kann aber auch Weisungen vom Ministerium erhalten.

Bei der Auswahl von Stabilisierungsmaßnahmen soll vorrangig geprüft werden, ob Garantieübernahmen ausreichen. Tun sie das, dann erhält der staatliche Stabilisierungsfonds dafür eine „marktgerechte Vergütung“ in Form eines Prozentsatzes des Garantiebetrages nebst einer Marge. Auch etwaige Kosten, etwa für Absicherungen von Währungsrisiken, werden dem Unternehmen in Rechnung gestellt. Bei Kapitalspritzen fordert der Fonds eine „marktgerechte“ Vergütung, die Vorrang gegenüber Gewinnbeteiligungen der übrigen Gesellschafter haben soll. Werden erworbene Unternehmensanteile wieder verkauft, so soll dies marktschonend geschehen. Bei Risikoübernahmen soll eine „angemessene Verzinsung“ gesichert sein, die mindestens die Refinanzierungskosten des Fonds deckt.

Banken beraten über Annahme des Rettungspakets

Das insgesamt 500 Milliarden Euro umfassende Paket war mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am Samstag in Kraft getreten.

Am Montag wollten in Berlin zudem Bankenvertreter zusammenkommen, um ihr weiteres Vorgehen abzusprechen.

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Von Heike Göbel

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29.05.2012 17:45 Uhr
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